Umgangsrecht für Geschwister?
Hallo ich habe eine 15 jährige Tochter die bei mir lebt und vier Kleinkinder die leider seit einem Jahr in einer Einrichtung leben da sie vom Jugendamt in obhut genommen wurden. Während diesem Verfahren bleiben sie auch dort. Meine große Tochter ist schwer betroffen deswegen und baut auch in der Schule und im Verein ab. In wie weit steht ihr da ein eigenes recht zu den Geschwisterkontakt
4 Antworten
Umgangsrecht gibt es eher nicht. Nicht solange sie Minderjährig sind. EIn Kontaktrecht hingegen schon.
ABER: Solange das Verfahren läuft werdet ihr alle keinen Kontakt miteinander haben dürfen. Du nicht mit den Kleinen und auch deine Tochter nicht mit den Kleinen.
Relevant wäre eventuell auch warum die Kinder überhaupt in Obhut genommen wurden.
Ist das Kind aber einmal in Obhut genommen und in einer Einrichtung oder Pflegefamilie untergebracht, verbleibt nur der Rechtsweg.
Inwieweit eine Kontaktaufnahme sinnvoll ist, entscheidet dann das Jugendamt. Auch muß sichergestellt sein, dass Deine Tochter nicht für eventuelle Kontaktaufnahmen zu den Eltern, wenn diese zunächst nicht förderlich sind, mißbraucht wird.
Das sollte sie mit dem Jugendamt klären. Niemand hier weiß, warum dir gleich vier (!) Kinder "weggenommen" wurden...
Aber im Endeffekt hat nicht das Jugendamt die Verantwortung für die Probleme deiner Größen. Kinder werden nicht einfach so aus der ursprünglichen Familie herausgeholt...
Da das Jugendamt da gar nicht alleine drüber entscheiden kann sondern das immer über ein Familiengericht läuft, ist deine Behauptung eher unglaubwürdig...
Da das Verfahren noch läuft hat das Familiengericht noch gar nichts entschieden.
Doch - dass die Kinder vorerst in Obhut genommen werden...
Das entscheidet das Jugendamt auch durchaus allein. lediglich über den weiteren Verbleib entscheidet dann das Familiengericht. Das nennt man dann vorläufige Inobhutnahme.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__42.html
Sofern die Erziehungsberechtigten der Inobhutnahme widersprechen, ist unverzüglich eine Entscheidung des Familiengerichts einzuholen...
Jugendämter haben nach § 8 a Absatz 3 Satz 2 SGB VIII die Möglichkeit, Kinder ohne vorherige Anrufung des Familiengerichts in ihre Obhut zu nehmen, wenn eine dringende Gefahr vorliegt, und eine Entscheidung des Familiengerichts nicht abgewartet werden kann.
https://tarneden-inhestern.de/wie-sich-eltern-gegen-das-jugendamt-wehren-koennen.html
Aber seh gerade das die Kinder bereits seit einem Jahr in Obhut sind. Dann hat das Familiengericht ja der vorläufigen Inobhutnahme zugestimmt.
Dann geh zu dem Jugendamt, und schildere dort, wie sehr die ältere Tochter darunter leidet
Allerdings kommt es auf die Gesamtumstände an, und manchmal ist es besser, nicht alles dem Jugendamt zu offenbaren...also in dem Sinne "keine schlafenden Hunde wecken"
Danke da hab ich leider andere Erfahrungen gemacht aber ja das war ja nicht sinn meeiner frage