Etwas Alkohol im Straßenverkehr gehabt Bitte Bild bzw. Brief und Beschreibung lesen
Hey Leute am 01.03.2015 hatte ich etwas getrunken und bin mit dem Auto gefahren. Anschließend haben mich die Polizisten angehalten und ich musste Pusten. Ich hatte 0,3 Promille, bin aber noch in der Probezeit. Anschließend bin ich zur Wache gegangen, wo mir Blut abgenommen wurde. Am 11.03.2015 hab ich mein Führerschein zurück bekommen, solange bis die Strafe kommt dürfte ich also fahren. Heute kam dieser Brief siehe Bild. Ich verstehe nicht genau, ob die Anzeige jetzt fallen gelassen wurde oder ob eventuell noch was kommen kann. Der letzte Satz verwirrt mich nämlich etwas.
7 Antworten
Diesen Brief bekamst Du wahrscheinlich von der Staatsanwaltschaft. Der tatsächliche Alkoholgehalt im Blut war nun nicht hoch genug damit Du ein Straftäter wärst und diese Trunkenheitsfahrt eine Straftat dargestellt hätte die über Gericht gelaufen wäre.
Zu Mindest bist Du aus dem weitaus schlimmer gewesenen Strafverfahren raus. Dieser letzte Satz bedeutet nun dass Deine Trunkenheitsfahrt möglicherweise eine Ordnungswidrigkeit war (sehr wahrscheinlich da bei Probezeit 0,0 gild und sich der tatsächliche Gehalt kaum so weit von den durch Pusten ermittelten 0,3 liegt), für die Ordnungswidrigkeit jemand Anderes zuständig ist (gewöhnlich Ordnungsamt) und Dein Vorfall dem übergeben wird.
Du wirst dann wohl von diesem Ordnungsamt Post erhalten mit dem Bußgeld und Punkt. Danach von Deiner Führerscheinstelle wegen etwaigem Aufbauseminar (ist dann gewöhnlich fällig).
Theoretisch besteht auch die Möglichkeit dass das Ordnungsamt dieser Owi nicht nachgeht (da sollen auch Menschen arbeiten die bei einem sehr geringem Alkoholgehalt sich überlegen dass diese "Bestrafung" zu hoch wäre), musst halt abwarten ob von denen Was kommt.
Ein gegen Dich eingeleitetes Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr nach §316 StGB wurde eingestellt - das ist das Positive.
Es gibt aber auch etwas Negatives, jetzt kommt noch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstoß gegen §24c StVG. Du wirst einen Bußgeldbescheid mit folgendem Inhalt erhalten:
- 250€ Bußgeld
- 1 Punkt [A-Verstoß]
- 28,50€ Gebühren
Das heißt aber auch das die Fahrerlaubnisbehörde nach Eintragung des Punktes Probezeitmaßnahmen gegen Dich ergreifen wird. Es wird ein Aufbauseminar angeordnet das innerhalb von 2 Monaten absolviert werden muss, ansonsten kommt es zur Entziehung der Fahrerlaubnis. Außerdem verlängert sich auch die Probezeit um 2 Jahre.
Es kann noch eine Geldbuße wg einer Ordnungswidrigkeit auf Dich zukommen.
Hi,
wenn die was finden mit dem du dich strafbar machst kannst du noch angezeigt werden. Der Fall ist aber eher selten!
Etwas Alkohol ist schon zuviel.
Dein Punkt am ende des satzes macht dich nicht cool- das weiss er selber