Ich wurde zusammengeschlagen - welche Strafe droht?

6 Antworten

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Bei der Tat dürfte es sich um gefährliche KV (§224 StGB) handeln. Strafandrohung von 3 Monaten bis 10 Jahren Freiheitsstrafe. Geldstrafe ist nicht vorgesehen.

Wie deren Strafe tatsächlich ausfällt, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab, z.B. sind die beiden schon einschlägig bekannt, wie ist deren Einstellung zur Tat, welche Schäden hast du davongetragen...

Letztlich entscheidet der Richter. Dass es eine Freiheitsstrafe gibt, ist so gut wie sicher. Ob sie zur Bewährung ausgesetzt wird, das ist die Frage (geht auch nur bei max. 2 Jahren Freiheitsstrafe). Werden sie zu mehr als 2 Jahren verurteilt, fahren sie ein.

Du schreibst in deiner Frage: "...die zwei Jungs...". Es handelt sich bei den Tätern doch nicht um Jugendliche? Dann wären wesentlich mildere Maßnahmen möglich, da dann das JGG greift, das mehr auf Erziehung als auf Strafe setzt.

Das wird der Richter entscheiden.

Im übrigen macht es keinen Unterschied bei der Strafzumessung, ob du von Flüchtlingen oder Nazis oder sonstwem zusammengeschlagen wirst. Also mußt du dies nicht extra betonen, dient einzig und allein zur Provokation.

Casanova2017 
Beitragsersteller
 23.04.2018, 01:04

Es hat nichts Provokation zu tun. Ich bin selbst ein "migrant" ich wollte damit nur wissen, ob die abgeschoben werden oder ins Knast kommen.

mondfaenger  23.04.2018, 01:05
@Casanova2017

Diese Hetzmethoden sind allgemein bekannt.

Und nein! Voraussichtlich werden sie nicht abgeschoben noch kommen sie in den Knast. Du verlierst ja kein Wort darüber, wie es überhaupt zu dieser Situation kam, wahrscheinlich aus gutem Grund.

Nikkom  23.04.2018, 01:09
@Casanova2017

Weder noch. Gehirnerschütterung und ein paar Kratzer/Beulen, dafür gibt's eine Geldstrafe und/oder Sozialstunden.

Casanova2017 
Beitragsersteller
 23.04.2018, 01:12
@mondfaenger

Habe ich im unteren Kommentar beantwortet. Es gab's Gott sei Dank viele Zeugen und eine Kamera, die alles aufgezeichnet hat.

furbo  23.04.2018, 05:37
@Nikkom

Sehr widersprüchlicher Kommentar. Das StGB sieht für solche Taten nur Freiheitsstrafe, keine Geldstrafe vor. Sozialstunden gibt es nur bei Jugendlichen, bei denen gäbe es aber bei keiner Tat eine Geldstrafe.

Kurz gesagt: dein Kommentar ist Quatsch.

Nikkom  23.04.2018, 06:06
@furbo

Tja, ich habe diesen Quatsch vor Gericht erlebt. Zwei junge Männer haben einen dritten Krankenhausreif geprügelt. Das Gericht entschied, dass das keine gefährliche Körperverletzung war. Das ganze geschah in einem Heim mit vielen Zeugen...

Aber egal, ist ja eh nur Quatsch.

Deine Tatbeschreibung unter einer Antwort habe ich gelesen und kann dir sagen: In einem sehr ähnlich gelagerten Fall (Verletzung: komplizierter Oberschenkelhalsbruch mit zertrümmertem Oberschenkelknochen und mehrfachem Drauftreten) gab es mehrere Jahre Haft. Die Anzahl der Jahre weiß ich nicht mehr. 

Die Strafe richtet sich nicht nach der Nationalzugehörigkeit, sondern nach der Tat. In dem von mir geschilderten Fall handelte es sich um zwei Deutsche gegen einen Deutschen.

Casanova2017 
Beitragsersteller
 23.04.2018, 01:47

Vielen Dank für deine hilfreiche Antwort.

Wie lautet denn die Anklage?

Gefährliche Körperverletzung oder versuchter Totschlag?

Casanova2017 
Beitragsersteller
 23.04.2018, 01:13

Gefährliche Körperverletzung

Da es Ausländer sind vermutlich in etwa ein halbes Jahr auf Bewährung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung