Schneide-Schere kaputt. Haftpflicht oder Betriebshaftpflicht?
Meine Freundin ist friseurin und hat in dem laden in dem Sie arbeitet die Schere (250 €) einer Kollegin kaputt gemacht (gegen Rollwagen gestoßen und dabei runtergefallen und die Schneiden verbogen).
Die Schere gehört der Kollegin selber, ist also nicht von der Firma gestellt. Nun habe ich telefonisch von unserer haftpflicht gehört, dass es sich um einen Schaden gem. betriebshaftpflicht handelt, da es während der Arbeitszeit war und zudem ein Arbeitsmittel - gerät ist.
Ist das korrekt? Die Firma hat doch im Endeffekt nichts damit zu tun, oder?
11 Antworten
Alles was im Laden (in Ausübung der Tätigkeit) geschieht und was Mitarbeiter zerstören muss über den Betrieb versichert sein (ausgenommen grobe Fahrlässigkeit, die erst mal bewiesen werden muss). Denn im Prinzip ist jeder Arbeitsschritt auf Anweisung deines Arbeitgebers geschehen. Sprich wenn dein Chef da steht hätte es ihm genauso passieren können. Es gibt aber auch Chefs denen ist so eine Versicherung zu teuer und sie wollen, dass sich Mitarbeiter gegen sowas versichern lassen. Was eine Abwälzung der Lasten auf den Arbeitnehmer ist.
Wie es jetzt aussieht weil es ihr Eigentum ist kann ich nicht sagen. Aber bei Handwerkszeugen ist es ja oft so, dass das eigene Gut benutzt wird.
Die Mitarbeiter haben gar keine Möglichkeit sich dafür extra abzusichern.
Die private Haftpflicht heißt so, weil sie nur im privaten Bereich zur Geltung kommt. Hier wäre die Betriebshaftpflicht des Frieseurladens gefragt. Da es üblich ist, dass Friseure ihr eigenes Handwerkszeug mit in den Betrieb bringen, ist dieses dort auch gegen Schädigung durch andere Betriebsangehörige versichert.
da muss ich dir ausnahmsweise mal Recht geben.
Sie wird den Schaden über ihre private Haftpflichtversicherung begleichen müssen.
Wie der Name schon sagt: PRIVAT-haftpflichtversicherung kümmert sich nicht um berufliche Schäden!
Sie muss ihre Private Haftpflichtversicherung anschreiben und den Schaden melden, sowie um Regulierung bitten.
Die private Haftpflichtversicherung sichert den Versicherungsnehmer gegen Ansprüche Dritter ab.
Es kann natürlich sein, dass die Betriebshaftpflichtversicherung (übliche Abkürzung in Deutschland ist BHV)greift, denn die deckt die Haftpflichtrisiken von Gewerbetreibenden und industriellen Unternehmern, Freiberuflern und Handwerkern ab. Teilweise besteht für diese eine gesetzliche Pflicht zur Deckungsvorsorge.
Ich denke, dass kann man telefonisch Klären oder?
Die PRIVAT-Haftpflichtversicherung ist für berufliche Schäden nicht zuständig!
Doch hat sie, wenn die Schere während der Arbeitszeit benutzt wird dann schon!
Noch als Ergänzung: Das Abwälzen der Last auf den Arbeitnehmer ist Mumpitz und viele Versicherungen (so wie meine) würden das garnicht versichern und sie würden Schäden, die auf Arbeit entstanden sind auch keinesfalls regulieren. Wenn die Chefs nicht versichert sind ist das eben Pech gehabt. Ich fürchte nur für die Schere sieht es mau aus, wenn der Chef seine Versicherung dafür nicht aufkommen lassen möchte oder kann.