Derselbe Vor- und Nachname. Ist das erlaubt?
Könnte sich jemand Günther Günther nennen oder Gerhard Gerhard?
Meine Frage ist nicht, ob das sinnvoll ist, sondern ob das namensrechtlich erlaubt ist?
5 Antworten
Es ist erlaubt. Günther und Gerhard sind Vornamen.
Letztlich ist so was wie "Günther Günther" oder meinetwegen "Günter Günther" vom Namensrecht her erlaubt, aber es kann wie bei zu skurrilen Vornamen oder geschmacklosen Namen oder Eigenkreationen, Produktnamen usw. Einwände geben - im ärgsten Fall endet so was gerichtlich. Eine Variante wäre ein Zweitname, etwa "Günther Harald Günther", wo dann der Rufname frei entschieden werden kann. Ein aufmerksamer Standesbeamte rügt so was zumindest im Interesse des Kindes.
Schön ist es nämlich nicht und Eltern sollten wissen, dass so was eine Qual sein kann. Ich kannte etwa mal einen Frank Franke. Das war schon ziemlich heftig, der wurde oft gehänselt und musste sich deswegen auch allerhand Wortspiele anhören.
was soll an Frank Franke zu mobben sein ?
Seh ich auch nicht. So wie es hunderte Knut Knutsen gibt, die alle nicht (deswegen) gemobbt werden.
Das frage ich mich bis heute selbst, aber Kinder kommen auf bisweilen grausame und auch absurde Gründe, um andere Kinder zu mobben ... zur Not muss halt dann ein Name herhalten, der "irgendwie anders" ist. Ich kannte auch einen Adalbert, der wiederholt wegen seines Namens beleidigt worden ist und ein paar Jahre über mir in der Schule war eine Mercedes, die von anderen und sogar einem Lehrer stets mit wechselnden Autonamen angesprochen worden ist.
Derselbe Vor- und Nachname. Ist das erlaubt?
Ja. Beispiel: https://kontakt-4.dastelefonbuch.de/Gedern/G%C3%BCnter-u-Elke-G%C3%BCnther-Gedern-Lessingstr.html
Alex
Solange der Vorname ein "Vorname" ist, ist es egal.
Ja das ist erlaubt.
was soll an Frank Franke zu mobben sein ? Müll Müller wäre da schon schlimmer.