Alkohol am Steuer Ablauf und Folgen?

4 Antworten

Eine Freiheitsstrafe ist als Ersttäter recht unwahrscheinlich, und wenn doch, wird sie zu 99% auf Bewährung sein.

Genaueres kann man aber nicht sagen, da der Fall von einem Richter entschieden wird.

Freiheitsstrafe Nein ! Alles andere Ja ! Mfg.

Für Alkohol am Steuer innerhalb der Probezeit bzw. unter 21 Jahren sind als Sanktionen vorgesehen:

von 200 bis zu 1.500 Euro Bußgeld

mindestens zwei Punkte in Flensburg

Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar

Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre

elt es sich beim Fahren mit

mindestens 1,1 Promille

um eine Straftat. Eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) kann normalerweise

ab 1,6 Promille

angeordnet werden. Kam es bei einem Vergehen mit

Alkohol in der Probezeit

zu einem Unfall, so kann die MPU auch schon bei einer

geringeren Promillezahl

verlangt werden.

MarshallDTeach7  20.02.2017, 15:11

Dommie: habe so einen ähnlichen Fall(nur mit Gras) ab wann falle ich in 24a?

flythesky  20.02.2017, 16:01
@MarshallDTeach7

Bei Betäubungsmittel gibt es keine Grenzwerte, z.B. 0,1 mg/l Blut etc...

Das entscheidet jede Staatsanwaltschaft für sich selber.. in Bayern bis quasi immer im 316 StGB, soweit ich das weiß "je weiter nördlich du in Deutschland bist, desto eher im 24a..."

flythesky  20.02.2017, 15:02

Das von dir zitierte Bußgeld wäre bei einem Verkehrsordnungswidrigkeit nach §24a oder 24c StVG relevant... hier liegt aber definitiv eine Straftat vor, also sind die von dir genannten Zahlen reine Makulatur...

Bei einem Kumpel war es folgendes: Ersttäter, MPU, 650 € Bußgeld und 6 Monate Fahrverbot. Promille ca. 1,6. Jedoch war er nicht mehr in der Probezeit.

flythesky  20.02.2017, 15:01

Da sind einige Sachen aber durcheinandergekommen:)

Bußgeld kann es schon mal nicht sein, da es zu einem Gerichtsverfahren kommt, also wenn überhaupt eine "Geldstrafe". Hierbei ist die Summe eher unpraktisch anzugeben, da das relevante die Tagessätze sind, damit könntest du dem Fragensteller mehr helfen.

Fahrverbot gibts auch nur maximal 3 Monate, was du meinst ist ein Entzug der Fahrerlaubnis (ist etwas ganz anderes...)