Schreibkraft - Freiberuflich oder Gewerbeanmeldung?
Ich würde gerne diverse Aufträge als Schreibkraft annehmen können! Die Auftraggeber erfordern immer Rechnungsstellung!
Ist es sinnvoller, sich als freiberufliche Schreibkraft beim FA anzumelden (wenn das überhaupt geht) oder ein Kleingewerbe als Schreibbüro???
Vielen Dank für eure Antworten!
4 Antworten
Hallo kochy19258,
Du benötigst in jedem Fall eine Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt Deiner Gemeinde (bei google Name Deiner Stadt/Gemeinde und Gewerbeanmeldung eingeben, dann siehst Du wer zuständig ist) kostet je nach Gemeinde 15,- bis 60,-€
Kleinunternehmerregelung bei Freiberuflern/Gewerbetreibenden bedeutet, Dein Jahresumsatz ist kleiner als 17.500,-€/Jahr. Du musst dann keine Umsatzsteuer von Deinen Kunden vereinnahmen, was Dir wiederum viel Bürokratie mit dem Finanzamt erspart.
Liebe Grüße
..der schönste Dank ist die Auszeichnung zur "hilfreichsten Antwort", wenn sie es denn war.. ;) Grüße und alles Gute für Dein Gewerbe!
Wenn ich denn wüsste wie man das markiert würde ich es natürlich gerne tun ;-))
..lieb von Dir, geht leider nur, wenn Du mehr als eine Antwort auf Deine Frage erhältst, dennoch dankeschön!
Hallo,
kann mich den Vorrednern nur anschließen: Einfach Gewerbe anmelden und dann kann es losgehen mit den Aufträgen.
Hier ein interessanter Link, was Du noch alles beachten solltest, wenn Du ein Gewerbe anmeldest:
http://www.gewerbe-anmelden.info/
Wichtig ist vor allem, dann die richtige Ausstellung Deiner Rechnungen. Am besten lässt Du es einmal richtig von einem Anwalt prüfen, damit Du nicht einen dauerhaften Fehler machst! Das wäre ärgerlich!
Lucas!
Mit einem Schreibbüro bist du zwar selbständig aber keine Freiberuflerin i.S. des § 18 EStG (wie bspw. Ärzte, Anwälte, Künstler usw).
Eine Anmeldung im Rathaus als Gewerbe ist daher unverzichtbar. Von dort erhalten etliche Institutionen entsprechende Abschriften und melden sich alsbald bei dir.
Für dich besteht somit keine Möglichkeit irgendetwas zu wählen.
Ein "Kleingewerbe" gibt es offiziell nicht !
Lediglich im § 19 des Umsatzsteuergesetzes findet man eine Sonderregelung für Unternehmer mit einem Jahresumsatz von nicht mehr als 17.500 €.
Mit der eigenen Einschränkung hast Du schon ins Schwarze getroffen. Freiberuflich ist das nicht. Im Sinne von Gewerbe und Finanzämtern sind das Ärzte, Anwälte, Steuerberater, bestimmte Künstler und solche Berufe.
Wo also die Person die etwas macht einen ganz entscheidenden Einfluss auf das Werk nimmt. Beim Mauern unterstellt man - Die Mauer bleibt eine Mauer. Nur der sie einzeichnet ist ein Großer... Etwas böswilliger diese Beschreibung, verdeutlicht Dir aber vielleicht noch einmal, wie richtig Deine Einschätzung war.
Kleingewerbe kann man nicht anmelden. Die Anmeldung bezieht sich immer auf ein Gewerbe. Erst im Rahmen der Umsatzsteuer wird es interessant, ob man die Regelung für Kleinunternehmer in Anspruch nimmt.
Dabei geht es um die 17.500 Euro Einnahmen im Jahr. Wer darunter liegt, der gilt als Kleinunternehmer. Man kann aber auch zur Steuerpflicht optieren. Option ist im Umsatzsteuerrecht immer die Ausübung eines Wahlrechtes, die zur Umsatzsteuerpflicht führt.
Die Option bindet für fünf Jahre. Also nicht, dass jemand mit viel Geld im Dezember gründet. Viele Anschaffungen tätigt, sich die geschuldete Umsatzsteuer als Vorsteuer zurück holt und selber dann im nächsten Jahr ohne Umsatzsteuer arbeitet... Das soll vermieden werden. [Ergänzung: Es gilt aber fünf Jahre für jede umsatzsteuerrelevante Geschäftsidee. Kann wichtig sein, wenn man vielleicht dieses erst probieren will und dann was anderes.]
Daraus resultiert aber schon ein Grund für den Verzicht: Rechne ich mit einem schwierigen Verlauf beim Betriebsergebnis, befürchte sogar Verluste und habe viele mit Umsatzsteuer belastete Aufwendungen, dann neige ich zum Verzicht auf die Steuerbefreiung.
Auch wenn meine Nachbarn nicht wissen sollen, was ich verdiene. Denn die Kleinunternehmereigenschaft muss man m.E. auch bei Preisangaben und Rechnungen auf Fälle deutlich machen.
Zwar hast Du nicht viele Kosten, aber je höher die sind, desto stärker wirkt sich die Umsatzsteuer im Verkaufspreis aus. Deshalb kann man u.U. anders kalkulieren.
Einen echten Preisnachlass für die eigenen Kunden erreicht man, wenn sie in der Regel selber Vorsteuerabzugsberechtigte sind. Also an Dich bezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer zurück holen können.
Du kannst etwas günstiger kalkulieren und andere Unternehmer zahlen zwar an Dich den Bruttobetrag, brauchen aber nur den Netto-Betrag zu bezahlen. Es ist eben ein Unterschied ob man 119 Euro zahlt oder 100 Euro.
Wobei Kleinunternehmer häufig gar nicht kalkulieren und nur bei den anderen gucken was sie nehmen können und hoffen dass das gut geht. Geht es natürlich nicht, aber wenn, dann haben sie tatsächlich etwas mehr in der Tasche. Schließlich brauchen sie keinen Umsatzsteueranteil abzuführen. Interessiert die Kunden nämlich die Umsatzsteuer nicht, alle nehmen 119 Euro für eine Leistung oder ein Produkt, dann verändert sich der Gewinn wie folgt. Bei gleichen Kosten netto 60 Euro zzgl. 11,40 USt. Macht der Unternehmer mit Umsatzsteuer folgendes: Einen Gewinn von 40 Euro und für führt 19 Euro abzüglich 11,40 Euro, also 7,60 Euro an das Finanzamt ab. Der andere ohne Umsatzsteuer trägt die Vorsteuer selber. Also 119 Euro abzüglich 71,40 Euro = 47,60 Euro Gewinn. Zwar führt dies in der Progression irgendwann zu einer höheren Einkommensteuer, aber erstens kann die Auswirkung bei Kleinunternehmern nicht so hoch sein und wenn ist es immer noch mehr netto als beim anderen.
Aber wenn man später keine anderen Vorhaben mit der Umsatzsteuer-Veranstaltung hat, dann sollte man bei Unternehmerkunden schon mit Umsatzsteuer arbeiten. Es nervt auch und ist eine Image-Geschichte.
Viel Erfolg.
Vielen Dank für die Antwort!