Fahrtkostenerstattung durch das Jugendamt

6 Antworten

Es gibt tatsächlich keine Grundlage auf der ihr die Fahrtkosten erstattet bekommen könnt.

Angelus2012  09.10.2014, 15:16

Eher das Gegenteil ist der Fall, als Eltern sind sie unterhaltspflichtig und müssten sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten an der Finanzierung dieser Unterbringung beteiligen...

Wenn ich das richtig verstehe, dann hat der Junge zwischenzeitlich wieder bei euch gelebt, ohne das ihr die elterliche Sorge zurück bekommen habt? Ihr habt praktisch als Pflegefamilie fungiert ?

Dann würde ich es versuchen, die Kosten erstattet zu bekommen, zumindest einen Teil. Denke, das würde jede andere Pflegefamilie auch tun. Kann aber sein, dass es mit Kindergeld und Halbwaisenrente verrechnet wird.

Ihr hattet keine Sorge mehr, aber musstet euch um eine neue Fremdunterbringung kümmern? Macht es sich das JA hier nicht zu leicht?

Angelus2012  09.10.2014, 14:36
Denke, das würde jede andere Pflegefamilie auch tun.

Das hier ist aber keine Pflegefamilie! Das hier sind die Eltern! Eine Pflegefamilie benötigt eine Zulassung durch das Jugendamt und ist dann auch berechtigt, gewisse Leistungen erstattet zu bekommen!.

allesprobiert  09.10.2014, 15:09
@Angelus2012

Ich weiß, dass es keine Pflegefamilie ist, ich habe nur einen Vergleich zu einer Pflegefamilie gezogen. Das war wohl weit hergeholt.

Angelus2012  09.10.2014, 15:18
@allesprobiert

Damit meine ich nur, dass der Entzug der elterlichen Sorge nicht von Unterhaltspflichten gegenüber dem Kind befreit, der Fragesteller hat hier recht seltsame Vorstellungen.

Er ist verpflichtet, sich an den Kosten für diese Maßnahme zu beteiligen, nicht das Jugendamt dazu, ihm Fahrtkosten zu erstatten.

DerT127 
Beitragsersteller
 09.10.2014, 13:01

Genau so hat es sich zugetragen, das Heim rief an bei uns "wir bringen ihnen den Jungen gleich" zwei Stunden später war er da und war dann fast 4 Monate zu Hause bei uns bis man seitens des JA eine entsprechende Einrichtung gefunden hat.

Das ist auch unsere "Befürchtung" das man es sich einfach macht.

DerT127 
Beitragsersteller
 09.10.2014, 13:27
@DerT127

Hab gerade gesehen, um die Unterbringung direkt mussten wir uns nicht kümmern, wir durften nur hinfahren und gucken bzw jetzt ganz hinbringen

allesprobiert  09.10.2014, 14:05
@DerT127

von einem ähnlichen Fall habe ich auch gehört: bei großen Schwierigkeiten haben die das Kind den Eltern wieder vor die Tür gesetzt. Finde ich trotzdem fraglich vom JA, wenn man die Sorge gar nicht mehr hat.

Es sieht hier fast danach aus, dass Éuch das JA die Gelegenheit gegeben hat, die Einrichtung vorher anzusehen? Dann war es eine freiwillige Fahrt.

Sieh es mal so: Für Euren Sohn ist es bestimmt auch nicht leicht. Er hat kein zu Hause mehr, egal was er angestellt hat. Es ist für ihn sicher wertvoller, wenn seine Familie ihn dorthin bringt, als irgendwelche Amtspersonen.

Ich habe noch zwei private Fragen: Dürft Ihr ihn besuchen, wenn Ihr das wollt? (NRW ist weit weg). Müssen Eltern grundsätzlich zu den Unterbringungskosten etwas beisteuern? Interessiert mich allgemein.

Lieben Gruß

Angelus2012  09.10.2014, 14:34
@allesprobiert
Müssen Eltern grundsätzlich zu den Unterbringungskosten etwas beisteuern?

Ja, die Eltern sind bei Fremdunterbringung grundsätzlich unterhaltspflichtig, auch leibliche Eltern, deren Kinder bei Pflegefamilien leben, müssten Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle zahlen (sind allerdings meistens nicht unterhaltsfähig).

allesprobiert  09.10.2014, 15:17
@Angelus2012

Das habe ich mir schon gedacht. Viele denken nämlich, wenn die Kinder fremduntergebracht sind - muss für die Heimunterbringung nichts mehr gezahlt werden. Das ist also nicht so. #

Wenn Ihr für Euren Sohn den Unterhalt zahlt, dann würde ich zumindest auf einer Teilkostenerstattung bestehen. Wenn gar nichts hilft, könntet Ihr es in der EkSt-Erklärung als Sonderausgaben bei Unterhaltspflicht geltend machen.

Eurem Sohn soll in dieser Einrichtung geholfen werden (denn Hilfe hat er offensichtlich dringend nötig, und ihr seid nicht in der Lage dazu, ihm zu helfen), und er ist es dir noch nicht einmal wert, diese 1150 km zu fahren?

Und ja, solange ihr das Kindergeld bezieht (dazu seid iihr nicht mehr berechtigt, wenn er fremduntergebracht ist), werdet ihr keine weitere Unterstützung erhalten.

Menuett  08.10.2014, 16:52
und er ist es dir noch nicht einmal wert, diese 1150 km zu fahren?

Öhm, sie haben ihn doch gefahren.
Und wenn das Geld knapp ist, dann sollte man auch versuchen ob man da nicht eine Erstattung bekommen kann.

Angelus2012  09.10.2014, 07:02
@Menuett

Das Geld ist hier nicht knapp, das Kind ist hier lediglich ein Störfaktor.

Angelus2012  09.10.2014, 15:15
@Angelus2012

Im Gegenteil, sie (als Eltern) sind dem Kind gegenüber unterhaltesverpflichtet, nicht das Jugendamt ist hier genötigt, Fahrkosten zu übernehmen.

DerT127 
Beitragsersteller
 08.10.2014, 12:13

Das hat doch nichts mit Wert oder nicht Wert zu tun! Sondern vielmehr damit das man sich nicht ausnutzen lassen will. Denn bei der Aufnahme in der Einrichtung war nichtmal ein Mitarbeiter vom JA dabei. Grundsätzlich hätten wir noch nicht einmal den Aufnahme Vertrag unterschreiben DÜRFEN ohne das Sorgerecht, aber das ist eine andere Geschichte

Angelus2012  08.10.2014, 14:58
@DerT127

Euer Kind lebt seit 6 Jahren nicht mehr bei euch, d.h. seit 6 Jahren bezieht ihr ungerechtfertigt das Kindergeld... ich denke mal, damit sind diese 1150km Fahrt mehr als abgegolten.

DerT127 
Beitragsersteller
 08.10.2014, 15:09
@Angelus2012

Nein! Wir haben nur für die Zeit wo er jetzt bei uns war Kindergeld bekommen sonst nichts, obwohl wir im Prinzip nichts anderes waren als eine Pflegefamilie.

Angelus2012  09.10.2014, 07:02
@DerT127

Ohne Worte....

Auch wenn es "nur" dein Stiefsohn ist (Thema "Halbwaisenrente")... ihr bezeichnet euch als Pflegefamilie eures Sohnes... Der Junge ist noch klein, als der Vater stirbt. Ein neuer Mann kommt ins Haus. Ein kleines Geschwister, dazwischen nochmal ne kurzzeitige Trennung. Das Kind wird für euch "schwierig", es ist eifersüchtig und trauert. Da kommt das Heim grade günstig...

"Problemchen" die aber sicher nicht am Elternhaus liege

Nein, sicher nicht....

DerT127 
Beitragsersteller
 09.10.2014, 13:06
@Angelus2012

Wer gibt dir eigentlich das Recht über eine Familie zu Urteilen die du nicht kennst?! Es ist schon ganz schön frech was du hier vom Stapel lässt ohne jegliches Hintergrundwissen. Sicher haben wir Fehler gemacht aber welche Eltern machen das nicht. Und nochmal das ist ein anderes Thema und hat nichts damit zu tun was ich hier eigentlich erfahren wollte.

Für alle die uns mich hier verurteilen wollen, sei gesagt kommt doch mal vorbei und wir unterhalten uns von Angesicht zu Angesicht.

Und nein das Kind war nicht störend, denn das JA hat ihn aus der Familie geholt und nicht wir ihn abgegeben. Du kennst weder uns, den Fall noch das Kind also bitte erspare mir deine Komentare!!!

Wenn ihr das Kindergeld bekommt, habt ihr keinen weiteren Anspruch.

Ich brauche da mal dringen einen fachlichen Rat mit entsprechenden Grundlagen.

Wenn du das möchtest dann musst du zu einem Anwalt gehen! Hier wird dir keiner einen solchen Rat geben können!