Unterhalt an die Mutter meines Kindes?

5 Antworten

"Der" steht Unterhalt für sie zu, bis das Kind 3 Jahre alt ist und für das Kind bis zum Ende der Erstausbildung - wenn es Dein Kind ist.

Nach BGB 1615I musst du der Kindsmutter ab 6 Wochen vor der Entbindung bis zum 3. Geburtstag des Kindes Betreuungsunterhalt zahlen, dabei liegt dein Freibetrag bei 1200 Euro .

Deinem Kind gegenüber bist du ab Geburt bis zum Abschluss der Erstausbildung unterhaltspflichtig, hier liegt dein Freibetrag als Erwerbstätiger bei 1080 Euro, wobei du zur Leistung des Mindestunterhalts eine erhöhte Erwerbspflicht hast, d.h. du musst alles unternehmen, mindestens diesen Mindestunterhalt zu leisten.

Wenn du der Vater des Kindes bist, mußt du Unterhalt für das Kind zahlen.

Erziehungsgeld hat mit dir nichts zu tun.

beangato  15.01.2018, 21:48

Er muss auch für die Kindsmutter zahlen - 3 Jahre lang.

Ich weiß das von meinem Sohn.

Wonnepoppen  16.01.2018, 10:20

OK!Danke!

Ja, du musst deiner Ex sowohl Kindesunterhalt (fürs Kind) als auch Betreuungsunterhalt (für deine Ex selbst) zahlen. Und das ist auch gut so!

Manuelundlaura 
Beitragsersteller
 15.01.2018, 19:56

Für was?? Die hat doch noch nie gearbeitet??

coloradox  15.01.2018, 20:03
@Manuelundlaura

Damit sie sich um die Erziehung des Kindes kümmern kann.

SilentPaula  16.01.2018, 08:24
@Manuelundlaura

Darum geht es nicht, ob sie noch nie gearbeitet hat!!

Wenn du so ein Problem mit ihrer Lebensweise hast, dann hättest du sie nicht schwängern sollen!!

sassenach4u  16.01.2018, 15:03
@Manuelundlaura

Trotzdem Mindestbetrag, wenn leistungsfähig 710,--- Euro- damit sie nicht dem Staat zur Last fällt und damit den Steuerzahlern!

Unterhalt für das Kind.

Für so was kann man sich auch mal einen Rechtsanwalt nehmen. Der erreicht mehr als GF-User...

ANoNYmIK  15.01.2018, 19:31

für was denn einen Anwalt ?! es ist sein Kind und er hat die Pflicht unterhalt zu bezahlen

fusselchen70  15.01.2018, 19:35
@ANoNYmIK

Er schrieb aber, das sie Unterhalt will. Was heisst das? Für sich oder ihr Kind?

Und einen Anwalt auch für die Höhe des Kindergeldes und ggf. Umgangsrecht usw.? Keine gute Idee?

DasNeueProfil  16.01.2018, 09:41
@fusselchen70

Das Kindergeld beträgt auch ohne Anwalt 194 Euro und steht der Kindsmutter zu. Das hälftige Kindergeld kann er bei seinen Unterhaltszahlungen an das Kind anrechnen.

Ihr steht Unterhalt zu, für das Kind und für sich selbst.

Ihm steht Umgang zu.

Das kann problemlos ohne Anwalt geregelt werden.

fusselchen70  16.01.2018, 15:10
@DasNeueProfil

Okay, war mir nicht klar, das das so eine einfache Sache ist.