Muss ich mich mit weniger Unterhalt zufrieden geben, wenn der Ex-Mann weniger verdient?

24 Antworten

Sowohl was er möchte wie auch was dich zufrieden macht, ist hier völlig irrelevant.

Bezüglich der Unterhaltszahlung für Kinder gibt es klare Regeln. Dies besagen u.a. auch, dass ein Zahlungspflichtiger wie hier schon erwähnt wurde, einen Selbstbehalt hat.

Wenn nun sein Verdienst sich dahin gehend verändert hat, dass nach Abzug des Selbsbehaltes nicht mehr genug Geld zur Zahlung des vollen Unterhaltes da ist, bekommen eure Kinder (nicht du) dann leider weniger.

Wichtig wäre es jetzt noch zu wissen, wie alt die Kinder sind. Bis 12 kannst du Unterhaltsvorschuss beantragen, dann bekommen sie wieder mehr Geld. Sind sie älter, kann von dir erwartet werden, eine Arbeit aufzunehmen um den Bedarf der Kinder zu decken.

Eifelmensch  10.08.2010, 21:31

Aber nicht wenn der Minderverdienst selbstverschuldet ist!

Reling  11.08.2010, 18:50
@Eifelmensch

Ach was. Die gerne zitierten Urteile sind rechtlich nicht verbindlich. Wir sind nicht in den USA! Solche Urteile sind stets Einzelentscheidungen. Daraus kann kein Gesetz abgeleitet werden.

Wenn jemand etwa 5000 Euro verdient und dann absichtlich auf eine 1000 Euro-Stelle wechselt, dann stimmt da was nicht und es kann angenommen werden, das da etwas verschleiert wird. DANN kann eventuell ein Urteil erfolgen, das den Zahlungspflichtigen dazu auffordert, dennoch zu zahlen oder wieder eine realistische Stelle anzunehmen. Meist ist in diesen Fällen eh etwas nicht in Ordnung und jemand legt nur gefakte Arbeitsverträge vor und so weiter.

Vielleicht hat er sich in seinem Job einfach nicht mehr wohl gefühlt, oder er wollte mal was anderes machen. Vielleicht hat der neue Job auch eine bessere Zukunftsperspektive.

Es wird ja einen Grund geben. Sicher nicht um Sie zu ärgern. Er selbst verbleibt in diesem Fall ja auch weniger.

Mit diesen Unterhaltstiteln habt ihr Mädels eure Ex-Männer ganz schön an den Eiern. Selbst dann, wenn ihr die Ehe aufgegeben habt.

Also sehe ihn nicht als Leibeigenen, sondern als Menschen.

Wenn du den Unterhalt für ehemalige Ehepartner meinst, dann musst du in der Tat mit Einbußen rechnen, da die Bemessungsgrundlage durch das Nettoeinkommen des verdienenden Ehepartners zustande kommt. Ein geringeres Einkommen führt dann zu einer geringeren Unterhaltszahlung. Alles andere wäre auch ungerecht, wenn der Manager und der Hausmeister den gleichen Betrag zahlen würden.

Folgende Fälle sind hinsichtlich der Berechnung des Unterhalts zu unterscheiden:

  1. Unterhaltspflichtiger ist erwerbstätig, Berechtigter ohne Einkommen:

Der Unterhaltspflichtige muss als Ehegattenunterhalt 3/7 des (ggf. nach Abzug des Kindesunterhalts übrig bleibenden und um Steuern, Versicherungen und Schulden bereinigten) Nettoeinkommens entrichten. 1/7 des Nettoeinkommens behält der Unterhaltspflichtige als so genannten Erwerbstätigenbonus. Zu den 3/7 kommt noch die Hälfte der anrechenbaren sonstigen Einkünfte des Unterhaltspflichtigen hinzu. Obergrenze ist der volle Unterhalt entsprechend den ehelichen Lebensverhältnissen.

  1. Beide Ehegatten erzielen Erwerbseinkommen:

In diesem Fall kommt die so genannte Differenzmethode zum Einsatz. Der Unterhalt beträgt 3/7 der Differenz zwischen den anrechenbaren Erwerbseinkommen der Ehegatten. Obergrenze ist der volle eheliche Bedarf. Sind sonstige anrechenbare Einkünfte vorhanden, gilt der Halbteilungsgrundsatz.

Sofern man nachweisen kann, dass der Wechsel nur mit einer beabsichtigten Unterhaltsminderung zu erklären ist, dann muss der Ehemann weiter den alten Betrag zahlen. In der Praxis ist dieser Nachweis allerdings meist schwer zu erbringen, da es mannigfaltige Gründe für einen Jobwechsel gibt. Die Chancen stehen also eher schlecht...

Das kommt darauf an, warum der Mann einen weniger gut bezahlten Job angenommen hat. Wenn er gut Gründe vorweisen kann, warum er gewechselt hat und die Gründe nichts mit dem Unterhalt selbst zu tun haben, dann muss er auch weniger Unterhalt bezahlen. Kann er das nicht, dann muss er weiterhin denselben Unterhalt bezahlen.

musst du...

du kannst aber auch einen kleinen nebenjob machen dann hast du mehr geld^^