Kann ein Freiberufler fachfremde Leistungen abrechnen?
Angenommen, ich arbeite als freiberuflicher Wissenschaftler, habe also einen entsprechenden Studienabschluss, mich beim Finanzamt angemeldet etc., bin aber hobbymäßig IT-Nerd und daher durchaus fähig, in begrenztem Umfang auch IT-Support zu leisten: kann ich dann auch IT-Dienstleistungen in untergeordnetem Maße verkaufen, oder erlaubt mir die freiberufliche Tätigkeit explizit nur Leistungen meines speziellen Fachgebiets? Gibt's ggf. eine Grenze, welcher Anteil des Umsatzes aus fachfremden Dienstleistungen kommen darf?
1 Antwort
IT-Support ist grundsätzlich eine gewerbliche Tätigkeit (§ 15 EStG) - Deine wissenschaftliche Tätigkeit ist eine selbständige Tätigkeit (§ 18 EStG).
Das sind zwei unterschiedliche Einkunftsarten - für die gewerbliche Tätigkeit benötigst Du zudem einen Gewerbeschein - das ist aber kein Problem und kostet nicht viel.
Es gibt auch im IT-Bereich die Möglichkeit einer selbständigen Tätigkeit; hier Infos zur Abgrenzung:
Letztendlich muß das Finanzamt entscheiden.
Der Unterschied liegt steuerlich darin, daß der Gewerbetreibende gewerbesteuerpflichtig ist; hier gibt es aber für Einzelunternehmen einen Freibetrag von 24.500 €.
Ansonsten kannst Du in so vielen Gebieten, wie Du möchtest Einnahmen erzielen, es sei denn die Tätigkeit würde per anderweitiger Gesetze nur bestimmten Personengruppen erlaubt sein (z. B. die meisten Handwerkstätigkeiten nur mit Meisterbrief).
Die Einkünfte müssen nur den entsprechenden steuerlichen Einkunftsarten zugeordnet werden.
IT Support grundsätzlich gewerblich? Sehe ich nicht so. Wenn mich jemand auf Stundenbasis beauftragt, ein spezifisches Problem zu lösen,...
Ich hab die Frage wohl auch nicht allgemein genug formuliert. Mich interessiert, ob grundsätzlich ein Freiberufler nur das als freie Tätigkeit abrechnen darf, was er/sie studiert hat, oder auch andere selbstständige Dienstleistungen (untergeordnet) auf die Rechnung schreiben kann, so lange diese nicht, wie du sagst, geschützten Berufen vorbehalten sind.