Schriftliche Äußerung als Beschuldigter? Wann abschicken?
Was passiert eigentlich wenn man diesen Wisch zu spät abschickt oder gar vergisst ihn fertig zu machen ?
12 Antworten
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Dann wird möglicherweise eine Strafe verhängt, bevor die Äußerung als Beschuldigter berücksichtigt werden kann. Eine Abänderung erfolgt nur noch dann, wenn der Beschuldigte dagegen Rechtsmittel einlegt. Geht die Stellungnahme hingegen vor Verhängung einer Strafe ein, ist sie zu berücksichtigen. Selbst dann, wenn irgendwelche Fristen schon abgelaufen sind.
Zusätzlich bestraft werden kann man jedenfalls nicht, wenn man das nicht abschickt.
In jedem Fall vorher zum Anwalt
man bekommt Ärger
BretterPit
15.02.2012, 11:54
edit
BretterPit
15.02.2012, 11:53
Plötsinn.
dann hast du eine chance verpasst
Da passiert nichts !