Tochter von Hund gebissen worden von Bekannter. Anzeige oder nur Versicherung?
Meine Tochter (3 Jahre alt) ist heute völlig überraschend in Begleitung Ihrer Oma von dem Hund einer Bekannten in den Oberschenkel gebissen worden. Ich kenne die Hunde gut und diese sind leider schlecht erzogen und nur schwer an der Leine zu halten. Ich selbst halte großen Abstand. Der Hund ist an der Leine vorgestürzt und hat gebissen.
Der Hund wurde auch nicht bestraft da er wie ein Kind behandelt wird...
Da dies eine entfernte Bekannte aus dem Ort ist, ist die Situation nun besonders doof.
Was sollen wir machen?
Uns geht es vor allen Dingen um den seelischen Schaden.
Anzeige erstatten mit allem was da dran hängt? Wir hätten gerne mindestens Schmerzensgeld und dass sie es kapieren das so etwas nicht geht
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16 Antworten
Ich würde das anzeigen.
Dieser Hund ist gefährlich, was dem Besitzer offensichtlich völlig egal ist. Warum das so ist, ist nicht Euer Problem. Das Kind wurde erheblich verletzt, diese Wund ist kein Spass! Zumal das Krankenhaus ja fragen wird, wie das passiert ist. Mensch geht vor Tier. Der Hund wird es wieder tun und vielleicht wird dann mal jemand schwerer verletzt.
Diese Verletzung muss unbedingt behandelt werden, incl. einer Impfung.
Nein, der Hund ist nicht gefährlich. Er weiß nur einfach nicht das das falsch ist
Das sehe ich genau so. Die Hunde sind das Produkt des Menschen, der sie hält. Aber auch das ist dem Opfer völlig egal. Die Bedrohung muss gelöst werden.
Natürlich ist der Hund gefährlich, auch wenn seine Besitzer Idioten sind.
Bitte erstmal dringend zum Arzt, falls noch nicht geschehen!
Hundebisse übertragen sehr unangenehme Keime, die richtig Ärger machen können.
Wir waren nun im Krankenhaus und bei der Polizei.
Die Ärztin hat gleich alarm gemacht mit Salbe, Bein hochlegen und schauen dass es sich nicht infiziert. Dann waren wir bei der Polizei und wollten uns nur mal informieren. Die meinten aber Sie sind verpflichtet den Fall aufzunehmen da es sich um Körperverletzung handelt.
Ich habe allerdings von meinem Recht gebraucht gemacht dass es zu keinem Verfahren kommt. Doch das entscheidet am Ende der Staatsanwalt. Wir haben nun die Hundbesitzerin kontaktiert und ihr alles geschildert und gebeten alles sofort Ihrer Hundehaftpflichtversicherung zu melden. Ich würde jetzt 1-2 Tage abwarten ob die sich meldet (via Email).
Das andere wäre halt direkt eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Meint Ihr das reicht?
Ich frage mich ob die Versicherung jetzt tatsächlich Schmerzensgeld zahlt (wieviel?) oder ob die sich drücken? Denn das finde ich das mindeste. Ansonsten müsste die Dame ja auch noch eine Geldstrafe bezahlen die wir ihr ersparen...
Es ist egal ob du dich für den „kleinen Dienstweg“ mit deren Versicherung (sofern vorhanden) entscheidest, oder für den großen Schritt (Anzeige). Beides hat nur realistische Chancen wenn ein Arzt die Verletzung und deren Behandlung dokumentiert. Mal ganz davon abgesehen dass es im Sinne deiner Tochter ist, das medizinisch abzuklären.
Meiner Meinung nach solltest du das aber schon mindestens beim Ordnungsamt melden. Das ist dann keine Anzeige in dem Sinne, sorgt aber dafür dass jemand sich die Haltungsbedingungen und die Erziehung genauer anschaut und ggf. Auflagen macht. Entweder Maulkorbpflicht oder der Nachweis vom Besuch eines Hundetrainers. Denn sowas darf sich auf keinen Fall wiederholen.
Wäre es meine Tochter, würde ich auch überlegen was man tun kann, dass sie nicht für den Rest des Lebens Angst vor Hunden behält. Denn in der heutigen Gesellschaft wird sie nicht umhin kommen überall Hunden zu begegnen. Und das ist ganz sicher kein schönes Gefühl wenn einem beim Anblick eines Hundes jedesmal das Herz in die Hose rutscht.
Vielen Dank! Das machen wir jetzt auch. Wir fahren ins Krankenhaus (da Sonntag) und werden dann entweder Anzeige erstatten oder mindestens das Ordnungsamt oder ähnliches.
Da ich als Kind auch vom Hund "angefallen" würde - zum Glück nur Kratzer am ganzen Körpet; kann ich Dir raten "Mach es offiziell und zeig es an!"
Dein Kind wird höchstwahrscheinlich Angst haben und wenn Du eine Therapie haben willst, dann brauchst Du ein Urteil. Ohne wird die Versicherung- wenn vorhanden - nur das nötigste zahlen.
Ansonsten:
1. Ab zum Arzt und ehrlich sagen wer was gemacht hat.
2. Ab zur Polizei und anzeigen. Dort erfährst Du auch, ob es dem Ordnungsamt gemeldet wird.
3. Mit Oma reden, so was darf nicht verharmlost werden.
4. Hundebesitzer nach Versicherung Fragen und Schaden bei Versicherung melden.
nicht der Hund ist gefährlich, sondern die Besitzer