Anmeldung als freiberuflicher Sicherheitsmitarbeiter möglich?

2 Antworten

Ganz klar, das wird man hier nicht erschöpfend diskutieren können.

Leih-Mitarbeiter sollte man in keiner Variante des Wortes in den Mund nehmen. Wer nur diesen 34a erfüllen braucht, der fällt da ja auf die Knie vor Freude.

In vielen Bereichen sind Kooperationen ausgeschlossen oder möglich. Wie bei der Steuerberatung. Früher ausgeschlossen, heute unter Voraussetzungen erlaubt. Das wäre es ja hier. Du hast keine Erlaubnis für einen Gewerbebetrieb. Lediglich zur Mitarbeit. Als Gewerbetreibender kann man allerdings eigenständige Entscheidungen treffen. Hier bist Du aber in die Arbeitsorganisation vollständig eingebunden.

Ich sehe da die Gewerblichkeit nur zum Teil gegeben. Trotzdem würde ich damit zur Gewerbeaufsicht schlappen. Und auch eine Anfrage bei einer Versicherung eines Auftraggebers, soweit die verpflichtend wäre.

Sonst kannst Du Dich doch für beliebig viele Minijobs anmelden lassen. Gefällt zwar der Minijobzentrale nicht, aber das ist ja deren Problem. Die Grenze ist meine ich auf 450 Euro gestiegen. Alle Minijobs dürfen monatlich die Summe nicht übersteigen, allerdings sind da Sonderregeln mit unerwarteter Mehrarbeit usw. usf. unter dem Risiko der Sozialversicherungspflicht kann man dann auch mehr verdienen.

Wenn die Größenordnung (die ja dann auch versteuert und verbeitragt sind) ausreicht, dann kann man sich doch alle Klimmzüge sparen.

Du kannst kein Gewerbe anmelden, wenn du nicht selbständig, sondern nur Mitarbeiter bist. Um bei einer Security-Firma mitzuarbeiten, musst entweder deren beim Gewerbeamt angemeldeten Mitarbeiter oder selbständiger Subunternehmer sein.

Deine Fragen sind also ganz einfach mit NEIN zu beantworten.

MaHoBerliner 
Beitragsersteller
 18.05.2013, 03:43

ähm ich habe mich u. U. etwas ungenau wenn nicht sogar falsch ausgedrückt, also ich meine schon selbständig, nicht freiberuflich, eher als "freier Mitarbeiter" (bitte mich nicht auf die genaue arbeitsrechtliche Definition festnageln) aber schon im Sinne eines Subunternehmers der auch Rechnungen schreiben darf (die steuerrechtliche Seite ob nun mit oder ohne mal außer Acht gelassen).

Es ist ja nicht nur für eine Firma, sondern für diverse, nach Rücksprache mit einigen meiner potenziellen Auftraggeber könnten dies im Schnitt 8 versch. Auftraggeber sein, für diese ich tätig würde. Es existiert vor Ort generell eine angemeldete Sicherheitsfirma der ich dann auch weisungsmäßig unterstellt wäre.

Mir geht es darum dass ich mich nicht an eine Firma binde, gerade weil ich auch Tätigkeiten in anderen Bereichen (selbst Veranstalter, DJ, Booker, Webdesigner, Grafikdesigner und ähnliches) tätig bin und mir meine Aufträge aussuchen möchte und zwar legal.

Es kann doch nicht sein dass ich gezwungen bin entweder selbst einen kompletten Sicherheitsdienst als Einzelunternehmer zu führen (hab ja nur Kleingewerbe solange bis der Umsatz die Obergrenze übersteigt in den anderen Bereichen) obwohl ich nur ca. 8x im Jahr (allerdings meist über mehrere Tage) in diesem Bereich tätig bin.

Ich habe ein lupenreines Führungszeugnis und es gibt natürlich Möglichkeiten auch sogar die Notwendigkeit eines 34a zum umgehen, aber gibt es keine Möglichkeit z. B. Sicherheitsmitarbeiter oder ähnl. mit in eine Gewerbeanmeldung einzutragen?

Vielen Dank für die Antwort.

Geochelone  18.05.2013, 05:15
@MaHoBerliner
  • Ein Subunternehmer, der Rechnungen schreibt, ist ein selbständiger Gewerbetreibender.

  • Wer als Selbständiger Bewachungsaufgaben anbietet, bedarf der Erlaubnis nach § 34a GewO.

  • Ob du beim Finanzamt die Kleinunternehmerreglung (§ 19 UStG) in Anspruch nimmst, hat doch gewerberechtlich keine Bedeutung.

  • Eine Gewerbeanmeldung als Mitarbeiter ist doch absurt ! Das wäre ein schwarzer Schimmel...

  • Wenn du Mitarbeiter von einem Bewachungsunternehmen werden willst, dann lass dich von einem anstellen (ggf. Minijob).

Andere Lösungen gibt es nicht.