Alkohol am Steuer Ablauf und Folgen?
Hallo Leute,
ich hab leider am Wochenende den größten Fehler meines Lebens begangen und wollte nach dem Feiern und einem Streit mit dem Auto nach Hause fahren.
Ich wurde zum Glück von der Polizei aufgrund meines Fahrverhaltens angehalten bevor was passieren konnte.
Beim Pusten hatte ich ca. 2 Promille, also komplett unentschuldbar.
Mich quält nun die Ungewissheit womit ich zu rechnen habe, da die meisten Quellen sich online unterscheiden.
Ich bin mir sicher, dass ich eine MPU machen muss und meinen Führerschein bestimmt 1 Jahr abgeben muss + Geldstrafe.
Ich war noch in der Probzeit, also wird diese auch verlängert.
Besteht bei mir als Ersttäter die Möglichkeit einer Freiheitsstrafe? Mit dem Rest könnte ich leben und habe bisher nur alle paar Wochenenden was getrunken, worauf ich nun verzichten werde.
Wisst ihr außerdem wie lange es bis zur Verhandlung dauern wird?
Vielen Dank für eure Hilfe.
4 Antworten
Eine Freiheitsstrafe ist als Ersttäter recht unwahrscheinlich, und wenn doch, wird sie zu 99% auf Bewährung sein.
Genaueres kann man aber nicht sagen, da der Fall von einem Richter entschieden wird.
Freiheitsstrafe Nein ! Alles andere Ja ! Mfg.
Für Alkohol am Steuer innerhalb der Probezeit bzw. unter 21 Jahren sind als Sanktionen vorgesehen:
von 200 bis zu 1.500 Euro Bußgeld
mindestens zwei Punkte in Flensburg
Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar
Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre
elt es sich beim Fahren mit
mindestens 1,1 Promilleum eine Straftat. Eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) kann normalerweise
ab 1,6 Promilleangeordnet werden. Kam es bei einem Vergehen mit
Alkohol in der Probezeitzu einem Unfall, so kann die MPU auch schon bei einer
geringeren Promillezahlverlangt werden.
Bei Betäubungsmittel gibt es keine Grenzwerte, z.B. 0,1 mg/l Blut etc...
Das entscheidet jede Staatsanwaltschaft für sich selber.. in Bayern bis quasi immer im 316 StGB, soweit ich das weiß "je weiter nördlich du in Deutschland bist, desto eher im 24a..."
Das von dir zitierte Bußgeld wäre bei einem Verkehrsordnungswidrigkeit nach §24a oder 24c StVG relevant... hier liegt aber definitiv eine Straftat vor, also sind die von dir genannten Zahlen reine Makulatur...
Bei einem Kumpel war es folgendes: Ersttäter, MPU, 650 € Bußgeld und 6 Monate Fahrverbot. Promille ca. 1,6. Jedoch war er nicht mehr in der Probezeit.
Da sind einige Sachen aber durcheinandergekommen:)
Bußgeld kann es schon mal nicht sein, da es zu einem Gerichtsverfahren kommt, also wenn überhaupt eine "Geldstrafe". Hierbei ist die Summe eher unpraktisch anzugeben, da das relevante die Tagessätze sind, damit könntest du dem Fragensteller mehr helfen.
Fahrverbot gibts auch nur maximal 3 Monate, was du meinst ist ein Entzug der Fahrerlaubnis (ist etwas ganz anderes...)
Dommie: habe so einen ähnlichen Fall(nur mit Gras) ab wann falle ich in 24a?