Strafe für minderjährige paragraph 86a?

8 Antworten

Für jugendliche Ersttäter ist möglichst von Strafen abzusehen, da werden erstmal möglichst nur erzieherische Maßnahmen (zb. Sozialstunden) angewendet.

Für Erwachsene Haftstrafe bis zu 3 Jahren oder entsprechende Geldstrafe.

Für Jugendliche ist Sozialarbeit oder auch Jugendstrafe denkbar.

Vermutlich Sozialstunden, bei Häufung von Vergehen aber durchaus auch Jungendarrest.

Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 oder Absatz 2 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in einem von ihm verbreiteten Inhalt (§ 11 Absatz 3) verwendet oder2.einen Inhalt (§ 11 Absatz 3), der ein derartiges Kennzeichen darstellt oder enthält, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.

(2) 1Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. 2Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.

(3) § 86 Abs. 4 und 5 gilt entsprechend.

Das kommt auf den Einzelfall an.