Jobcenter verlangt Nachweise über Sparbücher, Kontoauszüge, etc. Ist das rechtens?
Guten Morgen liebe Leute,
Ich bin seit 2 Monaten arbeitssuchend und habe mich beim hiesigen Jobcenter angemeldet. Ich bekomme nun auch bereits Arbeitslosengeld. Nun habe ich in paar Tagen einen Termin dort und soll folgende Unterlagen mitbringen wie: Kontoauszüge der letzten drei Monate, aktuelle Vermögensnachweise, etc. Mir ist das allerdings gar nicht recht wenn irgendjemand Ansichten in meine privaten Rechnungen oder Kontoauszüge hat. Was wollen sie denn mit den Infos über meinen Kontostand? Werden hier mir die Leistungen gekürzt wenn ich noch Ersparnisse auf dem Konto habe oder einen Bausparvertrag habe?
20 Antworten
Bekommst Du ALG1 oder 2?
Bei ALG1 spielt Dein Vermögen keine Rolle. Wenn Du ALG2 bekommst, musst Du Dich leider nackig machen.
Das versteh ich auch nicht. Musst Du Dein ALG1 aufstocken mit ALG2?
Wenn nicht, wüsste ich nicht, was die mit den Unterlagen wollen. Ich würd da nochmal genau nachfragen. Solange Du kein ALG2 in irgendner Form beantragst, geht sie das in der Tat nichts an.
vielen dank für deine hilfe. bei mir wird nichts aufgestockt und ich bezieh in keiner form alg 2. mir kam das ja schon spanisch vor dieser brief. aber dann werde ich ihnen das einfach verweigern.
Gern. Vielleicht ist denen nur was durcheinander geraten. Sind ja auch nur Menschen :) . Ich war letztes Jahr selbst auf ALG1 und die brauchten nur den Gehaltsnachweis meines vorherigen Arbeitgebers.
Geh zum Termin, nimm Deine Bewerbungsunterlagen mit, einen Nachweis über bereits erfolgte Bewerbungen falls vorhanden.
Wenn du nicht mit einem Partner zusammen lebst der dann ALG - 2 beantragt hat,besteht dann evtl.die Möglichkeit das du unterhaltspflichtig bist und das Jobcenter prüfen möchte in wie weit du leistungsfähig bist ?
Der Staat tritt bei Alg2 nur für dich ein wenn du kein Vermögen hast von dem du erstmal leben könntest.Das ist Gesetz und somit deine Pflicht alle Unterlagen vorzulegen.Sonst musst du das Geld zurückzahlen. Lg
Ja,da hast du recht.Einen Freibetrag gibt es.Aber die unterlagen müssen trotzdem vorgelegt werden.
Nein das ist falsch. Er darf Vermögen besitzen welches nach Alter ausrechenbar ist.,,,,,und glaub mir, je nach Alter ist der Freibetrag vom Schonvermögen nicht gerade wenig. Bist du vor 1948 geboren, dann 520€ je Lebensjahr
Das mit dem vor 1948 geboren und 520 € je vollendetem Lebensjahr kannst du ganz schnell vergessen !
Wenn du wüsstest bis wann evtl.Anspruch auf ALG - 2 besteht weißt du was ich meine.
Spätestens ab der regulären Altersrente hat man keinen Anspruch mehr auf ALG - 2,dann ist das Sozialamt für einen zuständig und da ist dann ende mit diesen Beträgen ( Schonvermögen ),da gibt es für den Antragsteller derzeit dann max.2500 € als Freibetrag.
Du bist verpflichtet Vermögen anzugeben damit geschaut werden kann ob ein Teil des Vermögens zu verwerten ist (§ 12 SGB II).
Verheimlichst du dies und erhälst dadurch Sozialleistungen, die du anderweitig nicht bekommen hättest machst du dich strafbar wegen Betrugs.
Ausgaben kannst du schwärzen. Einnahmen und aktuelle Salden nicht.
Das ist ganz normal und üblich.
Die wollen genau über deine Einnahmen und Vermögen Bescheid wissen.
Das ist laut Gesetz vollkommen in Ordnung. Du darfst natürlich einen gewissen Betrag (Schonvermögen) behalten. Alles, was drüber ist, musst du zur Bestreitung deines Lebensunterhaltes einsetzen.
Verweigerst du die Vorlage dieser Dokumente, bekommst du kein Geld.
ich bekomme ALG 1. wenn das vermögen eben keine rolle spielt, warum wollen die eben solche Unterlagen von mir haben?