Schwanger, ab wann muss der Vater Unterhalt bezahlen?
Ich hatte gerade eine Diskussion mit meiner schwangeren Freundin, sie meint ihr Ex müsse ihr bereits während der ss Unterhalt leisten und sie würde dann kein Hartz 4 mehr bekommen. Und zwar nicht erst 6 Wochen vor der Geburt, sondern die gesamte ss. Das wäre jetzt ein neues Gesetz.
Ist das richtig??
LG Noni
10 Antworten
Der Kindsvater ist der Kindsmutter ggf. während des "Mutterschaftsurlaubes" (sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin und 8 Wochen danach) unterhaltspflichtig - wenn er "leistungsfähig" ist und die Vaterschaft vorab bereits anerkannt hat.
Ansonsten ist der Kindsvater ab der Geburt des Kindes für das Kind selbst unterhaltspflichtig - und wenn er darüber hinaus noch "leistungsfähig" ist, auch für die Kindsmutter ("Betreuungsunterhalt" bis zum dritten Geburtstag des Kindes...)
bereits während der ss Unterhalt leisten und sie würde dann kein Hartz 4 mehr bekommen.
Eine Schwangerschaft ist keine Krankheit, somit ist die künftige Mutter also auch erwerbsfähig bis zum Beginn des Mutterschutzes - und könnte ihren Lebensunterhalt somit aus eigener Arbeit verdienen.....
Ja - und auch nur, wenn er die Vaterschaft vorab bereits anerkannt hat - sonst nicht.
Unterhalt während der Schwangerschaft
Für ledige Mütter sind zudem Unterhaltsansprüche aus Anlass der Geburt vorgesehen, die nicht voraussetzen, dass sie das Kind betreuen. Der Kindesvater ist verpflichtet, der Mutter für die Dauer von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes Unterhalt zu gewähren. Dies gilt auch hinsichtlich der Kosten, die infolge der Schwangerschaft oder der Entbindung außerhalb dieses Zeitraums entstehen.
Die Frist zur Zahlung von Unterhalt kann auch schon bis zu vier Monate vor der Geburt einsetzen und sich nach der Geburt über einen Zeitraum von acht Wochen hinaus verlängern, wenn die Mutter infolge der Schwangerschaft oder einer durch die Schwangerschaft oder die Entbindung verursachten Krankheit außer Stande ist, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.
Die Mütter und Väter haben im Rahmen der Jugendhilfe einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt.
http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=47876.html
Sie kann natürlich ab der 12 ssw Mehrbedarf beantragen, dieses wird aber vom Amt bezahlt. Dieser liegt bei 60-80€
und das holen die sich dann vom Kindsvater wieder? Habe noch nie gehört, dass das Jobcenter Väter anschreibt!?
Den Mehrbedarf holen sie sich nicht wieder, das ist einfach etwas, das ihr zusätzlich zur Grundsicherung zusteht.
Und ja, wenn das Jobcenter beim Unterhalt in Vorleistung geht, holen sie es sich vom Kindsvater zurück.
fand es nur seltsam, dass sie meinte, dass es extra ein Formular gibt, dass sie ausfüllen sollte, mit Angaben zum Kindsvater... Hab mich gefragt, was das soll, weil die den Vater ja bestimmt nicht anschreiben werden, oder? Mache mir ein bisschen Sorgen um sie. Denke nämlich, dass er nicht sehr begeistert sein wird, wenn die ihn doch anschreiben..
Doch die schreiben den an. ^^ Sie wollen die Kosten gedeckt haben. Meint der Kindesvater natürlich es wäre "nicht sein" Kind , geht das Amt in Vorleistung bis ermittelt wurde wer der wirkliche Vater ist. Das gezahlte Geld muss der Kindesvater dem Jobcenter zurück erstatten (Natürlich nur wenn er selbst kein Geld vom Amt bezieht)
Ob er begeistert ist oder nicht spielt keine Rolle, es ist seine Pflicht, zahlt er nicht wird das Amt (oder das Amt euch beauftragen) einen Anwalt einzuschalten , dieser kümmert sich dann darum ..... wird dann aber für euch auch viel Nerven + Zeit kosten.
Also normalerweise sind Unterhaltszahlungen erst dann zu leisten, wenn sie zum einen die Voraussetzungen erfüllen. Also Kind ist vorhanden, Geburturkunde eingetragen usw. Und die Vaterschaft bewiesen ist. Eine Unterhaltszahlung ist letztlich natürlich auch ein Vertrag und die Höhe der Zahlung richtet sich auch nach dem verfügbaren Einkommen des biologischen Vaters. Heiratet deine Freundin bspw. und der neue Mann adoptiert das Kind erlöschen wiederum auch alle Ansprüche auf Zahlung des Unterhalts. Also man muss sich da schon an gewisse Vorgaben halten. Zuerst einmal sollte man sich mit dem Vater auseinander setzen und sehen, ob da a) überhaupt was zu "holen" ist. b) schonmal beim Amt vorstellig werden und das ankündigen bzw. sich generell Beratung in diesen Themen holen. Ob nun ProFamilia oder sonstwo.
Also ich hab nicht von einem neuen Gesetz gehört. Ich denke nicht dass das stimmt was deine Freundin sagt.
Unterhalt fürs Kind gibt es erst, wenn das Baby auf der Welt ist...wieso auch früher? Ist doch noch gar nicht sicher, dass das kind lebend auf die Welt kommt.
Unterhalt für sie gibts auch erst ab 6 Wochen vor der Geburt (vorausgesetzt, die Vaterschaft wurde anerkannt), außer sie darf aus gesunheitlichen gründen schon vorher nicht mehr arbeiten gehen...dann beginnt das schon bis zu 4 Monate vor der Geburt. Und den gibts mindestens so lange bis das Kind 3 Jahre alt ist, außer es gibt danach keine Betreuungsmöglichkeit für das Kind und die Mutter kann deswegen nicht arbeiten gehen. Allerdings ist sie dazu verpflichtet, nach einer Betreuungsmöglichkeit zu suchen, auch wenn das einen Umzug bedeutet.
Da gibts kein neues Gesetz.
Ich möchte jetzt nicht unbedingt bös klingen Mara. Sie bekommt Hartz 4, denkst du wirklich die geht nach 3 Jahren wieder arbeiten? Zumal sie Ihren Stecher so schnell abgelöst hat......
Oh Gott, noch so ein hirnloser... Sie bekommt aufstockendes Hartz 4, da sie VZ als Friseurin nicht genug verdient!!!! Also erst denken, dann so einen gequirlten Mist von sich geben! Und ihren "Stecher" hat sie abgelöst, weil er sie erst betrogen und dann geschlagen hat!
Noch Fragen?!
Einfach wiederlich, wie manche Leute reden, ohne die Hintergründe zu kennen! Du solltest dich was schämen!
Nach 3 Jahren wird ihr das Jobcenter im Nacken sitzen, wegen Arbeit ^.^ Die ersten 3 Jahre ist ihr eine Arbeit nicht zumutbar...da kann sie also sagen, sie macht Elternzeit und das JC wird sie in Ruhe lassen, aber wenn die 3 Jahre um sind (und die sind da sehr pünktlich, weiß ich aus eigener Erfahrung...hatte am 1., 2. und 3. Geburtstag meiner Tochter jedes mal Vermittlunsgvorschläge und einen Termin im Briefkasten), ist es dem JC egal, ob sie einen Kitaplatz fürs Kind hat oder nicht, die werden ihr auferlegen, sich darum zu kümmern und wenn sie es nicht tut, gibts eben Sanktionen.
Ist ja nun auch nicht so, als hätte sie den Unterhalt vom Kindsvater zusätzlich, der wird zu 100% angerechnet. Dem Jobcenter ist das nur recht, wenn sie das Geld von anderer Stelle bekommt.
Wenn das so ist, wird der Unterhalt vom Herrn sie vermutlich eh aus dem Bedarf schubsen...daher ists dem Jobcenter dann sowieso ziemlich schnurz, wie und ob sie arbeiten geht und von wo welcher Unterhalt kommt.
Also sie wird ca. 670 € Elterngeld bekommen. Da sie jetzt um die 1000€ verdient!
..Wenn er denn zahlt! Der ist nämlich nicht ganz frisch, der gute! und sie will nach 6 Monaten wieder halbtags arbeiten gehen, wenn sie eine Tagesmutter gefunden hat, die auch Kinder ab 6 Monaten betreut.
Zu 100% richtig, der Unterhalt wird angerechnet und vom Zugesicherten Satz abgezogen. Viele Ämter sind dabei schnell hinterher um selbst kosten zu sparen. Mehr Geld wird es am Ende dennoch nicht.
Es gibt auch noch Alleinerziehenden Zuschläge, Sie soll sich mal richtig beraten lassen. ;) Jugendamt hilft da am besten weiter.
Sie ist das im Übrigen Aufstocker, was auch wieder eine Rolle spielen wird. Da sollte man sich im Thema wirklich sehr gut auskennen und da denke ich wirst du schneller hilfe bei den gegebenen Ämtern finden. :)
Viel bekommt sie eh nicht.. Ich glaube 180 € vom Jobcenter. Aber wenn man eh schon so wenig hat, kann man darauf eben auch schlecht verzichten..
Als normaler Hartz 4 Empfänger steht einen auch eine Erstausstattung für das Kind zu , hier sollte unbedingt nachgefragt werden. Denn wenn es ums Geld geht werden Leistungen die es gibt oft verschwiegen.
Wenn er zahlungsfähig ist, muss er auch zahlen. Wenn er dann behauptet, es wäre nicht sein Kind, dann wird eben ein Vaterschaftstest gemacht. Sagt er, dass er den nicht machen will, wird es gerichtlich angeordnet, dann muss er nicht nur den Vaterschaftstest machen, sondern auch die Kosten dafür tragen (plus den Kosten, die zusätzlich entstanden sind), wenn dabei heraus kommt, dass er sehr wohl der Vater ist.
Er kommt in jedem Fall am günstigsten, wenn er einfach gleich sagt, dass er der Vater ist, seine Einkünfte ehrlich offenlegt und seinen Pflichten nach kommt.
Wenn er Unterhaltsfähig ist, dann hat er in jedem Fall mehr zu zahlen, als das was sie vom Amt aufstockend bekommt...da sollte das nicht so tragisch sein, wenn sie dann vom Amt nichts mehr kriegt.
Ja wie gesagt.. wenn er denn zahlt! Ich kenne das von einer Bekannten, da drückt sich der Ex nun schon 9!!! Jahre um den Unterhalt...
Als Aufstocker nicht?
Dann wurde nicht mit genug nachdruck gearbeitet. (Gibt zB die Möglichkeit gleich vom Arbeitgeber das Geld ein zu ziehen ;) ) Dafür muss der Anwalt und Amt nur gut genug sein.
Nochmal kurz, folgende Leistungen sind wichtig (In den ganzen Texten geht schnell was unter):
- Unterhalt für die Kindesmutter (auch vor der Geburt)
- Kindesunterhalt
- Mehrbedarfszuschlag für Alleinerziehende (Hartz 4)
- Mehrbedarf bei Schwangerschaft (Hartz 4)
- Erstausstattung Kind
- Kindergeld (wird angerechnet!)
Sie arbeitet. Aber bekommt aufstockendes Hartz 4. Also müsste der Vater dann erst 6 Wochen vor der Geburt zahlen?