Sorgerecht auf Großeltern übertragen?
Hallo, wir haben ein kleines Problem und zwar folgendes...
Meine Freundin (17) und ich (22) haben seid 3 monaten einen sohn! wir leben schon seid 3 jahren zusammen! sie hatte in der vergangen heit einige probleme mit dem jugendamt (schule etc.) nun ist sie seid einer woche in einer mutter kind einrichtung, das jugendamt hatt uns dazu "gezwungen" ansonsten hätten sie uns den kleinen weggenommen!
es besteht KEINE kindeswohlgefärdung dies haben wir auch schriftlich durch einige "hilfeplan gespräche"
nun ist es so, das sie dort nicht bleiben kann, dort geht sie im wasten sinne "kaputt" psychich machen sie dort die betreuer fertig usw...
nun wollen wir das sorgerecht auf ihre mutter übertragen, den sie darf dort jederzeit gehen, nur der kleine würde dann wegkommen jedoch wenn die oma das sorgerecht hatt, kann das jugendamt nichts machen, da der kleine dann bei ihr wohnen würde (10 meter von uns weg) sie ist so sehr am ende das sie auch abhauen würde, dies jedoch würde bedeuten das der kleine für immer weg ist! (ist unsere befürchtung)
nun ist meine frage... wie gibt man das sorgerecht bzw. das aufenthaltsbestimmungs recht ab und wie lange dauert es! damit die beiden so schnell wie möglich dort weg kommen!
Liebe Grüße
7 Antworten
Eine Übertragung des Sorgerechts wäre nur durch das Familiengericht möglich. Und das holt - wir ahnen es - vorher eine Stellungnahme des Jugendamtes ein. Das Jugendamt müßte also schon der Ansicht sein, daß die Großeltern auch geeignet sind, das Sorgerecht inne zu haben. Wenn ich das richtig verstehe, war Deine Freundin dann 14, als sie bei ihrer Mutter ausgezogen ist. Das läßt irgendwie erahnen, daß das wohl alles nicht so einfach werden würde mit der Großmutter...
Er schrieb jedenfalls, daß er mit seiner 17jährigen Freundin seit 3 Jahren zusammen lebt. Da war sie 14. Und das ist schoooon sehr - wie soll ich sagen - ungewöhnlich...
merkwürdie frage und merkwürdige einstellung einzelner menschen, kinder machen ja aber dann abgeben wollen, habe ich kein verständnis, und ohne grund ist das jugendamt nicht tätig
Schalte einen Anwalt ein, besorge Prozeßkostenbeihilfe. Es geht nur übers Familiengericht.
anwalt haben wir eingeschaltet! nur ist es ja eine freiwillige abgabe! dürfte das nicht eigentlich schneller gehen? also sie geht dort wirklich kaputt sie ist nur am weinen! und dem kleinen geht es auch nicht gut, er schläft nichtmehr durch und isst auchnichtmehr soviel wie vorher
kein wunder den stress deine freundin sich selber macht überträgt sie auch auf eurer kind.sie sollte sich vielleicht mal etwas mehr zusammen zunehmen.mutter sein ist nicht einfach,da wart ihr wohl mehr als blauäugig
Warum zieht sie nicht einfach wieder zu ihren Eltern.
richtig dem kind geht es jetzt nicht gut, weil es den stress der mutter abgibt aber ohne die mama bei der großmutter zu sein tut dem kind auch nicht gut auch wenn guter kontakt besteht es ist nicht das gleiche
die beste lösung ist einzug mit dem kind bei der großmutter und solch eine abgabe muss auch mit dem jugendamt geklärt werden ggf. nicht nur über das familiengericht, da das jugendamt diesen vorgang als aktenkundig führt
richtig dem kind geht es jetzt nicht gut, weil es den stress der mutter abgibt aber ohne die mama bei der großmutter zu sein tut dem kind auch nicht gut auch wenn guter kontakt besteht es ist nicht das gleiche
die beste lösung ist einzug mit dem kind bei der großmutter und solch eine abgabe muss auch mit dem jugendamt geklärt werden ggf. nicht nur über das familiengericht, da das jugendamt diesen vorgang als aktenkundig führt
da steckt mehr dahinter als hier erzählt wird-kannste aber glauben
wieso sollte ich irgendwas verschweigen wenn ich doch nach einer hilfreichen antwort suche? fölliger quatsch deine aussagen! am besten drückst du X und dann haben wir unsere ruhe hier
du widersprichst dich hier ohne ende.kontaktsperre gibt es nicht ohne grund.seit froh das es solch einrichtungen gibt die euch helfen eltern zusein ,statt sie mit füssen zutreten
woa, meinst du ich saug mir das aus den fingern?? 6 wochen darf dort niemand hin! weder ich noch sonst jemmand!...
meine güte
nenn uns doch mal die einrichtung,dann können wir geschlossen für dich kämpfen-den das wäre ja ein unding und müsste öffentlich gemacht werden
was soll der name der einrichtung euch bringen?
wir sind sowieso am überlegen nicht sogar an die presse damit zu gehen!
welche begründung wollt ihr da angeben.jungmutter hat schreckliches heimweh und will zu mama zurück--mir platzt hier gleich der kragen
jup genau das wollen sie wohl.... die mutter ist wichtiger anstatt die arschbacken zusammenzureißen das es ihrem kind gut geht wenn diese heime so schlecht sind, würden es keine staatlichen einrichtungen sein
Das ist vielleicht eine gutgemeinte Idee, aber sehr kurzsichtig! Wenn die Oma das Sorgerecht einmal hat, bekommt ihr es wohl kaum wieder. Das Kind braucht aber seine (jungen) Eltern, und nicht eine (alte) Oma.
Deshalb wird das Jugendamt eurer Idee wohl kaum zustimmen, und zwar im Interesse eures Kindes. Es wird von euch erwartet, dass ihr so an euch arbeitet, dass ihr die Elternrolle ausfüllen könnt. Das ist eine schwere Aufgabe. Aber euer Kind hat ein Recht darauf, dass ihr euch richtig Mühe gebt! Jetzt wird nicht mehr abgehauen, sondern dageblieben und den Problemen ins Auge gesehen!!
Die Freundin soll in der Einrichtung bleiben und gegen die schlechte Behandlung vorgehen, die Probleme mit den Betreuern klären, ein Lösung suchen - also: sich erwachsen verhalten.
Alles Gute!
,
man liest doch aus seinen antworten das es hier nur ums besuchsrecht geht und er sich daan regeln halten muß und auch nachts sicher das heim verlassen muß-NORMALE REGELN halt und selbst denen sind sie schon nicht gewachsen und sowas erzieht kinder-HILFE
OMG... irgend wie zurückgeblieben...
also man sucht nach ernsthaften antworten und begegnet menschen die unnötigen senf abgeben müssen! und das nervt gewaltig!
jungspunde die sich wie unreife teenies aufführen nerven hier.nicht mal 6 wochen ohne ihren freund aushalten.das muß man sich mal auf der zunge zergehen lassen,aber kinder erziehen,anstatt diese chance zunutzen
persönlich finde ich deine freundin sollte ihre a-backen zusammenkneifen und sich schon alleine für ihr kind zusammenreißen denn poppen konnte sie auch und es ging ihr sicher nicht schlecht dabei das sie kaputt gegangen ist... 1 jahr noch und dann kann sie das heim verlassen das ist nichts im gegensatz zu 18 jahre die sie ihr ging dank ihres sorgerechts aufwachsen sehen kann
und wenn beim jugendamt ihr aktenkundig seit, ist definitiv in der vergangenheit etwas vorgefallen, wobei man ja sieht sie war gerade 14 als ihr zusammengekommen seit und du bereits schon 19 also ein junger erwachsener mann und sie noch ein teenager
also denkt an eurer kind das hat oberste priorität und das es dem kind zur zeit schelcht geht liegt an deiner freundin weil sie sich gehen läßt und das kind kriegt das doch mit, sorry aber ich wollt es euch wirklich einfach machen !!!! kind abgeben, sie will am besten mit dir eine wohnung beziehen damit es ihr gut geht...
sorry mir fehlen echt die worte und bin wie viele andere user hier einer meinung
Hallo. Ihr könnt das nur über einen Anwalt abklären lassen. Auch wenn Oma nur 10 Meter von euch entfernt wohnen, es kommt darauf an wie alt sie ist, wie fit und lebt ihr Mann noch? Denn an alleinstehende Personen ist es eh schwer ein Kind zu vermitteln. Das machen Jugendämter nur im Ausnahmefall und es dauert sehr lange, und es kostet auch was. Ich denke, dass ältere Frauen keine Säuglinge -Kleinkinder mehr bekommen. Wir hatten viele Pflegekinder. Wir sind nun 49 und mein Mann wir 54. Wir bekommen nun auch kein Baby mehr. Das jüngste wäre mit Glück 6-7 Jahre auf Grund der Einschulung. Also kannst du dir ausmalen, dass das wohl nicht so einfach ist. Was ist wenn die Oma stirbt? Oder so krank wird, dass sie betreut werden musst oder ar ins Altenheim muss? Da kann euch wirklich nur ein Anwalt helfen, ob deine Freundin aus der Mutter Kindeinrichtung heraus kommt. Der Kleine ist nun 3 Monate alt. Wo lebst du denn? Zu Hause oder eigene Wohnung?(Das fehlt in der Frage) Warum nimmt ihr euch nicht eine eigene Wohnung? Das würde alles der Anwalt abchecken, ob deine Freundin mit 17 reif genug ist, sic um euer Sohn zu kümmern. Sollte sie eigentlich. Andere 16 Jährige sind in einer Lehre und wohnen auch nicht mehr zu Hause. Wenn sie sich da nicht mehr wohlfühlt, muss es möglich sein, dass sie gehen kann. Und wenn du sie unterstützt, arbeitest, Wohnung hast, sollte das doch kein Problem sein. Aber es dauert eben doch schon lange, und Oma lass besser da raus. Warum kann Oma den Kleinen nehmen und ihre Muttter nicht? Die Mutter ist doch auch die Oma von den Kleinen. Oder meinst du die Oma deiner Freunddin? Das wäre dann ja die uroma des Kindes. Und sie kann kein baby mehr betreuen. Oder soll er zu deiner Muttter? Man steigt nicht richtig durch bei deiner Frage.
Schreibe das nochmal richtig auf wer wer ist und wohin der Kleine soll. Ich sage dir nur, allein stehende bekommen in dem Alter keine Babys mehr. Sie sind damit überfordert wenn ich mit 49 schon kein Kleinkind von 2 Jahren mehr bekomme. Es gibt schließlich Gesetze.Du bist 22 Jahre alt. Warum übernimmt du nicht das Sorgerecht und nimmst ihn? Dann kann sie nach kommen. Das wäre das einfachste. Paula - Paul
Da muss ich leider widersprechen denn ich habe mit 54Jahren meinen 15Monate alten Enkelsohn von der Jugendhilfe in Obhut bekommen. Dabei bin ich die Oma väterlicher Seite. Die andere Oma ist mit ihren 39Jahren nicht mehr in der Lage das Kind anzunehmen. Es gibt auch sowas wie ein ärztliches Gesundheitszeugnis. Die Mutter meines Enkels lebt auch in der Mutter Kind Einrichtung und fühlt sich da sehr sehr unwohl, sie geht wenn sie es garnicht mehr ertragen kann unnötig in die Klinik bis sie nach 1-2Tagen entlassen wird weil nichts festzustellen ist. In der Zeit und einige Tage danach versorge ich das Kind. Nun stellt sich mir die Frage was daran gut sein soll.
sorry sky... das sie mit 14 ausgezogen ist steht nicht da.... ich nehme mal an es gab in der vergangenheit mit dem jugendamt probleme, da sie 14 jahre zu beginn der beziehung war und er bereits 19... und meines wissens schreitet ein jugendamt nur dann ein, bereits etwas in der vergangenheit vorlag und kein jugendamt der welt verbietet einen vater den kontakt zu seinem kind, wenn nicht etwas gravierenden aktenkundig hinterlegt ist....
sehe ich das falsch, falls ja, habe ich nüsch geschrieben