Unterhalt an die Mutter meines Kindes?
Meine ex ist schwanger. Hat vorher noch nie gearbeitet. Jetzt sagt das ich ihr Unterhalt zahlen soll in der Erziehungs Geld.
Jetz ist die Frage, die hat nie gearbeitet, muss ich der trotzdem was zahlen??
5 Antworten
"Der" steht Unterhalt für sie zu, bis das Kind 3 Jahre alt ist und für das Kind bis zum Ende der Erstausbildung - wenn es Dein Kind ist.
Nach BGB 1615I musst du der Kindsmutter ab 6 Wochen vor der Entbindung bis zum 3. Geburtstag des Kindes Betreuungsunterhalt zahlen, dabei liegt dein Freibetrag bei 1200 Euro .
Deinem Kind gegenüber bist du ab Geburt bis zum Abschluss der Erstausbildung unterhaltspflichtig, hier liegt dein Freibetrag als Erwerbstätiger bei 1080 Euro, wobei du zur Leistung des Mindestunterhalts eine erhöhte Erwerbspflicht hast, d.h. du musst alles unternehmen, mindestens diesen Mindestunterhalt zu leisten.
Wenn du der Vater des Kindes bist, mußt du Unterhalt für das Kind zahlen.
Erziehungsgeld hat mit dir nichts zu tun.
Er muss auch für die Kindsmutter zahlen - 3 Jahre lang.
Ich weiß das von meinem Sohn.
OK!Danke!
Ja, du musst deiner Ex sowohl Kindesunterhalt (fürs Kind) als auch Betreuungsunterhalt (für deine Ex selbst) zahlen. Und das ist auch gut so!
Damit sie sich um die Erziehung des Kindes kümmern kann.
Darum geht es nicht, ob sie noch nie gearbeitet hat!!
Wenn du so ein Problem mit ihrer Lebensweise hast, dann hättest du sie nicht schwängern sollen!!
Trotzdem Mindestbetrag, wenn leistungsfähig 710,--- Euro- damit sie nicht dem Staat zur Last fällt und damit den Steuerzahlern!
Unterhalt für das Kind.
Für so was kann man sich auch mal einen Rechtsanwalt nehmen. Der erreicht mehr als GF-User...
für was denn einen Anwalt ?! es ist sein Kind und er hat die Pflicht unterhalt zu bezahlen
Er schrieb aber, das sie Unterhalt will. Was heisst das? Für sich oder ihr Kind?
Und einen Anwalt auch für die Höhe des Kindergeldes und ggf. Umgangsrecht usw.? Keine gute Idee?
Das Kindergeld beträgt auch ohne Anwalt 194 Euro und steht der Kindsmutter zu. Das hälftige Kindergeld kann er bei seinen Unterhaltszahlungen an das Kind anrechnen.
Ihr steht Unterhalt zu, für das Kind und für sich selbst.
Ihm steht Umgang zu.
Das kann problemlos ohne Anwalt geregelt werden.
Okay, war mir nicht klar, das das so eine einfache Sache ist.
Für was?? Die hat doch noch nie gearbeitet??