schwanger und hartz 4
Hallo, ich brauche mal Hilfe.
ICh bin im 2. Monat schwanger. Mein Freund und ich sind seit 2 1/2 Jahren zusammen, leben aber in getrennten Wohnungen. Ich habe noch einen 11 jährigen Sohn. Wir beide bekommen Hartz4. Unsere Wohnungen sind zu klein zum zusammenziehen. Im Moment denke ich darüber nach, weil wir beide ab und zu mal unseren freiraum brauchen, es mit den getrennten Wohnungen beizubehalten. Wie aber sieht es dann aus mit Unterhaltszahlungen? Da wir trotzdem die meiste Zeit zusammen sind, finde ich braucht er keinen Unterhalt offiziell bezahlen. Aber wie sieht es das Amt? Wir sind ein Paar, aber in getrennten Wohnungen, mit gemeinsamen Kind. Bekomme ich dann Unterhaltsvorschuss weil er ja auch Hartz4 Empfänger ist und muss er das zurück zahlen? Was ja blöd wäre, weil er ungefähr den gleichen Teil zu unserem Leben dazu tut. Unterhalt müsste ja auch bei meinem Hartz4 angerechnet werden. Kann mir bei dem Kuddelmuddel mal jemand helfen?
5 Antworten
Zur Zeit seit ihr eine Bedarfsgemeinschaft mit verschiedenen Wohnungen. Nehmt euch eine gemeinsame Wohnung. Es geht nicht darum, dass einer Freiraum braucht. Es geht darum, dass dieser Freiraum zu Lasten der Allgemeinheit gebraucht wird. Und sobald das Baby dann da ist, sollte einer von Euch sich eine Arbeit suchen. Der andere kann dann ja die Kindesbetreuung übernehmen.
Warum setzt man Kinder in die Welt- die dann der Steuerzahler erhalten soll- Ihr seid eine Bedarfsgemeinschaft und da soll der Steuerzahler auch noch den Unterhaltsanspruch bezahlen- Wie wäre es denn wenn sich jemand um Arbeit kümmern würde. Ein Uropa der seine Kinder allein versorgt hat.
bedarfsgemeinschaft ist man,wenn man zusammen wohnt.
soweit ich weiß,muss dein freund,wenn ihr nicht zusammen wohnt,unterhalt zahlen,was erst als vorschuss bezahlt wird (muss man bei ju-amt beantragen).das wird er aber mit sicherheit zurückzahlen müssen.einfacher wäre es,wenn ihr zusammenziehen würdet.euch würden dann für 4 personen 90 m² zustehen.ist doch auch platz genug für freiraum.ab der 13. schwangerschaftswoche steht dir übrigens schwangerenmehrbedarf zu,geld für bekleidung und später babyerstausstattung.wenn du natürlich noch viel babykram von deinem sohn übrig hast,kriegst du nicht mehr viel von der arge,wenn überhaupt.
das amt verlang trotzdem das er unterhalt zahlen muss egal ob ihr zusammen wohnt oder nicht aber wie das ist wenn er auch hartz4 ist weiß ich leider nicht und ja unterhalt würde zu hartz4 angerechnet werden. am besten du lässt dich von deinem arge berater aufklären lassen
Die beste Idee wäre, deine Freund arbeiten zu schicken. Wie kann man, wenn beide Elternteile Harzt 4 beziehen, noch ein Kind in die Welt setzten? Und ich hoffe doch sehr, dass dein Freund den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen muss.