16 Jahre - Welche Rechte hat das Jugendamt?
Hallo!
Einer meiner besten Freunde ist 16 Jahre und hat viel Stress zu Hause. Er ist 16 und wohnt mit seiner 13 monaten alten Schwester und seiner Mutte alleine dort. Er hat die Schule abgebrochen und war auch schon in einer Sozialen Einrichtung (wurde von der Mutter veranlasst). Nun sitzt er seit knapp einem Jahr zu Hause und verdient etwas Geld mit illegalen aktivitäten, seine Mutter bekommt kein Geld mehr vom Amt für ihn. Jetzt meinte die Mutter zu mir, dass mein bester Freund angeblich ins Heim muss und das Jugendamt das aufenthaltbestimmungsrecht ihr abnehmen wird. Was ist dadran? - hat das Jugendamt solche Rechte? Er hat lediglich die Schule abgebrochen und ist nun zu Hause. Er wird nicht geschlagen o.a.
Bitte helft mir, ich möchte ihn nicht verlieren.
Danke ...
5 Antworten
Warum bekommt die Mutter kein Geld mehr für ihn ? Wenn die Familie ALG II bekommt gehört er zur Bedarfsgemeinschaft. Da der "Gute" aber illegale Geschäfte macht, kann es auch gut sein dasß er nicht nur einfach ins Heim kommt, sondern einer Einrichtung zugeführt wird in der entweder seine Strafe absitzt oder aber ein Erziehnungsversuch gemacht wird.
Wenn er nicht mehr in Ausbildung ist, bekommt die Mutter auch kein Kindergeld mehr für ihn. Dann muß er eben arbeiten, Wenn er illegale Aktivitäten mit 16 Jahren macht, hat seine Mutter ja nun anscheinend keinen Einfluß mehr auf ihn. Besser er kommt in eine Jugendeinrichtung und wird beruflich gefördert, als dass er in den Knast kommt. Wenn Du auch keinen positiven Einfluß auf ihn hast, dann solltest Du Dir lieber einen anderen Freund suchen.
Ich gehe davon aus die Mutter versucht lediglich auf diesem Wege Druck zu machen.
Denn weder die Mutter, noch das Jugendamt können eine alleinige Entscheidung dazu treffen.
Allein das Familiengericht trifft hierzu die letzte Entscheidung.
Da dein Freund bereits 16 ist, liegen nämlich viele Dinge in seiner Hand. Und er hat viele Entscheidungen mit zu treffen.
Zum Beispiel folgende:
eigene Entscheidung über Namensänderung (§§ 1617a - 1618, 1757 BGB, Art. 10, Art. 47 EGBGB)
Anhörungspflicht des Gerichtes bei Sorgerechtsentscheidungen (§ 159 FamFG)
Widerspruch gegen Sorgerechtsübertragung (§ 1671 Abs. 2 BGB)
Einwilligung in eigene Adoption und Widerspruch dagegen (§§ 1746, § 1762 BGB)
Verfahrensfähigkeit bei Zwangsunterbringungen § 167 Abs. 3 FamFG)
Beschränkte Ehemündigkeit (Befreiung vom Eheverbot, § 1303 BGB)
Testierfähigkeit (§ 2229 BGB)
Einsichtsrecht ins Geburtenregister
Mit Vollendung des 17. Lebensjahres
Möglichkeit der vorsorglichen Betreuerbestellung und Anordnung eines Einwilligungsvorbehaltes (§ 1908 BGB)
Er kann sich also wirksam gegen das Jugendamt, andere Ämter, und wenn erforderlich, auch gegen die eigenen Eltern zur Wehr setzen.
warum bekommt sie kein geld mehr für ihn?
wenn er bei ihr im haushalt wohnt und kein einkommen hat, gibt es H4 für ihn, erstmal die arge stressen gehen...
ja aber das kann sein, dass die mutter das sorgerecht verliert oder es sogar "freiwillig" abgibt für nen zeitraum, dann kann das sein...
gut wäre, wenn er sich nen job suchte und da vernünftig arbeiten würde, dann kann das Judenamt wenig machen, da er dann seinen soll erfüllt und das amt in die röhre guckt, wenn er arbeitet und sie stressen, hat er die besseren karten vorm richter
Also. Illegale aktivitäten sind es nicht wirklich. Er verdient etwas kleingeld für gegenleistungen. Soweit ich weiß als Designer und Scripter. Da er aber nicht dem nachkommt, was das Amt von ihm erwartet, bekommt er auch kein Geld vom Amt.
Nun meinte die Mutter, das in den kommenden Wochen ein Termin beim Jugendamt bevorsteht und sie angeblich Ihr das Aufenthaltsbestimmungsrecht abnehmen wird. Geht das so einfach? - Er ist fast 17 Jahre im März. Er ist sonst nicht Straftätig oder sonst was.