Was passiert mir mit 0,9 Promille und einem Unfall?
Ich wollte vergangen Montag ausparken, jedoch blieb ich während des ausparken hinten an einem Verteilerkasten hängen das heißt ich habe ihn gestrichen. Ich habe im nächsten Moment die Polizei verständigt die daraufhin auch gleich da waren. Da mein Auto in der Nähe einer Kneipe stand wurde ich aufgefordert zu pusten. Dabei kam ein Ergebnis von 0,9 Promille raus ( habe 3 kleine weißweinschorle getrunken) Der Führerschein wurde mir gleich entzogen. Meine Frage, auf was muss ich mich einstellen? Bin ersttäter und auch die letzten 30 Jahre ohne Auffälligkeiten (kein Blitzer, kein Knöllchen und nicht mit Alkohol) gefahren
11 Antworten
Ein Unfall unter Alkoholeinfluss mit 0,3‰ oder mehr ist eine Straftat. Dabei ist es auch unerheblich ob dieser Unfall im fließenden oder ruhenden Verkehr passiert ist oder ob man daran Schuld hatte oder nicht.
Du musst jetzt mit einem Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr nach §316 StGB rechnen. Die Folgen liegen in der Regel in diesem Bereich:
- Geldstrafe von 25-40 Tagessätzen
- Entziehung der Fahrerlaubnis mit Sperrfrist von mindestens 6 Monaten, eher aber mehr.
Ein Richter wird in den nächsten 2-4 Monaten ein Urteil darüber fällen, zu einer mündlichen Verhandlung kommt es nur in seltenen Fällen - Du bekommst dann einen Strafbefehl per Post.
Da die Fahrerlaubnis aber bereits vorläufig entzogen worden ist muss man mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen das das auch im Urteil bestätigt wird. Du musst als neben der Geldstrafe von ca. 1 - 1,5 Monates-Nettolöhnen auch für ca. ein Jahr auf Deine Fahrerlaubnis verzichten.
@crack Ab wann bekommt man 6 Monate und ab wann 1 Jahr? Habe mich auch selbst gestellt, bekömmlich dadurch vllt keine Minderung der Strafe?
Das ist eine Entscheidung des Richters, eine Tabelle o.ä. gibt es dafür nicht.
Der erste der Ahnung hat :))
Manche sind falsch informiert. Bis 0,5 Promille ist fahren erlaubt. Wenn du unter 0,3 hast und dir einer reinfährt bekommst du nichtmal eine teilschuld. Über 0,3 bekommst du auch eine teilschuld wenn du nichtmal der Verursacher bist. Nur mal so, da manche meinen bei 0,3 ist die Grenze und andere sagen sie ist bei 0,8.
Lieber beangato, bitte lies den Artikel komplett durch... "Alkoholgehalt im Blut ab 0,3 (bis unter 0,5) Promille Wird ein Fahrzeugführer mit 0,3 Promille schuldhaft in einen Verkehrsunfall verwickelt oder fährt "alkoholtypisch", kann der Entzug der Fahrerlaubnis durch die Polizei erfolgen. Bei 0,5 Promille im Blut oder 0,25 mg/l in der Atemluft ohne Auffälligkeiten im Fahrverhalten wird in der Regel ein Fahrverbot ausgesprochen. Im Wiederholungsfall wird eine Überprüfung der Fahreignung im Rahmen einer MPU angeordnet (siehe Straßenverkehrsgesetz § 24a, 0,5 Promille-Grenze)." Heißt du darfst mit bis zu 0,49 Promille fahren, aber wenn dir einer reinfährt oder du sogar einem reinfährst hast du mindestens eine Teilschuld ;) Lg
Bis 0,5 Promille ist fahren erlaubt
Sagt wer?
Das steht im Bußgeldkatalog und im StGB.
Atemalkohol 0,9 entspricht etwa Blutalkohol 1,8.
Das heißt, Führerscheinentzug auf längere Dauer, evt. MPU, Geldstrafe evt.
Wurde es nicht.
zu pusten.
Und er schrieb selbst (das ist jetzt nicht mehr da), dass eine Blutentnahme erfolgte.
Das nennt man Trunkenheit am Steuer zum Glück ohne Personenschaden. Ich glaube dass die polizei das auf jeden Fall vermerken wird und das Bußgeld wird nach dem Bußgeldkatalog verhängt. Genau weis ich es leider nicht :)
Sie schreibt 0,9 Promille, also sollte man ihr da erstmal glauben. Ich gehe mal stark davon aus, dass der Wert schon umgerechnet wurde