Schriftliche Äußerung als Beschuldigter? Wann abschicken?

12 Antworten

Dann wird möglicherweise eine Strafe verhängt, bevor die Äußerung als Beschuldigter berücksichtigt werden kann. Eine Abänderung erfolgt nur noch dann, wenn der Beschuldigte dagegen Rechtsmittel einlegt. Geht die Stellungnahme hingegen vor Verhängung einer Strafe ein, ist sie zu berücksichtigen. Selbst dann, wenn irgendwelche Fristen schon abgelaufen sind.

Zusätzlich bestraft werden kann man jedenfalls nicht, wenn man das nicht abschickt.

In jedem Fall vorher zum Anwalt

man bekommt Ärger

BretterPit  15.02.2012, 11:54

edit

BretterPit  15.02.2012, 11:53

Plötsinn.

dann hast du eine chance verpasst

Da passiert nichts !