Schornsteinfegerkosten bei Elektroheizung?
Vor ein paar Tagen habe ich die Nebenkostenabrechnung für 2017 bekommen. Soweit war alles in Ordnung, nur sind Schornsteinfegerkosten berechnet wurden, obwohl Elektroheizungen in der gesamten Wohnung eingebaut sind. Diese Gebühren kamen in den letzten Jahren nicht vor, da ja keine "normale" Heizung vorhanden ist.
Es kam in den letzten Jahren zu mehrfachen Wechsel der Hausverwaltung, daher weiß ich nicht ob es daran liegen kann und einfach ein Fehler vorliegt.
An sich ist der Betrag nicht die Welt, aber man möchte ja nicht für ungenutzte Sachen zahlen.
5 Antworten
Möglich sind diese Kosten schon, entscheidend ist was dazu in dein Mietvertrag steht.
dazu musst du in deinen Mietvertrag schauen, dort sind gewöhnlich die Nebenkosten einzeln aufgeführt oder es wird auf die Betriebskostenverordnung hingewiesen.
Schornsteinfeger kommen auch in Häuser, die mit Strom geheizt werden und der Eigentümer muss sie auch reinlassen und bezahlen. Diese sind als Nebenkosten auf die Mieter umlagefähig und als Mieter kannst du Kosten für Schornsteinfeger "als haushaltsnahe Kosten" bei deiner Steuererklärung auch wieder absetzen.
Gibt es möglicherweise in Küche oder Bad einen Wrasenabzug oder hast du einen Gasdurchlauferhitzer? War da jemals der Schornsteinfeger in deiner Wohnung um zu kontrollieren oder zu prüfen? Wenn nicht, hat wohl keine Leistung stattgefunden. Es müssen nur tatsächlich durchgeführte und nachweisbare Leistungen bezahlt werden.
Lege deshalb Einspruch (schriftl. p. Einwurfeinschreiben) ein und fordere Einsichtnahme in die entsprechende Originalrechnung des Schornsteinfegers.
Ist der Nachweis nicht möglich, ist diese Position auch nicht zu bezahlen.
Was hältst Du denn davon, diesbezüglich einmal direkt bei der Hausverwaltung anzufragen?
Das sind aber die einzigen, die Dir in Deinem konkreten Fall kompetente Auskunft geben können. Hier wird Dir wohl niemand weiterhelfen können, weil hier niemand die Verhältnisse des Hauses kennt, in dem Du wohnst.
Der Schornsteinfeger muss trotzdem regelmäßig prüfen, ob die "Möglichkeit" einer anderen Heizung erhalten geblieben ist. Und das sind umlagefähige Kosten.
Die Verwaltung konnte ich bisher telefonisch nicht erreichen. Sprechzeiten sind leider nur von 9-12.