Übernahme von Umzug, Renovierung- Kosten, Jobcenter?
Hey,
bald werden meine Mutter und ich unsere jetzige Wohnung verlassen. Aufgrund meines Studium zieht es mich in eine andere Stadt. Meine Mutter bezieht Leistungen (Arbeitslosengeld 2), daher ist es schwierig für sie Kosten zu übernehmen (trotz Ersparnissen). Besonders schwierig ist, dass meine Mutter für ihre neue Wohnung, eine neue Küche sowie Schlafzimmer braucht. Teilweise sind ihre jetzigen Möbel schon sehr beschädigt und passen nicht in die neue Wohnung! Leider wurde der Antrag auf Leistungen diesbezüglich abgelehnt. was wir überhaupt nicht verstehen können, da es sich hierbei um notwendige Möbel handelt. Außerdem haben wir in den vergangenen Jahren, keinen Antrag gestellt für besondere Leistungen etc.
Gibt es irgendwelche Tipps zur Finanzierung von euch? Sind wir hier im Recht oder hat die Sachberaterin richtig gehandelt? Bitte nimmt doch Stellung zur Situation, falls ihr Ahnung habt bzw. wisst was es für Möglichkeiten gibt.
Vielen Dank im Voraus.
6 Antworten
In SGB II § 24 Abweichende Erbringung von Leistungen heißt es in Absatz 3:
(3) Nicht vom Regelbedarf nach § 20 umfasst sind Bedarfe für
1. Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten, [...]
Leistungen für diese Bedarfe werden gesondert erbracht.
Erst-Ausstattungen gibt es für die erste eigene Wohnung, je nach Gemeinde aber auch nach einer Katastrophe, nach einem Brand oder nach lägerem Gefängnisaufenthalt, siehe diese örtlichen Richtlinien oder frage nach denen deiner eigenen Gemeinde.
Sonstige Ersatz-Ausstattungen soll man ansparen, dafür ist im Regelbedarf ein Ansparbetrag enthalten. Wer diesen nicht angespart, sondern ausgegeben hat, kann ein Darlehen erhalten nach Absatz 1 ebenda:
(1) Kann im Einzelfall ein vom Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf nicht gedeckt werden, erbringt die Agentur für Arbeit bei entsprechendem Nachweis den Bedarf als Sachleistung oder als Geldleistung und gewährt der oder dem Leistungsberechtigten ein entsprechendes Darlehen. Bei Sachleistungen wird das Darlehen in Höhe des für die Agentur für Arbeit entstandenen Anschaffungswertes gewährt. Weiter gehende Leistungen sind ausgeschlossen.
Ein durch Benutzung kaputt gegangenes Bett zählt meist nicht als Katastrophe, falls kein Hochwasser dazu kommt.
Wenn aber nach einem nötigen Umzug das Bett nicht mehr in das neue Schlafzimmer passt, könnte das anders beurteilt werden. Eine Küche stellt aber in der Regel der Vermieter, samt Herd. Was man dazu noch an Kücheneinrichtungsgegenständen benötigt, passt meist aus der alten in die neue Küche: Tisch, Stuhl, Schrank, Kühlschrank. Wenn der alte Einbauküchenschrank aber nicht in die neue Küche passt, müsste man wohl schon begründen, was an dem "Einbau" nötig ist zum Kochen und zum Essen ;-).
Wenn einem aber die Entscheidung des Sachbearbeiters nicht behagt oder auch die örtlichen Richtlinien (auch in der Höhe der einmaligen Leistungen) nicht angemessen erscheinen, kann man dagegen den üblichen Rechtsweg beschreiten: Widerspruch gegen einen unbefriedigenden Bescheid über Leistungen einlegen, und ist man mit dem Widerspruchs-Bescheid daraufhin immer noch nicht zufrieden, kann man dagegen beim Sozialgericht klagen - im Eilfall auch sofort.
Gruß aus Berlin, Gerd
Im Regelfall gibt es diese Erstausstattung nur für die erste eigene Wohnung, Ersatzanschaffungen sind aus dem Regelbedarf für den Lebensunterhalt oder eigenem Einkommen anzusparen.
Natürlich gibt es da auch Ausnahmen von der Regel, wie z.B. nach einer Trennung vom Partner, Wohnungsbrand ohne Versicherungsschutz und längerem Haftaufenthalt ( länger als 6 Monate )und auch dann, wenn das Jobcenter selber einen Umzug fordern würde und danach Wohnungseinrichtung nicht mehr nutzbar wäre.
Aber im Regelfall sollte dann in einer Ablehnung zumindest ein zinsloses Darlehen angeboten werden.
Schaut Euch den Ablehnungsbescheid genau an. Eventuell ist dort nur die Beihilfe (= nicht rückzahlbare Leistung) abgelehnt, aber darauf hingewiesen, dass ein Darlehen beantragt werden kann. Das solltet Ihr dann auch tun.
Also eine Küche ist nicht komplett Lebensnotwendig. Solange sie einen Kühlschrank, einen Herd und eine Spüle hat reicht das aus. Herd ist fast immer in der Wohnung schon drin. Spüle öfters auch. Kühlschrank sollte sie ja noch haben, wenn sie jetzt eine komplette eigene Küche hat.
Das Bett ist eine andere Frage. Da muss man die Beschädigung im Detail sehen. solange es aber noch seinen Zweck erfüllt muss kein neues ran.
Was eventuell möglich wäre, wäre ein Zinsfreies Darlehen, das müsste dann in Raten jeden Monat zurück gezahlt werden bzw würde direkt mit dem Satz verrechnet werden also je nach ausgemachtem betrag wird dieser direkt vom Satz abgezogen
Entweder ihr bekommt die Kosten um Möbel mitzunehmen
oder die Erstausstattung beides geht so nicht.
und bei beschädigt kommt drauf an wie stark
Man kann aber ein Darlehen bekommen was monatlich abgezogen wird vom Satz etwa 40 euro pro Monat.
Wenns gebraucht sein soll schaut einfach mal bei ebay kleinanzeigen durch.