Schreiben vom Jobcenter, obwohl ich nicht beim Jobcenter bin?

Schreiben Jobcenter  - (Jobcenter, Forderung)

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Es geht um ALG 1 - das wird von der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt.

ALG II wird vom Jobcenter gezahlt.

Hast Du keine dieser Leistungen bezogen, geh mit dem Schreiben ins Amt und las es Dir erklären.

oGuliao 
Beitragsersteller
 22.02.2017, 18:37

Nein ich habe absolut nichts mit dem Jobcenter zu tun 

beangato  22.02.2017, 18:40
@oGuliao

Auch nicht mit dem Arbeitsamt? Das sind 2 verschiedene Behörden.

oGuliao 
Beitragsersteller
 22.02.2017, 18:55
@beangato

Nein auch nicht

beangato  22.02.2017, 18:59
@oGuliao

Ok.

Dann

geh mit dem Schreiben ins Amt und las es Dir erklären.

PS.: Bist Du überhaupt w? ;)

Das klingt irgendwie nach Abzocke. Warte erstmal ab, falls da ne Mahnung kommt oder nicht. Wenn ja, dann würde ich mal bei einem Anwalt nachfragen.

1 Teile dem Arbeitsamt mit das du keine angaben machst da du keine Leistungen bezogen hast also auch kein - salo existieren kann,.

2 Teile mit das du entweder nicht die vermeidliche Person bist Oder dich auf das Datenschutz Geheimnis Berufst.das geht wen du nichts mit denen  zu tun hattest.!

Nimm den Brief und deinen Personalausweis und fahre zu deinem Jobcenter in der Nähe. Dort wird sich alles klären.

Überweise kein Geld irgendwohin. Sollte der Brief wirklich vom Jobcenter sein, kann es sich ja um eine Verwechslung handeln.

Es wäre nicht schlecht gewesen wenn du das Schreiben mal vollständig eingestellt hättest ( wichtiges unkenntlich machen ) denn das steht noch etwas darunter und das könnte wichtig sein !

Möchtest du das nicht,dann rufst du morgen mal die kostenlose Hotline unter 0800 4555500 an,erreichbar von Mo - Fr ab 8.00 - 18.00 und fragst da mal nach.

isomatte  22.02.2017, 19:16

Ich denke das ist keine Forderung,es wird dir nur mitgeteilt das sie verpflichtet sind die Daten ans Finanzamt zu übermitteln,es fand also ein Datenabgleich statt !

Dem Finanzamt wird darin mitgeteilt das du 2016 kein Arbeitslosengeld ( ALG - 1 ,, kein Leistungszeitraum " ) bezogen hast und ich nehme an das diese ca. 205 € deine Beiträge für die Arbeitslosenversicherung sind,die von deinem Bruttoeinkommen abgeführt worden.

oGuliao 
Beitragsersteller
 22.02.2017, 19:38
@isomatte

Danke das beruhigt mich also, muss ich da nichts zahlen ? Aber ich verstehe nicht wieso mir das Jobcenter schreibt ist das normal ?

isomatte  22.02.2017, 19:46
@oGuliao

Das Schreiben ist nicht vom Jobcenter,sondern von der Agentur für Arbeit und da geht es ums ALG - 1,also Arbeitslosengeld !

Du musst nichts zurück zahlen,dass ist der Betrag der dir 2016 vom Bruttoeinkommen von für die Arbeitslosenversicherung abgezogen wurde.

Dem Finanzamt müssen sie jedes Jahr mitteilen ( bis spätestens 28.02.des Folgejahres ) ob und wenn ja wie lange und wie viel ALG - 1 bezogen wurde.

Da das bei dr nicht der Fall war steht da kein Leistungszeitraum und es wird dem Finanzamt nur mitgeteilt was an Beiträgen gezahlt wurde.

Wenn du Lust hast kannst du dir ja mal deine Einkommensnachweise von 2016 suchen und die Beiträge für die ALV addieren,dann müsstest du auf 205,21 € kommen.

oGuliao 
Beitragsersteller
 22.02.2017, 19:49
@isomatte

Oh gut danke , also muss ich darauf nicht reagieren, da alles soweit ok ist ? Entschuldigung für die rumfragerei aber ich hab keine Ahnung 

isomatte  22.02.2017, 19:57
@oGuliao

NEIN,musst du nicht,dass ist nur zu deiner Info,kannst du zu deinen Unterlagen legen !

oGuliao 
Beitragsersteller
 22.02.2017, 19:59
@isomatte

Vielen vielen Dank für deine Zeit und deine große Hilfe ! :)

isomatte  22.02.2017, 20:00
@oGuliao

Bitte sehr !

oGuliao 
Beitragsersteller
 22.02.2017, 19:12

Habe das Original schreiben beigefügt

isomatte  22.02.2017, 19:17
@oGuliao

JA,man kann aber nicht alles lesen !