Gezielt Schulden vererben
Moin,
ich stelle mir gerade die hypotetische Frage ob man durch ein Testament gezielt Schulden bzw. Belastungen vererben kann.
Als Beispiel: sagen wir mal es läuft ein Kredit über 10 Euro. Auf der anderen Seite hat man jedoch Guthaben von 20 Euro. Kann man dann den 10 Euro Kredit an einen ungebliebten Menschen und die 20 Euro Guthaben an einen liebenden Menschen vererben?
Anderes Beispiel: Es gibt 2 Häuser. Eins ist abgezahlt auf dem anderen lastet eine Hypothek. wird die Hypothek mit dem Haus vererbt?
Danke für eure die Zeit
8 Antworten
Prinzipiell kannst du das machen. Am Ende muss aber auch bestimmt sein, was mit dem Rest des Erbes passiert. Ansonsten wird das benannte Erbe gegeneinander aufgerechnet und der Rest dann so verteilt, dass Jeder am Ende in Summe den gleichen Anteil bekommt.
Bei einer Hypothek wird das Haus inklusive Hypothek vererbt. Trennung ist da nicht so einfach möglich.
Natürlich kannst du vererben was und an wen du möchtest. Ob er das Erbe annimmt, ist ne andere Sache.
Theoretisch ginge das, gute Idee ;DD
Ja kannst du er muss es nur nicht annehmen dann wird es versteigert oder ein anderer erbe kann es annehmen
Du kannst das so machen aber die betroffene Person muss das Erbe ja nicht annehmen wenn sie nicht will
Klar, geht das. Schulden werden genauso vererbt wie Guthaben. Daher kann man auch ein Erbe zum Glück ablehnen.
Danke für deine Antwort.
Meine Überlegung ist folgende. Ein "Toter" könnte zwei Haufen bilden. Ein Haufen besteht aus Schulden oder nennen wir es mal Minus und der andere Haufen besteht aus Kapital. Jetzt wird das Minus an Kind A vererbt. Dieses schlägt das Erbe aus, das Minus fällt aus der Familie. Das Kapital wird an Kind B vererbt. Dieses nimmt das Erbe an. Jetzt muss noch sorge getragen werden das Kind A von dem Erbe einen Teil abbekommt. Das könnte man ja durch jährliche Schenkung innerhalb der Freibeträge machen (Also Kind B schenkt jedes Jahr X Euro Kind A). Oder man gewährt Kind A vollen Zugriff auf alle Konten und trägt Kind A ins Grundbuch aller Immobilien ein. Das muss natürlich nach dem Tod gemacht werden.
Wenn der Tod des "Toten" absehbar ist z.B. Krebs, könnte man doch so viele Kredite von den Banken holen und die Kredite dann quasi mit sterben lassen. Übrig bleibt das Kapital. Kommt ja quasi einem Gelddrucken gleich - für die Familie zumindest. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass sowas den Gesetzgeber gebilligt wird?