Lohnabrechnung für Tätigkeiten als freiberufliche Honorarkraft - woher nehmen?
Im Auftrag einer Bekannten diese Frage an Euch:
Sie war einige Jahre krank und konnte gar nicht arbeiten. Seit Jahresbeginn "startet" sie wieder ganz vorsichtig mit wenigen Aufträgen - sie arbeitet als freiberufliche Honorarkraft im Bereich "Bildung und Beratung" und stellt ihren Kunden (in der Regel einmal/Monat) eine Rechnung. Dabei arbeitet sie derzeit für Anbieter, die sie vermitteln und mit denen sie direkt abrechnet. Es ist jedoch auch gut möglich, dass sie in der Zukunft Aufträge direkt von Familien erhält.
Nun möchte das Amt für einige Monate Lohnabrechnungen von ihr haben, die sie natürlich nicht hat als Honorarkraft.
Was tun?
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Namen der Auftraggeber nicht bekannt gegeben werden sollen, da z.B. Nachhilfe immer noch für viele ein Tabu ist ...
1 Antwort
Wenn ich deine Frage richtig interpretiere ist wohl mit "Amt" das Arbeitsamt gemeint.
Vermutlich spielst du auf die Hinzuverdienstgrenze von 20% des Arbeitslosengeldes an.
Deine Freundin muss zumindest eine "Gewinnermittlung" gem. § 4 Abs. 3 EStG fertigen.
Als Honorarkraft schreib man Rechnungen über die erbrachte Tätigkeit!!!