Jugendamt verbietet mir eine Beziehung!
Hallo erst mal. Ich bin eine 21 jährige junge Frau und hab einen fast 2 jährigen sohn. Ich wohne zurzeit in einer Mutter Kind Einrichtung. Das Jugendamt hat zuerst bei mir Gesagt Wie ich noch in 5 Monat schwanger War, das ich eine kindeswohlgefährdung Für Des Ungeborene baby. Nur weil ich noch kaum paar Sachen hatte! Seit über 1 Jahr wohne ich jetz in einer Mutter Kind Einrichtung. Bei Einen hilfeplangespräch hat mit Jugendamt erklärt, wenn ich mit denn Kindsvater eine Beziehung führe Müsste ich Mein Kind abgeben. Erklärung kindeswohlgefährdung! Wegen seiner Vergangenheit (Diebstahl usw.) und weil er zurzeit in Gefängnis hockt wegen Unterschlagung und Schwarzfahrer mit Auto Bus und Zug.
So meine frage darf mir des J-Amt mit sowas drohn? Wenn nein wie kann ich mich wären. Bitte Hilfe ich kann abends nicht mehr schlafe . Ich hab angst mein kind zu verlieren.
9 Antworten
Das Jugendamt hat natürlich bedenken, da sie zum Wohl des Kindes sich Engagieren. Leider musst du dich zu 90% beugen.. aber du kannst ihnen Zeigen das es keine Kindeswohlgefährdung gibt, und ihr getrost ohne probleme zusammen leben könnt.
das wäre das einzigste was ich jetzt im Gedankenfeld habe
Ja das Jugendamt darf das und es ist auch keine ungewöhnliche Vorgehensweise.
Das Jugendamt kann dich nicht ZWINGEN, keine Beziehung zu ihm zu haben oder im Mutter-Kind Heim zu bleiben. Aber es würden natürlich Konsequenzen folgen, also der Entzug deines Sohnes.
Offensichtlich ist das Jugendamt davon überzeugt, dass vom Vater eine erhebliche Gefährdung des Kindeswohls ausgeht und dein Sohn auf keinen Fall in dessen Nähe aufwachsen sollte.
Wenn jemand wegen Unterschlagung und Schwarzfahren einsitzen muss, ist das bei weitem nicht das erste mal gewesen, dass derjenige auffällig wurde. Die Sorge des Jugendamtes könnte also durchaus sehr gut begründet sein.
DU als Mutter bist jetzt gefragt, eine Entscheidung zu treffen - für dein Kind.
Wenn Dein Freund z.Zt. einsitzt, dann ist das natürlich kein gutes Vorbild für dein Kind. Und da du in einer Mutter-Kind-Einrichtung lebst, haben die da schon ihre Augen drauf. Ich frage mich aber schon, wieso lebst du mit 21 J. noch in dieser Einrichtung. Besteht da nicht die Möglichkeit mit deinem Kind alleine in einer kleine Wohnung zu wohnen, wenn es sein muss, auch mit Unterstützung des Jugendamtes?....
Wie lange wird er denn noch einsitzen müssen?
Das Jugendamt kann dir nur etwas verbieten, wenn dir die Geschäftsführungsfähigkeit abgesprochen wurde und das Jugendamt die Sorgeberechtigung für dich erteilt bekommen hat.
Konsequenzen eines Kindeswohl gefährdenden Verhaltens wiederum kann dir das Jugendamt natürlich mitteilen.
Im Streitfall stünde dir der Gerichtsweg offen, um eine Entscheidung des Jugendamtes anzugreifen.
Bevor Du gegen das Jugendamt schießt, überlege Dir doch mal bitte, unter welchen Umständen Dein Kind aufwachsen soll. Meinst Du, ein krimineller Hintergrund schafft eine schützende Atmosphäre, in der das Kind aufwachsen kann? Ich meine, wenn Dein Freund im Gefängnis sitzt, hat er ja keine banalen Delikte begangen. Wenn Du jetzt Entscheidungen für Dich triffst, triffst Du sie auch immer für Dein Kind mit! Vergiss das nie! Alles Gute für Euch.