Unterhalt Kinder an Miete anrechenbar?
Hallo,
ich zahle für zwei Kinder Unterhalt. Bislang ist vom Gericht / Jugendamt o.ä. nichts festgelegt (wird noch geprüft). Zahle für beide Kinder z.Z. etwas mehr als 300€ Die Mutter bezieht Hartz IV. Ist es richtig, dass dieser Unterhalt der Kinder ihr als Einkommen angerechnet wird und sie damit u.a. auch die Miete bezahlen soll (muss / darf / kann)
Vielen Dank im Voraus
10 Antworten
Ja, das ist so richtig.
Was ich an Deiner Stelle machen würde: lass den Unterhalt vom Jugendamt festsetzen. Was Du darüber hinaus leisten willst, gibst Du am besten direkt für die Kinder aus, z.B. indem Du Kleidung kaufst oder eine Ferienfreizeit finanzierst usw. Da haben die dann mehr von!
Ich habe nicht von Kürzung gesprochen sondern von zusätzlicher Leistung! Atzec - Du hast den Sinn meiner Antwort anscheinend nicht verstanden!!!
Der Unterhalt für die Kinder soll anteilig die Wohnkosten ĝie Nebenkosten die Kleidung und Lebensmittel decken
Der Unterhalt für die Kinder ist dazu da, um davon die "Lebenshaltungskosten" der Kinder zu bestreiten (Verpflegung, Kleidung, Mietanteil, Stromanteil usw...).
Er wird also als "Einkommen" der Kinder angerechnet.
Kindergeld und Unterhalt ist Einkommen der Kinder und wenn diese noch keine 18 Jahre alt sind,dann wird dieses zu 100 % auf den Bedarf des Kindes angerechnet,sie bekommt dann also weniger für die Kinder gezahlt !
Der Bedarf der Kinder setzt sich aus ihrem Regelsatz + ihren Kopfanteil der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) zusammen.
Dieser Kopfanteil beträgt dann bei 3 Personen im Haushalt jeweils 1 / 3 + den Regelsatz und der richtet sich nach dem Alter des jeweiligen Kindes.
Davon werden dann wie gesagt Kindergeld und Unterhalt oder sonstige Einkommen unter Berücksichtigung von evtl.Freibeträgen auf den jeweiligen Bedarf angerechnet.
Nein, es wird nicht als ihr Einkommen angerechnet, es wird als Einkommen der Kinder gerechnet, denn die wollen ja auch von irgendwas leben, nicht nur die Mutter. Und natuerlich muessen die Kinder auch ihren Anteil an Miete und Heizung zahlen. Es wohnt ja nicht nur die Mutter in der Wohnung, sondern 3 Personen und jeder muss seinen Anteil 1/3 an Miete und Nebenkosten tragen. Das Amt zahlt dann keinen weiteren Zuschuss, wenn der Unterhalt fuer alles ausreicht. Nur das Kindergeld darf auch auf den Bedarf der Mutter angerechnet werden.
Fakt ist aber schon, dass das Gesamteinkommen bei Hartz IV Beziehern in der Regel immer gleich bleibt, egal, wie viel Unterhalt sie bekommen oder wenn sie keinen bekommen. Alle Leistungen werden voll angerechnet. Mehr Unterhalt fuer die Kinder bedeutet weniger Alg2 fuer die Kinder.
Unterhalt ist keine Wahlveranstaltung und bemisst sich ganz platt nach der Düsseldorfer tabelle. Wird hiervon ohne Rechtfertigungsgrund zu lasten der Kinder abgewichen, dürfte eine verantwrtungsvolle Mutter schneller beim Gericht sein, als der Kindsvater bis drei zählen kann.