Nebenberuflich auf Provisionsbasis arbeiten, was ist zu beacht. vor d. FA, ist Gewerbeanm. erford.
Habe vor nebenberuflich zu arbeiten. Die Abrechnung erfolgt über eine Umsatzprovision, welche in unterschiedlicher Höhe ausfallen wird. Wie funktioniert die ganze Sache mit der Steuer. Reicht ein Eintrag in der Steuererklärung "Sonstige Einkünfte" bzw. "Einkünfte aus selbständiger Arbeit" oder benötige ich eine Gewerbeanmeldung. Die Provision wird vorr. ein monatliches Einkommen von 500,-- € nicht übersteigen. Wer hat damit Erfahrung. Aus der Anleitung in der Einkommenssteuererklärung werde ich nicht so richtig schlau.
6 Antworten
Auch wenn es nur 500 Euro sind, muss eine Gewerbeanmeldung erfolgen.
Danach kommt vom Finanzamt der Betriebseröffnungsbogen.
Von den 500 Euro mtl., also ca. 6.000 pro Jahr können dann in der Einnahmen-Ausgaben Überschussrechnung alle Kosten abgezogen werden die in dem Zusammenhang entstanden sind (Telefon, Computer, Internet, Reisekosten usw.). Der Rest kommt dann als Gewinn in die Einkommensteuererklärung.
Der Unterschied liegt vielleicht darin, dass ich mein Geld zum Teil damit verdiene Existengründern zu helfen.
ich hatte zum nebenberuflichen Jobben einen Gewerbeschein (den wollte die Firma von mir auch sehen, aus Legalitätsgründen), und nun muß ich jedes Jahr eine Steuererklärung dafür machen, die unter Umständen auch recht umfangreich ausfällt (Werbungskosten-alle Quittungen, alle Einkünfte etc). Bei mir ist aufgrund sehr geringer Einkünfte noch nie Steuer angefallen, vielleicht läßt du dir beim ersten Mal von einem Steuerberater helfen (die Kosten dafür kannst du gleich von der nächsten Steuer absetzen).
Ein "Gewerbe" muß immer angemeldet werden. Wende Dich an Dein Ordnungsamt und beachte evtl. gesetzliche Vorgaben.
Steuertechnisch erfolgt die Erfassung Deiner Honorare bzw. Provisionen mit Deiner Einkommensteuererklärung.
Gute Geschäfte.
Arbeitsrechtlich wäre noch zu beachten, dass du mit deiner Nebentätigkeit n icht in Konkurrenz zum Arbeitgeber stehst, sonst kann das Probleme geben.
wenn du es anmeldest bekommst du vom finanzamt ein extra merkblatt wo alles drinnen steht und wo du es einträgst.zur not einfach mal nachfragen.meines wissens nach wird der zusatzt verdienst auf einer gesonderten erklärung gemacht
das ist eine schöne klare Antwort, so ist es bei mir auch...ich konnts nur nicht so schön erklären...