Als freiberuflicher Grafikdesigner nun Gewerbe anmelden?

2 Antworten

Du gibst dem Finanzamt an, dass Du anstelle der freiberuflichen Tätigkeit eine gewerbliche Tätigkeit ausübst, Deine Tätigkeit also "umwidmest".

Die Folge ist, dass Du künftig keine freiberuflichen, sondern gewerbliche Einkünfte hast. Steuerlich macht sich das erst bei einem Gewerbeertrag über 24.500 Euro bemerkbar, weil Du in der Höhe einen Freibetrag bei der Gewerbesteuer hast. Zudem wird Deine Gewerbesteuerzahlung auf Deine Einkommensteuerzahlung angerechnet. Nur wenn der Gewerbesteuerhebeseitz in Deiner Gemeinde über 380 % liegt, kommen da ein paar Euro mehr Steuern zusammen.

Entschuldige, aber irgendwie verstehe ich das Problem nicht.

1. Du bist Grafikdisigner, wegen der künstlerischen ausrichtung eindeutig freier Beruf.

2. Du willst Druckaufträge abwickeln, da stellt sich die Frage des Gewerbes nur, wenn Du Druckaufträge von Leuten bearbeitest, die keinen Designauftrag an Dich vergeben haben. Nur das wäre Gewerbe. Aber die Druckaufträge zu Deinen Designs sind Nebenleistungen zur Hauptleistung.

3. Da Du nun schon mal das Gewerbe angemeldet hast, lass es bestehen und mache darüber nur Aufträge, wo du keine künstlersche Elistung einbringst.

4. Umsatzsteuerlich gibt es sowieso nur eine Unternehmereigenschaft, also dort tritfft sich sowieso alles wieder. Nur in der Gewerbesteuer hat es Auswirkungen, wenn überhaupt.

5. Warum hast Du nicht hier gefragt, bevor Du zum Gewerbeamt gegangen bist.

2012jane 
Beitragsersteller
 06.06.2015, 20:57

2. Das ist leider falsch. Gebe ich für den Kunden einen Auftrag in Druck und die Kosten dafür (selbst wenn es 1:1 ist) an den Kunden weiter ist dies leider eine gewerbliche Tätigkeit (Handel), für die ein Gewerbe angemeldet werden muss. Konnte ich auch lange Zeit nicht nachvollziehen, ist aber leider so. 
3. Ist es leider von Amt zu Amt unterschiedlich, wann etwas als künstlerisch gilt. Grafikdesign gilt im allgemeinen eher nicht als Kunst, sondern als "Gebrauchskunst". Möchte ich also grafische Werke von mir verkaufen, werden die nicht unbedingt als künstlerisch gewertet. Auch digitale Kunst (also am PC gemalt/gezeichnet/gebastelt/bearbeitet, wird leider immer noch oft nicht mit Kunst auf Leinwand oder Papier gleichgesetzt und viele mussten dafür schon ein Gewerbe anmelden.
Mir ist die ganze Gesetzeslage da einfach zu schwammig und die Willkür der Ämter zu groß, als dass ich das Risiko eingehen möchte, am Ende ein saftiges Bußgeld zu kassieren.
5. Weil ich an diesen Punkt nicht gedacht habe.
Ich habe an die IHK gedacht, an die HWK gedacht, an die GB gedacht - sämtliche Satzungen und Sonderregelungen duchgelesen, ich habe mich mit der Gewerbeanmeldung auseinandergesetzt, ich habe auch daran gedacht, dass sich das Finanzamt meldet - aber nicht direkt erwartet, dass sie mir einen neuen Anmeldebogen zuschicken. Ich will ja - wie gesagt - nichts neu anmelden, sondern lediglich meine Arbeit als Grafikdesigner erweitern. 
Und ich eigentlich auch gedacht hatte, dass die Dame beim Gewerbeamt etwas auskunftfreudiger ist und etwas berät. Aber da war der Freitag wohl der denkbar ungünstigste Zeitpunkt. 

Zudem bekommt man im Regelfall, wenn man im Internet nachfragt, die Auskunft, man solle doch beim zuständigen Amt nachfragen.
Wie gesagt, geht leider erst Montag.
Aber was heißt das denn nun für mich? Muss ich beim Finanzamt nun tatsächlich diesen zweiten Anmeldebogen ausfüllen?
Da wird ja ebenfalls wieder nach einem Firmennamen gefragt, aber ich will auch für die gewerblichen Tätigkeiten meinen Namen als Grafikdesignerin weiterführen.

wfwbinder  07.06.2015, 11:48
@2012jane
  1. Ja, aber nur in der Form, dass Du denen Deine Steuernummer mitteilst, unter der Du schon geführt wirst, denn das Du schon geführt wirst, können die aus der nackten Meldung der Stadt, dass Du ein Gewerbe angemeldet hast nicht ersehen. Du solltest auch dazu schrieben, dass Du vorerst nicht mit höheren Ergebnissen rechnest, denn sonst wäre ja die fRage schon berechtigt um ggf. die Vorauszahlungen für Einkommensteuer zu erhöhen.

DEine Einwände zu 2. und 3. zeigen mir nur, dass Du nicht, oder relativ schlecht beraten bist. Denn die Druckaufträge kannst Du gggf. auch direkt von der Druckerei erledigen lassen und Deine Spanne als Provision von dort einfordern. Allerdings habe ich auch noch kein Finanzamt gehabt, was sich wirklich dafür interessiert hat.

Ausweichlösung, dass was Du getan hast und eben für den Bereich eine zweite E-Ü-Rechnung machen.

Alternative eben