Tochter schwanger! Muss ihr Vater ihr Unterhalt zahlen?
Hallo Community!
Habe folgende Frage:
Die 19 jährige Tochter eines Kumpels ist schwanger von ihrem Freund. Soweit nichts ungewöhnliches... Allerdings ist sie seit längerer Zeit mit ihrem Vater im Clinch bzgl. Lebens- und Arbeitseinstellung. Sie hat einen Schulabschluss, aber weder Ausbildung noch irgendeinen Job. Ihr Freund macht momentan eine Ausbildung und wird sie dieses Jahr abschließen. Im Moment lebt die Tochter bei ihrem Freund, der noch bei seinen Eltern wohnt.
Nun zum Problem:
Die beiden werdenden Eltern möchten sich zusammen eine Wohnung nehmen und die Tochter meines Kumpels möchte Unterhalt von ihm, damit sie sich das auch leisten können... Notfalls per Anwalt. Ihr Freund hat ab Sommer ein Gehalt von schätzungsweise 1800 € Brutto. Damit könnten sie das aber alles nicht finanzieren und wollen deswegen jetzt von ihrem Vater Unterhalt.
Ist das wirklich so möglich??
Sie hat keine Lust zu arbeiten und wird dann eben ohne finanzielle Grundlage schwanger und ihr Vater soll ihr das Geld was er sich hart erarbeitet, einfach geben müssen? Dazu gesagt, wäre es durchaus möglich das die beiden bei dem Vater und der Mutter wohnen könnten, weil der Platz durchaus vorhanden wäre.
Langer Roman, aber vielleicht weiß ja jemand was es damit auf sich hat... Vielen Dank im Voraus!
6 Antworten
Pauschal ist der Vater Unterhaltspflichtig so lange sie keine abgeschlossene Berufsausbildung hat. Grundvoraussetzung dafür ist aber, dass sich die Tochter überhaupt in irgendeiner Form in der Ausbildung befindet. So wie hier geschildert würde ich daher sagen. NEIN!
Zunächst ist der Kindsvater der werden Mutter 6 Wochen vor der Entbindung und dann bis zum 3.Lebensjahr des Kindes gegenüber zum Unterhalt verpflichtet. Kann er nicht leisten, müssen ggf. SEINE Eltern herhalten. IHR Vater muss gar nichts zahlen, da sie sich nicht in Schul- oder Berufsausbildung befindet. Sie kann zum Jobcenter gehen und schauen, was sie von dort bekommen kann. Wenn ihr Freund dann ausreichend verdient- sie bilden eine Bedarfsgemeinschaft- dann ist auch das Amt nicht merh zuständig.
Dieser Abschnitt reicht vollkommen aus. :)
Dazu gesagt, wäre es durchaus möglich das die beiden bei dem Vater und der Mutter wohnen könnten, weil der Platz durchaus vorhanden wäre.
Damit ist die Unterhaltspflicht der Eltern erfüllt!
Unterhalt muss in Form von Unterkunft und Verpflegung oder in Form von finanziellen Zulagen geleistet werden. Eine der beiden Optionen reicht aus und welche es ist, entscheiden die Eltern, zumindest regulär. Ausnahmen gibt es ...
Davon abgesehen, eine Mutter mit Kind könnte einen solchen Vorschlag getrost ablehnen.
Mag sein, damit verfällt aber auch der Anspruch auf Unterhalt. :)
Nicht automatisch! Befindet sich die Tochter in der Ausbildung ist der Vater unterhaltspflichtig. Das Kind der Tochter wäre aber ein Grund für die Unzumutbarkeit in die Wohnung des Vaters zu ziehen.
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p>Das Kind der Tochter wäre - unabhängig von den Wohnverhältnissen des Vaters - zwangsläufig ein Grund für die Unzumutbarkeit? Wo steht das?
Das lässt sich ableiten. Die Tochter würde mit dem Kind eine eigene Familie bilden. Kein Gericht in Deutschland würde die Tochter dazu zwingen in das Elternhaus etc. zu ziehen.
ein Gehalt von schätzungsweise 1800 € Brutto. Damit könnten sie das aber alles nicht finanzieren
Dann sollten die beiden jungen Leute mal ihre Ansprüche ihren Möglichkeiten anpassen.
Der Vater des Mädels in meines Wissens raus aus der Unterhaltspflicht, solange sie keine Ausbildung macht.
der vater des ungeborenen Kindes ist der Kindesmutter zum Unterhalt verpflichet. Sechs wochen vor der Geburt bis zum 3. Lebensjahr des Kindes bzw eventuell auchn länger.
Schon klar, die beiden wollen ja den Vater der Kindesmutter zur Kasse bitten, weil sie mit 1800 € im Monat nicht auskommen.
Wäre mir neu, dass der Vater Unterhalt für seine volljährige Tochter zahlen muss. Die ist ja für sich selbst verantwortlich und kann damit keine Ansprüche in diese Richtung geltend machen. Für Unterhaltszahlungen müsste ihr Freund im Falle einer Trennung aufkommen.
Aber ich bin kein Anwalt. :)
Ist hier aber nicht relevant. da die Tochter sich nicht in einer Ausbildung oder ähnlichem befindet. Es besteht von Grund schon kein Unterhaltsanspruch..... Davon abgesehen, eine Mutter mit Kind könnte einen solchen Vorschlag getrost ablehnen.