Gerichtlich gegen das Jugendamt vorgehen?
Hallo, ich habe einen Kumpel der etwas "Schwierig" ist.
Er hat halt oft Stress in der Schule und so. Mein Kumpel hat auch Familienberater, etc. - Bringt jedoch nichts. Das Jugendamt hat jedoch nur zwei Maßnahmen ergriffen.
Da angeblich keine Einrichtung für meinen Kumpel geeignet ist, will das Jugendamt der Alleinstehenden Mutter (arbeitslos - Harz 4) das Sorgerecht entziehen. Die Familie war bereits bei einem Anwalt. Die haben dort auch einen Termin. Der Anwalt bzw. die Anwältin meinte "Wir schaffen das!".
Ich will meinen Kumpel nicht verlieren. Ich kenne ihn schon sehr lange. Wir gingen/gehen durch Dick & Dünn. Deswegen meine Frage: Wer wird gewinnen? Gibt es eine Chance gegen das Jugendamt vorzugehen? Sagt die Anwältin das nur, damit sie Geld bekommt?
Danke für jede Antwort,
Lionzz
6 Antworten
Wie es ausgehen wird, kann dir niemand sagen. Aber ihr habt eine gute Chance, die Anwältin weiß, was sie sagt. Mach dir nicht so nen Kopf, klar ist das ne schlechte Lage, aber das wird schon. Da spreche ich aus Erfahrung, meine Eltern haben damals auch das Jugendamt verklagt wegen einem ähnlichem Fall. Am Ende war es dann so, dass uns das Jugendamt komplett in Ruhe ließ, weil wir es gar nicht mehr wollten.
Wieso solltest Du Deinen Kumpel verlieren? Wohngruppen werden in der Regel ortsnah gesucht und man richtet sich da durchaus nach den Wünschen des Jugendlichen.
Wenn das Jugendamt so weit geht, dann bedeutet dies, dass es die Mutter nicht für erziehungsfähig hält.
Man müßte nun mehr über die Mutter wissen, um da eine auch nur annähernd sinnvolle Antwort zu geben.
Es ist möglich den Prozess zu gewinnen,hängt von dem Anwalt/der Anwältin ab.
Hallo Lionzz!
Das sind etwas wenig Informationen, um genauer abschätzen zu können, was hier passieren könnte. Ich schätze mal, das Jugendamt möchte deinen Kumpel aus der Familie nehmen, da wohl Familienberater etc keinen Erfolg hatten. Vielleicht mangelt es auch bei den Eltern an der Umsetzung der Ratschläge oder die Hilfen kommen nicht an. Für deinen Kumpel scheint es auch nicht das Richtige gewesen zu sein, wenn man ihn überhaupt nicht erreicht mit allen möglichen Versuchen. Da bleibt dann beispielsweise eine Wohngruppe oder - ich weiß nicht wie alt ihr seid - nach einer Weile (so mit +/- 17 Jahren) sogar eine eigene Wohnung, die regelmäßig von Betreuern aufgesucht wird. Ziel ist, dass dein Kumpel lernt, alleine zurecht zu kommen, so dass er irgendwann auch ohne Betreung klar kommt und sein Leben selbständig regeln kann,
Ihr scheint im Jugendalter zu sein? Dann kann dein Kumpel auf jeden Fall äußern, dass er nicht in eine fremde Stadt möchte, sondern im Stadtteil und an derselben Schule bleiben möchte usw. In dem Alter wird man Rücksicht auf die individuellen Wünsche nehmen, wenn es irgendwie machbar ist.
Wenn die Probleme deines Kumpels aber gerade wegen der Umgebung oder der Schule bestehen (schlechter Umgang in der Nachbarschaft, viel Stress in der Schule usw.), dann wird das Jugendamt gerade einen Umzug in eine andere Umgebung beabsichtigen. Was aber - das solltest du mal bedenken - in so einem Fall das Beste für ihn wäre. Schließlich will man ihn nicht ärgern, sondern erreichen, dass es ihm besser geht!
Er wird ja nicht aus der Welt sein, egal was da kommt. Zur Not könnt ihr euch ab und an besuchen und später, wenn ihr mal von Zuhause auszieht (bzw. er aus der Wohngruppe) könnt ihr wieder gemeinsam eure Zeit verbringen. Warte es erst mal ab. Wenn er drei Straßen weiter in die nächste Wohngruppe kommt gibts ja gar nicht erst ein Problem ;-)
nur das Familiengericht kann den Eltern das Sorgerecht entziehen und auf eine andere Person oder das Jugendamt übertragen, wenn alle andern Maßnahmen versagt haben.
Nur in wirklichen Akutfällen von Kindeswohlgefährdung kann das Jugendamt ohne richterliche Anordnung handeln, die Kinder aus einer Familie nehmen und in eine Pflegestelle bringen.
Kein Entzug des Sorgerechts ist dauerhaft festgeschrieben, es wird immer mal neu überprüft, was fürs Kind am besten ist.
Gibt es eine Chance gegen das Jugendamt vorzugehen?........wenn die Mutter beweisen kann, sie hat optimal alle Erziehungshilfen des Jugendamtes angenommen und umgesetzt. Und die Auffälligkeiten des Jungen sind bedeutend weniger geworden. Er ist so zu sagen auf einem guten Weg.