Verantwortung für defektes Arbeitsmittel im Homeoffice?
Hallo,
mich beschäftigt gerade die folgende Frage. Im normalen Büroalltag in der Firma ist es natürlich völlig einfach: Das Arbeitsmittel muss der AG bereitstellen, funktioniert der Computer nicht und ich kann nicht arbeiten, ist das das Problem des AG und er muss mich weiter bezahlen, auch wenn er nichts für mich zu tun hat.
Wie ist es nun aber im Homeoffice, wenn der AG einen Computer stellt und ein Arbeiten nur über den Firmenrechner gestattet? Geht dieser kaputt, wessen Problem ist das nun? Darf der AG sagen "du kannst ja nicht mehr arbeiten, hier im Büro hätten wir ja ne andere Aufgabe für dich gefunden, aber so hast du nun unbezahlt frei" oder ist es die gleiche Situation wie im Firmenbüro: Meine Arbeitskraft steht zur Verfügung, ich habe nur keinen funktionierenden Arbeitsplatz, für den aber der AG verantwortlich ist? (Vorausgesetzt, man meldet den Defekt auch sofort)
4 Antworten
Im Home-Office ist das erst mal genauso. Das ist im Endeffekt das Risiko des Arbeitgebers, denn er stellt die Arbeitsmittel.
Allerdings könnte der Arbeitgeber verlangen, dass du dann ins Büro kommst, wenn er dort beispielsweise noch einen Desktop rumstehen hat und du damit arbeiten kannst.
Ansonsten lohnt sich ein Blick in die entsprechenden Betriebsvereinbarungen/ Tarifverträge bzw. eine Klärung vorab, sollte es solche Punkte dort nicht geben.
Das ist bisher die beste Antwort, dankeschön dafür :)
Der Arbeitgeber ist auch nicht grundsätzlich dazu verpflichtet, die Leute in Homeoffice arbeiten zu lassen, es sein denn, es steht im Arbeitsvertrag.
Wenn er wünscht das du zu Hause arbeitest, ist er für Arbeitsmaterialien verantwortlich, auch Papier etc.
Aber er kann dich natürlich jederzeit wieder in die Firma rück beordern, wenn du kein Anspruch auf Homeoffice im Arbeitsvertrag hast.
Wir gehen natürlich davon aus, dass die Tätigkeit lt. Vertrag nur im Homeoffice stattfindet (s. die ganzen Callcenter die mittlerweile nur noch Homeoffice-Leute suchen).
Kommt auf deinen Vertrag über Homeoffice an.
In der Regel musst du deinen Arbeitstag dann in den Räumen des AG verbringen. Vielleicht kann man dir dort einen Laptop zur Verfügung stellen um dann zu Hause wieder weiter zu arbeiten.
Einfach freistellen, wird er dich wohl eher nicht.
wenn wir dann noch davon ausgehen, dass die Arbeitszeit des AN klar geregelt ist. ( keine Vertrauensarbeitszeit zur freien Einteilung über eine ganze Woche o.ä.), der Arbeitsvertrag/ Betriebsvereinbarung/Tarifvertrag über solche Probleme nichts regelt, könnte man über §616 BGB nachdenken.
Homeoffice ist gesetzlich und höchstrichterlich noch nicht bis in solche Tiefen geklärt. Wahrscheinlich bist du aber dazu verpflichtet, umgehend deinen Arbeitgeber zu informieren. Und der muss dann entscheiden, wie weiter vorgegangen wird - neues Gerät abholen / bringen lassen, in's Büro zitieren, Privat-PC-Nutzung erlauben oder sonst irgendeine Lösung. Was auf keinen Fall geht, ist, einfach stillschweigend daheim sitzen zu bleiben ohne Rücksprache mit dem Arbeitgeber und dann hinterher sagen "Sorry, Chef, ich konnte ja nicht arbeiten, weil PC kaputt!".
Der letzte Teil war schon klar. Deswegen schrieb ich ja auch in der Frage schon: Vorausgesetzt, man meldet das Problem direkt beim AG.
Wahrscheinlich würde ein Gericht in dem Fall urteilen, dass das ein Fall ist, wo der Arbeitgeber in Annahmeverzug gerät und somit das Gehalt trotzdem zahlen muss. Aber wie gesagt - Homeofficegeschichten dürften da noch nicht bis in solche Details und Sonderfälle gerichtlich entschieden oder gar eindeutig gesetzlich geregelt sein.
Im Büro arbeiten ist nicht, weil es keins gibt und ein neuer Rechner braucht selbst mit DHL Prio mindestens 12 Stunden. Der AN kann also erst am nächsten Tag wieder arbeiten und bis dahin ist nichts möglich. Das also als Grundlage für die Frage. Hat nun der AN pech und er hat unbezahlt frei oder der AG weil er fürs nichtstun bezahlen muss?