Privatinsolvenz und bald Papa

8 Antworten

Ab Anerkennung der Vaterschaft wärst Du für das Kind unterhaltspflichtig (- und bei entsprechender "Leistungsfähigkeit" wärst Du das auch gegenüber der Kindsmutter bis zum dritten Geburtstag des Kindes in Form von "Betreuungsunterhalt".)

Als Arbeit suchender wärst du nicht "leistungsfähig" und könntest somit keinen Unterhalt leisten. Die Mutter könnte für das Kind dann "Unterhaltsvorschuss" beantragen.
Diesen UV müsstest Du nicht zurückzahlen, wenn Du nachweisen würdest, dass Du derzeit nicht "leistungsfähig" bist und Dich aber intensiv um Arbeit bemühst.
Würdest Du diesen Nachweis nicht erbringen, könnte der UV später von Dir zurückgefordert werden - Du würdest also neue Schulden machen.

Die neuen Schulden würden in die laufende Insolvenz nicht einfließen, Du hättest also nach der Restschuldbefreiung ggf. wieder neue Schulden...

Würdest Du nun einen Job finden und Unterhalt zahlen können, so würde sich dadurch auch Dein "Pfändungsfreibetrag" erhöhen - aber nur, wenn Du dann auch tatsächlich Unterhalt leisten würdest.

Würdest Du Unterhalt für das Kind zahlen können, würde sich der Pfändungsfreibetrag um einen Unterhaltsempfänger erhöhen (von ca. 1050 Euro auf ca. 1450 Euro), könntest Du darüber hinaus auch für die Kindsmutter Betreuungsunterhalt leisten, käme eine zweite Unterhaltverpflichtung hinzu (Pfändungsfreibetrag ca. 1600 Euro).

Es liegt also an Dir, sowohl Deinen Vaterpflichten nachzukommen als auch die Insolvenz (bzw. Wohlverhaltensphase und Restschuldbefreiung) ohne Neuverschuldung abzuschließen....

Nun ja, Kinder kriegen faellt unter das Persoenlichkeitsrecht des Einzelnen und zaehlt deshalb nicht als Schulden machen. Gaebe es bei deiner Insolvenz was zu verteilen monatlich, dann muessten die Unterhaltszahlungen rausgerechnet werden, denn die gehen vor und der Rest ginge dann erst auf die Insolvenzrueckzahlung.

Mit Hartz IV sieht es aber so aus, dass eh keine Tilgung da ist und du auch keinen Unterhalt leisten kannst. Daher wird die Kindsmutter nach der Geburt wohl Unterhaltsvorschuss beantragen beim Jugendamt und von denen Leistungen beziehen, da ihr ja wohl nicht zusammen lebt (wuerde UV ausschliessen). Das Amt wird dich anschreiben wegen Unterhalt, der zurueck zu zahlen ist und wenn du darauf anstaendig und zeitnah antwortest und denen die Informationen ueber deine Insolvenz und deine Hartz IV Bescheid zukommen laesst, dann bist du von der Rueckerstattung befreit, da du nicht leistungsfaehig bist derzeit. Das musst du immer wieder auf Aufforderung (alle 1 - 2 Jahre) nachweisen.

Kuemmerst du dich da nicht drum, dann kann das Jugendamt ueber das Gericht einen Titel erwirken, dieses Geld muesstest du dann zahlen, ob du leistungsfaehig bist oder nicht und so was waeren neue Schulden und das koennte deine Insolvenz gefaehrden. Also immer schoen anstaendig antworten und Belege zum Amt schicken.

Hast du irgendwann mal Arbeit mit ausreichendem Einkommen (1000 Euro sind Selbstbehalt), dann geht erst der Kindesunterhalt ab, den du zu leisten hast, bleibt noch was uebrig, fliesst es in die Insolvenz und geht an die Glaeubiger.

Du zahlst doch sowieso nichts ein und daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern.

StullemitBrot64 
Beitragsersteller
 22.07.2014, 15:11

Ist die insolvenz denn überhaupt noch nützlich, wenn ich durch Unterhaltsforderungen wieder Schulden mache??

mariaohnejosef  22.07.2014, 15:16
@StullemitBrot64

Du machst keine neuen Schulden, sondern bekommst Nachwuchs und damit eine finanzielle Verpflichtung.

Niemand kann und darf Dir Deine Fortpflanzung vorschreiben.

DFgen  22.07.2014, 15:30
@StullemitBrot64

Wenn Du entweder einen neuen Job antrittst und Unterhalt zahlst oder Deine Bemühungen entsprechend nachweist...., machst Du keine neuen Schulden....

Ich weiß, dass ich zahlungspflichtig bin für das Kind.

Das stimmt so pauschal schon mal gar nicht.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1603.html

Wenn Sie nicht genügend verdienen um Unterhalt leisten zu können, dann müssen Sie auch keinen leisten. Das heißt die Unterhaltspflicht entfällt bei fehlender Leistungsfähigkeit.

Zu beachten ist hier aber insb. Abs 2, die sog. gesteigerte Erwerbsobligeneheit gegenüber minderjährigen Kindern. D.h. sie müssen darstellen, warum Sie keine Arbeit finden können und sich Intensiv um eine Erwerbstätigkeit bemühen.

Was die Insolvenz betrifft, erhöht die Unterhaltspflicht den Pfändungsfreibetrag, so das Unterhalt geleistet werden kann, wenn denn genug Einkommen vorhanden wäre.

Fall1.) Damit steigen deine Pfändungsfreibeträge und Du hast automatisch mehr Geld, da Du für das Kind aufkommen musst. Wenn ich das richtig verstehe bist Du nun verheiratet (deswegen Ex-Freundin oder?) und lebst mit den beiden zusammen.

Fall2.) Falls das nicht so ist (was ich nicht für Dich hoffe) und Du alleine lebst (und Deine Ex-Ex heisst weil ihr gar nicht mehr zusammen lebt) dann ist das mies. Trotzdem keine Angst passieren kann Dir nichts und die Restschuldbefreiung riskierst Du auch nicht. Allerdings gehen Unterhaltsschulden und Unterhaltszahlungen immer vor anderen Gläubiger. Du bekommst mehr abgezogen als vorher. Der Sachverhalt ist hier deutlich erklärt: http://www.schuldnerakuthilfe.com/unterhaltsschulden.html