Sind verbale/schriftliche Äußerungen im Sinne davon jemanden den Tod zu wünschen strafbar?
16 Antworten
Nein, die Ankündigung einer Straftat ist selbst keine Straftat.
Vom Grundsatz her gebe ich Noonien recht, wobei die Ernsthaftigkeit der Aussage in den meisten Fällen fraglich ist
Damit kündigt man doch keine Straftat an.
In sinn des gesetzt ist es nicht straffbar jemandem den tod zu wünschen, schriftlich oder mündlich. Anders aber wenn es eine morddrohung ist, erst recht schriftlich. Man kann mit einer anzeige rechnen.
Jemandem den Tod wünschen ist keine Straftat, es handelt sich nur um einen schlechten Charakter, und der ist straffrei.
Nein. Kommt aber nicht gut wenn derjenige am nächsten Tag einen Unfall hat. Ostrichfan.
DH
Ich bin zwar nicht gerade von der zarten Sorte, aber wer sowas macht gehört angezeigt! Leute, was meint Ihr da draussen?
Siehe meine Antworten an Claudine74. Wer das unter Strafe sehen will, ist genau so ein Faschist wie die die die Paragraphen StGB 185-189 (Beleidigung...) gutheißen.
Dass die die Polizei sich über so eine Anzeige schlapp lacht.
glaub ich gar nicht mal.
Da wäre ich mir nicht so sicher an Deiner Stelle. Haste wohl schon öfters gemacht!
Probier's doch aus. Und Deine sinnbefreiten Mutmaßungen kannst Du Dir sparen.
"Probier's doch aus. Und Deine sinnbefreiten Mutmaßungen kannst Du Dir sparen."
stimmt und wenn schon handgreiflichkeiten vorgefallen sind nehmen sie das sogar sehr ernst wenn einer vor der verhandlung sagt "dich seh ich am liebsten 2,5 m unter der erde"!!!
ich würd eher sinnbefreit mutmaßen, daß die nur gequält die augen verdrehen, weil sie sich um sonen scheiß kümmern müssen...
Wo ist das eine Straftat?