Ist es strafbar wenn mann Betrunken jemand beleidigt?
Also wenn mann sturz betrunken ist (und kaum noch gehen kann). Dann von der Polizei angehalten wird. (zu Fuss)
Und anfängt diese zu Beleidigen ist dies Strafbar oder zählt es als uzurechnbar??
Es nen Kumpel von mir gestern passiert und ich wollte gerne mal was ob er noch was zu erwarten hat (ausser der Nacht in der Ausnüchterungszelle)
Also sprich können die Beamten anzeige erstatten und hätte diese Anzeige erfolgt. Oder ist mein verminderter bzw schuldunfähig. Weil mann zu betrunken war??
(Bitte keine Komentare dazu dass mann nciht zu viel trinken soll, mach ich sowiso nicht und mein Kumpel ist unbelehrbar leider)
10 Antworten
Ja, die Polizisten können ihn wegen Beamtenbeleidigung anzeigen.. Solange dein Kumpel nicht von einem Arzt für Unzurechnungsfähig erklärt wurde ist er voll dafür verantwortlich zu machen.. Und das zu recht, wer das suafen nicht vertragen kann sollte es sein lassen..
Ok, dann eben wegen Beleidigung..
Für Trunkenheit gibt es nicht immer mildernde Umstände.
Jeder sollte nur soviel trinken wie er verträgt.
Das ist eine Beleidigung und wird als solche auch strafrechtlich verfolgt!
Vor dieser Strafverfolgung schützt Dich Deine Trunkenheit nicht (wie Dir ja auch der Führerschein abgenommen wird, wenn und weil Du betrunken bist)
Im schlimmsten Fall kann es Dir noch passieren, das man Dich gleich mit nimmt und in die Ausnüchterungszelle steckt (die Du dann auch noch zahlen musst) - wie ja bei deinem Kumpel geschehen.
Dein Kumpel kann durchaus ne Anzeige wegen Beleidigung bekommen, falls er zusätzlich um sich gespuckt und -getreten hat, kanns sogar ne Anzeige wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und Körperverletzung geben. Wenn er das zum ersten Mal gemacht hat, wird da wahrscheinlich noch nicht viel passieren (eventuell wird er erkennungsdienstlich behandelt, also Fingerabrücke und Fotos und Personalien werden genommen), aber wenn er öfter mit solchen Sachen auffällt, dann reicht irgendwann ein einziges beleidigendes Wort und "unzurechnungsfähig" kann er sich als Argument abschminken. Es gibt ja auch Leute, die absichtlich trinken um danach ausfällig werden zu können und sich mit dem "Betrunkensein" vor Strafe geschützt glauben.
Die Polizei hat im öffentlichen Raum durchaus das Recht, auch einen sturztrunkenen Fußgänger anzuhalten und aus dem Verkehr zu ziehen, weil der nicht nur sein eigenes Leben gefährdet, sondern auch das anderer Menschen.
"Es gibt ja auch Leute, die absichtlich trinken um danach ausfällig werden zu können und sich mit dem "Betrunkensein" vor Strafe geschützt glauben. "
das ist die vorverlegte Schuldfähigkeit - Tatentschluss in schuldfähigem, Tatausführung in schuldunfähigem Zustand. Hilft - wie richtig erkannt wurde - überhaupt nichts.
klar bekommt er eine Anzeige, nur weil man besoffen ist, wird man nicht gleich als extra Wurst im Gesetzt behandelt.
nur zur Info es gibt keine Beamtenbeleidigung