Bescheinigung wegen NICHT Leistung vom Jobcenter?!?

4 Antworten

Nein du bekommst im Nachhinein keine Bescheinigung. Hast du einen Antrag an das Jobcenter gestellt? dann wirst du sicher einen Ablehnungsbescheid bekommen haben, dieser reicht aus. Wegen den Steuern, ich würde euch raten geht zu einem Steuerberater.

Klar, warum nicht. Das JC bescheinigt Dir selbstverständlich, dass Du keine Leistungen bezogen hast. Wo ist das Problem

nastuschka 
Beitragsersteller
 05.02.2019, 19:22

Ah ok danke, war mir nicht sicher ob die das machen würden

Wenn die Anträge schriftlich gestellt und jedes mal abgelehnt worden, dann muss es auch jedes mal einen Ablehnungsbescheid mit einer Begründung gegeben haben und diese reichen bzw. sollten als Nachweis ausreichen, denn daraus geht ja hervor warum es kein ALG - 2 gibt.

Da gibt es dann keine extra Bescheinigung das es keine Leistungen gab.

Du hast doch den Ablehnungsbescheid. Deinem Freund nützt das aber nichts.

nastuschka 
Beitragsersteller
 05.02.2019, 19:20

ja das bringt ihn nicht viel , und wen ich direkt ins Jobcenter hin gehe und sie bitte mir was zu schreiben das ich nix bekommen habe weil mein Freund mich finanziert hat , würden die sowas machen ??????

ErsterSchnee  05.02.2019, 20:31
@nastuschka

Nein. Wozu auch? Es nützt deinem Freund nichts bei der Steuer.