Schulsuspendierung ohne Mitteilung an die Eltern
Hallo, mein 16 jähriger Sohn (ADHS, PTBS) besucht im Rahmen einer Jugendhilfemaßnahme nach 10 versch. Fehlversuchen (Wanderpokal) seit 3 Jahren eine E- Schule für Hochbegabte mit Anschluss an eine Jugendwohngruppe. Er ist auf einem guten Weg und hat trotz fehlenden Basiswissens einen qualifizierten Hauptschulabschluss mit 2 bestanden. Er möchte gern noch den Realschulabschluss schaffen. Beim Hilfeplangespräch hielt sich dazu ein Vertreter der Schule sehr bedeckt. Des öfteren wurde er (und natürlich auch andere) von der Schule suspendiert, mal ein paar Tage, mal mehrere Wochen, ohne Mitteilung an mich. So auch jetzt wieder, diesmal auf unbestimmte Zeit. Der Grund war so nichtig, dass ich vermute, man hat ihn ständig auf dem Kieker -einen Sündenbock gefunden, was seine Betreuer genau so sehen. Keine Absprache wurde nach den letzten Hilfeplangesprächen von Seiten der Einrichtung eingehalten. Mit dem Jugendamt stehe ich in engem Kontakt, so auch mit der JWG. Die Schule "kocht" ihr eigenes Süppchen, obwohl zur Einrichtung gehörend. Keinem gelingt es an die Schule heran zu kommen. Gilt das Schulgesetz bezüglich der Ordnungsmaßnahmen nicht für E-Schulen? Dürfen die ohne vorherige Absprache Suspendierungen aussprechen? Wieso wird nur die JWG informiert und nicht das JAmt und die Eltern? Was will man mit Suspendierung bei Schülern mit Schulangst/Schulverweigerung erreichen? Sollte man nicht froh sein, dass sie dennoch Ziele haben und zur Schule gehen? Was kann ich noch tun? Anwalt einschalten? Abwarten bis das Jugendamt reagiert? Bitte um Rat.
5 Antworten
Hallo douschka,
ich weiß es nicht, aber vielleicht nützt dir ein Tipp, wie man dran kommt:
Die ASchO NRW (andere Bundesländer wohl ähnlich) sieht vor:
§ 14 ....(2) Folgende Ordnungsmaßnahmen können angewandt werden:
- der schriftliche Verweis (§ 16),
- die Überweisung in eine parallele Klasse oder Lerngruppe (§ 17),
- der vorübergehende Ausschluss vom Unterricht von einem Tag bis zu zwei Wochen und von sonstigen Schulveranstaltungen (§ 18),
- die Androhung der Entlassung von der Schule (§ 19 Abs. 1),
- die Entlassung von der Schule (§ 19),
- die Androhung der Verweisung von allen öffentlichen Schulen des Landes (§ 20 Abs. 1),
- die Verweisung von allen öffentlichen Schulen des Landes (§ 20).
§ 15 .........(3) Vor der Entscheidung über Ordnungsmaßnahmen ist der Schülerin oder dem Schüler und den Erziehungsberechtigten Gelegenheit zu geben, ihren Standpunkt vor der Stelle darzulegen, die über die Maßnahme zu beschließen hat. Die Schülerin oder der Schüler ist darauf hinzuweisen, dass sie oder er eine Schülerin oder einen Schüler oder eine Lehrkraft ihres oder seines Vertrauens hinzuziehen kann.
(4) Vor der Beratung und Entscheidung über Ordnungsmaßnahmen in der Lehrerkonferenz hört diese eine Vertreterin oder einen Vertreter der Schulpflegschaft und des Schülerrats, soweit die betroffene Schülerin oder der betroffene Schüler oder die Erziehungsberechtigten nicht widersprechen. .......
(6) Ordnungsmaßnahmen sind den Erziehungsberechtigten unter Darlegung des Sachverhaltes schriftlich bekannt zu geben.
Das zur offiziellen Regelung! Ob das für die spezielle Schule bei euch zutrifft, solltest du herausfinden können. Stell mal fest, welche Schulaufsicht zuständig ist. Dazu müsstest du einfach rumtelefonieren (Schulverwaltungsamt, Schulamt des Kreises, Bezirksverwaltung, Regierungspräsident, Kultusministerium....) und dich weiterleiten lassen nach dem Motto: "Wenn Sie nicht zuständig sind, wer ist es? - Wissen Sie jemanden, der das weiß?"
Irgendwann bist du an der richtigen Stelle, kannst fragen und dir Rat holen, was zu tun ist.
.... vielen Dak für den Stern! Ich hoffe, du bist weitergekommen.
Wir kennen die Schule und vor allem den Grund nicht. Daher können wir das auch nicht bei der letzten Suspendierung bewerten. Was war der Grund?
Ansonsten empfiehlt es sich aber für dich, da du mit der Schule nicht weiter kommst, dich an das für die Schule zuständige Schulamt zu werden. Diese sind als Dienstaufsichtsbehörde für dich der Ansprechpartner.
Sorry, wir kennen die Schule hier leider nicht. An einer öffentlichen Schule wird keiner (wenn noch nicht volljährig) ohne Mitteilung an die Eltern vom Unterricht suspendiert.
Es scheint sich hier aber ja nicht um eine normale Schule zu handeln, da ja auch von Wohngruppen die Rede ist.
Ohne dass wir die Schulform mit Wohngruppe kennen, kann auch keine richtige Antwort gegeben werden.
Nur ein paar Infos von dir sind da nicht Ziel bringend.
Hallo, ich kann Dir aus eigener Erfahrung sagen, dass Schulleiter und Lehrer ihre Kompetenzen gelegentlich überschreiten und sich nicht an die Regeln halten. Wie es in Deinem speziellen Fall ist, weiß ich nicht. Ich kann Dir nur raten, Dir alle für Deinen Sohn relevanten Gesetze und Verordnungen zu verschaffen und gründlich zu lesen.
Solltest Du im Recht sein, kannst Du zum Beispiel an eine Dienstaufsichtsbeschwerde denken. Schreib sie fertig, adressier sie an die richtige Stelle, und dann bitte noch mal um ein Gespräch bei der Schulleitung. Wenn diese sieht, dass es ernst wird, kommt sie Dir vermutlich sehr entgegen bzw. rudert in der Angelegenheit zurück.
Sehr sinnvoll ist es auch, wenn man alle Beweise sammelt, alles schriftlich macht, per Einschreiben schickt bzw. sich quittieren lässt.
Ich wünsche Dir und Deinem Sohn, dass sich seine Angelegenheiten bald gut regeln lassen.
Dienstaufsichtsbeschwerde - auch bei Privatschulen? Dachte die sind nur bei öffentlichen Ämtern möglich. Mit den Gesetzen und Verordnungen hast Du recht. Muss mich da einarbeiten.
Der Staat (Steuerzahler) bezahlt für diese Maßnahme monatlich eine horrende Summe im vierstelligen Bereich. Die Schule kassiert mit auch wenn der Schulbesuch ausgesetz wird.
Ein Zwiespalt, Ziel war ein Schulabschluss zu erreichen. Aufgabe erfüllt. Dennoch hat man ihn offensichtlich widerwillig zur weiteren Bildung zugelassen, weil man kein anderes Programm für ihn hat.
Danke für Deine Antwort, werde meine Hausaufgaben machen.
Wie der Beschwerdeweg bei einer Privatschule ist, weiß ich nicht. Da muss ich mich einem anderen User anschließen - einige Deiner Abkürzungen sind mir nicht bekannt. Daher habe ich versucht, ein paar Tipps zu geben aus meinen eigenen eigentümlichen Erfahrungen mit Schule.
Auch eine Schule muss nämlich ganz bestimmte Verfahren durchlaufen, bevor sie jemanden suspendiert oder von der Schule wirft. Wenn man diese Verfahren kennt (die ja in den gesetzlichen Regelungen festgelegt sind) und bemerkt, dass sie eben nicht eingehalten wurden (keine Anhörung, keine Information der Eltern - was auch immer), dann hat man schon mal einen Trumpf in der Hand.
So eine Beschwerde muss man auch nicht gleich abschicken. Man nimmt sie fertig geschrieben zum Gespräch mit, um zu verdeutlichen, wie ernst es einem damit ist, dass man für sein Kind das herausholt, was recht und billig ist.
Viel Erfolg!!!
Danke. ADHS, ist eigentlich bekannt (Aufmerksamkeits- Defizit- Hyperaktivitäts- Störung), PTBS = Posttraumatische Belastungsstörung. JWG= Jugendwohngruppe, JAmt = Jugendamt. Habe ich was vergessen? Liebe Grüße
Wenn Du weniger Abkürzugen verwenden würdest, könnte man auch nachvollziehen was du eigendlich willst. Was die Nichtigkeiten betrifft, über die du auch nichts schreibst, das ist immer eine Frage der Sichtweise.
Ja so ist es.