Frau gegen den Willen des Mannes schwanger geworden?
Ist nur eine Frage, die mich interessiert!
Angenommen die Frau täuscht dem Mann vor die Pille zu nehmen und am Ende wird die Frau Schwanger und verlangt dann Unterhalt oder so von dem Mann.
Jetzt von der Seite des Mannes gesehen - Welche rechtliche Möglichkeiten hat der Mann sich NICHT um das Kind kümmern zu müssen und NICHT Unterhalt zahlen zu müssen?
Danke
15 Antworten
Er muss sich nicht um das Kind kümmern. Wenn er schofelig ist, macht er das auch nicht.
Unterhalt muss er trotzdem zahlen. Wenn er keine Kinder will, muss er selber verhüten.
Es kann ihn niemand zwingen, sich um das Kind zu kümmern.
Um den Unterhalt kommt er in keinem Fall herum.
Es steht dir frei im Vorfeld eine Sterilisation vornehmen zu lassen.
Vater eines Kindes ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt
- mit der Mutter verheiratet ist,
- der die Vaterschaft anerkannt hat oder
- dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist.
Also nach der Geburt einfach einen Vaterschaftstest per Gerichtsbeschluss bewirken.
Bis dahin Namen der Dame und Datum (oder Daten) des letzten Geschlechtsverkehrs vor Kenntnis der Schwangerschaft festhalten.
Was schwierig sein wird, zu beweisen, dass Du kein Kind wolltest (was ist mit Verhütung von Deiner Seite?) und dass die Dame gesagt hat, sie nähme die Pille. Da steht dann Aussage gegen Aussage.
Anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, denn alles, was hier durch uns Hobby-Juristen gesagt, ist wahrscheinlich falsch, nicht relevant und deshalb in die Tonne zu treten.
Du kannst Dich natürlich auch mal an den Feiertagen durch die entsprechenden Gesetze arbeiten. Wer poppen kann, kann auch mal die einschlägigen Paragraphen lesen, obwohl:
"Der Mensch ist der einzige Computer, der auch von ungelernten Arbeitskräften produziert werden kann."
Aber doch nur, wenn er der Vater ist bzw. bis die Vaterschaft festgestellt wurde.
Ist auch egal, da es nicht mein Geld ist. Und vor dem Rammeln sollte man immer noch mal kurz das Hirn einschalten ;-) auch wenn es zwackt und drängt.
Wenn die Vaterschaft bestätigt wurde: keine.
Es ist völlig unerheblich, ob die Mutter ihn angelogen hat oder nicht.
Daraus ergeben sich keinerlei rechtliche Konsequenzen für die Mutter.
Es ist völlig schnuppe, ob da Aussage gegen Aussage steht.
Er zahlt.