Schriftliche Äußerung als beschuldigter Straßenverkehr?
Guten Tag,
Ich weiß das es nicht gut war und ich bereue es auch aber das spielt ja jetzt nicht zur Rolle..
Ich wollte vor 1 Woche meine Freundin nachhause fahren habe aber ein bisschen vorher getrunken und wurde von der Polizei angehalten musste pusten 1.2 Promille war drauf.
Jetzt habe ich einen Brief bekommen wo ich mich schriftlich äußern muss zu der Sache warum ich es getan habe, hat einer Tipps was man da schreiben sollte um zu versuchen die Strafe minimal runter zu drücken? Auf dem Zettel steht außerdem mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geld auflage Wäre ich einverstanden und links daneben ist es gelb markiert was kann ich mit darunter genau vorstellen?
Ich habe eine Verkehrsrechtsschutzversicherung aber mit einer Selbstbeteiligung von 250 Euro und ich denke mal das sich das nicht lohnen wird.
Zu mir:
20 Jahre alt (Ersttäter)
2 Monate vor Ende der Probezeit
Beruflich auf mein Auto angewiesen.
Ich danke euch im voraus!
Liebe Grüße
Justin Lipowsky
2 Antworten
Keine Angaben zur Sache machen, das Angebot zur Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldstrafe annehmen.
Ab 1,1 Promille ist es eine Straftat. Dann bist Du noch in der Probezeit ....
Da wirst Du wenig bis gar nix am Strafmaß rütteln können.
"Auf´s Auto angewiesen" ... das mag schon sein, aber sowas weiß man ja vorher.