Wann verjähren Beerdigung Kosten gegenüber Geschwistern?
Hallo, meine Mutter ist im Jahr 2013 verstorben. Ich würde gerne wissen, Ob ich jetzt noch die Kosten für die Beerdigung von meinen Geschwistern anteilig fordern kann?
4 Antworten
Wie habt ihr euch denn damals verständigt? Das du zunächst zahlst und sie sich dann beteiligen?
Die Infos sind ein wenig dünn, um dir zu raten.
Grundsätzlich werden Bestattungskosten zunächst aus dem Nachlass bestritten, ist keiner da, zahlt der Besorger der Bestattung und kann die anteiligen Kosten bei den anderen geltend machen. Dafür gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren, d.h. Forderungen aus 2013 sind mit 31.12.2016 verjährt.
Auch hier würde ich mal auf die allgemeine 3jährige Frist setzen, hängt aber auch mit dem Erbrecht zusammen, von daher keine 100% Garantie.
Das hat nichts mit Erbrecht zu tun. Wenn Forderungen erhoben werden ist da Zivielrecht.
Das hättest du klären müssen als es um die aufteilung des Erbe ging.
Du kannst überhaupt nichts fordern. Wenn du alles bezahlt hast, kannst du hoffen, dass sie sich daran beteiligen, aber fordern geht nicht.