Ladendiebstahl, Vertragsstrafe beglichen, trotzdem Verfahren?

4 Antworten

Wenn das Amtsgericht geschrieben hat, ist das ein Zivilverfahren (wenns nur ums Geld geht) oder ist das ein Strafverfahen ?

qwupe9 
Beitragsersteller
 11.08.2016, 21:13

"Strafsache gegen *hier Name einfügen""

BrandnerKaspar  11.08.2016, 21:42
@qwupe9

o.k. hier muss man unterscheiden:

Das eine war der private Anspruch vom Baumarkt (Schadenersatz, Vertragsstrafe). Die hast du in Ordnung gebracht.

Das andere ist der öffentliche Anspruch des Staates auf Bestrafung, wenn Straftaten begangen werden. Offenbar hat der Baumarkt Strafanzeige erstattet. Trotzdem wundert mich etwas, dass das Amtsgericht schreibt. Es wäre zu erwarten gewesen, dass du zuerst von der Polizei noch zu der Sache befragt wirst.

Wie auch immer: Aus deiner Sicht kommt es darauf an, zu erreichen, dass das Verfahren eingestellt wird. Wenn du nicht vorbestraft bist, hast du gute Karten. Voraussetzung ist, dass du weiterhin "tätige Reue" übst. Das geht so:

Du antwortest schriftlich auf den Brief:

Du entschuldigst dich und sagst, dass dir die Sache leid tut. Deshalb hättest du auch sofort die 100 Euro an den Baumarkt bezahlt. Die gestohlene Sache hättest du ja auch zurück gegeben.

Du versprichst, so etwas nicht mehr zu machen. und bittest darum, dass das das Verfahren eingestellt wird.

Notfalls wärst du auch bereit, an eine gemeinnützige Vereinigung nochmal 100 Euro zu zahlen.

Mit einem solchen Schreiben hast du die Chance, dass das Verfahren eingestellt wird und du nicht vorbestraft bist.

Viel Glück.


qwupe9 
Beitragsersteller
 11.08.2016, 21:53
@BrandnerKaspar

Vielen Dank für die ausführliche Antwort ich werde aber morgen direkt mal beim entsprechenden Anwalt anrufen, weil, folgendes ist seltsam: Ich habe den Brief von dem entsprechenden Anwalt bekommen, dort Stand drinne, wenn ich den Betrag nicht begleiche, (was ich eigentlich schon getan habe), wird es nicht zu einer Zivilklage kommen. Dann habe ich angerufen und nachgefragt, er meinte, er würde es nochmal prüfen. Jetzt dacht ich eben, dass wie er meinte, dass es überprüft wird und ich Bescheid bekomme, dass ich doch noch zahlen muss, hätte ich dann auch getan, weil mir da auch nichts anderes übrig bleibt ohne die Quitting.. Aber nein, ohne eine Info, wurde jetzt diese Klage eigereicht, dass hat mich halt verwundert, habe den ersten Text auch etwas hastig geschrieben, da fehlten Infos, sorry dafür

qwupe9 
Beitragsersteller
 11.08.2016, 22:27
@qwupe9

Die doppelte verneinung ist mir beim posten nicht aufgefallen :DD Es heißt natürlich ".., wenn ich den Betrag begleiche, wird es nicht zu einer Zivilklage kommen..."

BrandnerKaspar  11.08.2016, 22:40
@qwupe9

Also keine Gefahr: Es geht nicht um ein Strafverfahren. Wahrscheinlich hat der Baumarkt und sein Anwalt keine Strafanzeige gemacht. Das ist sehr gut für dich.

Zahle den Rest und du bist den Ärger los!

Laestigter  12.08.2016, 00:57
@BrandnerKaspar

Also keine Gefahr: Es geht nicht um ein Strafverfahren.

Passt du nicht auf? - da steht "Strafsache gegen" in dem Schreiben vom Gericht ,das hat er doch  oben geschrieben in seinem ersten Kommentar zu deiner Antwort. Und vorher hat er schon erwähnt, daß er seine "Aussage" gegenüber der Polizei auch schon gemacht hat, also das ist doch auch schon längst alles erfolgt.

Also ganz normaler Gang - das ging zum Staatsanwalt und der hat sich entschieden Anklage zu erheben. Der Anwalt des Baumarkts wird ihm auch nichs anderes sagen, als daß der Schrieb  nicht von Ihm ist sonderm vom Staatsanwalt.

BrandnerKaspar  13.08.2016, 12:04
@Laestigter

Nein. Der Anwalt will nur Schadenersatz (Zivilrechtlich). Er droht in seinem Schreiben nur mit der Strafanzeige. Eine Strafanzeige ist bislang nicht erfolgt. Also gibt es kein Strafverfahren.

Wenn  das Geschäft Anzeige erstattet hat, war es mit der Vertragsstrafe noch nicht getan , Du wirst Dich vor Gericht verantworten müssen

Das Wichtigstedabei ist,  dass sie Dich erwischt  haben. 

Ich habe nämlich keine Lust,  für die Ware mehr zu zahlen,  nur weil dein Diebstahl mit in den Warenpreis  eingerechnet werden muss. 

Du hast uns alle bestohlen!

Du bringst da was durcheinander

Das eine ist die Geschichte mit dem Bauhaus, das seine Ware, Unkosten, Aufwandentschädigung haben wollte, das andere ist die rechtliche.

Denn du bist ja trotzdem ein Dieb und die Justiz muss  so einen Fall nicht wegen Geringfügigkeit einstellen!

Wenn du vor Gericht musst, dann bekommst du dort eine Strafe - das macht aber der deutsche Staat und hat nichts mit dem Bauhaus zu tun!

Wär ja auch noch schöner, wenn man sich beim erwischt werden "freikaufen" könnte und es käme da nichts nach..

qwupe9 
Beitragsersteller
 11.08.2016, 21:12

Ja ich habe ja quasi schriftlich schon gestanden und es wurde zur Anzeige gebracht oder nicht? "Stellung genommen" habe ich ja schon vor der Polizei und die gehört ja zum Staat, also warum soll ich jetzt nochmal Stellung nehmen, wenn die die Informationen doch schon längst haben?

Laestigter  12.08.2016, 00:47
@qwupe9

Willst du es nicht kapieren?

Du bekommst eine STRAFE!!!! - Dazu gibt es eine verhandlung (rate mal, wer die kosten des Verfahrens /der Verhandlung zahlen darf?) und du wirst verurteilt!

Also so wie es aussieht, lässt es der Staartsanwalt nicht wegen "ist ja nur ne Kleinigkeit" unter den Tisch fallen (deine Aussage " Ich hatte sowas noch nie, ich versteh nicht was das soll?" hört sich danach an, als ob das nicht das erse mal gewesen wäre und du bisher immer damit durchgekommen bist, also der Staatsanwalt das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt hat.)

Und wenn das so ist, dann wird es wohl auch mal höchste Zeit, dass du hier ein paar hundert Euro in die Staatskasse zahlst, damit du kapierst, das sich das nicht lohnt! - Und dass du nicht mit den läppischen 100 beim Baumarkt davonkommst! - vor Gericht wird man also schon verlesen, wie oft du das schon gemacht hast, und das wievielte mal das jetzt ist, anscheinend dachtest du immer, das wäre vergeben udn vergessen, wenn nichts mehr gekommen ist von "der Polizei"

Ab jetzt wird das immer so sein, jedesmal, bei jeder Straftat.  - Gerichtsverhandlung, neue, höhere Strafe.

Du hast den Bogen aber deutlich überspannt, ab jetzt hast du eine schöne "Akte", die jedesmal, wenn du nur überprüft oder auffällig geworden bist herangezogen wirst.

qwupe9 
Beitragsersteller
 12.08.2016, 08:52
@Laestigter

Das "Ich hattte sowas noch nie,.." hatte sich auch darauf bezogen, dass ich auch das erste mal geklaut haben und eben, dass ich verwundert war, weil im Schreiben vom Anwalt stand, dass es nicht zu einer Klage kommt, wenn ich den Betrag begleiche und dass das jetzt auch geichzeitig der Auslöser gewesen wäre beim Staatsanwalt, doch klage zu erheben, da ich das ja nicht beweisen konnte ohne Quitting und vielleicht ist der Buchhaltung da ein Fehler unterlaufen oder was weiß ich. Auf jeden Fall schätzt du mich falsch ein, dass war das erste mal und vorkommen wird es auch nicht mehr

Laestigter  12.08.2016, 10:12
@qwupe9

Bist du wirklich so Begriffsstutzig?

Das Schreiben vom Anwalt bedeutet nur , dass Dich das Bauhaus nicht vor Gericht zerrt! Denn auch das hätten sie tun können mit einer Zivilklage! Anwalt ist nicht STAATSanwaltschaft!

Das hat nichts mit dem zu tun, dass dir der Staat eine verpasst ,weil du halt ein Straftäter, ein lausiger Dieb bist!

Es gibt "Antragsdelikte" - Das sind Straftaten wo der GEschädigte dich anzeigen muss,sonst wird das nicht verfolgt!

Und es gibt "Offizialdelikte" die von Amts wegen verfolgt werden müssen! - MÜSSEN, nicht "können"

Diebstahl ist  (bis auf ganz wenige Konstellationen mit Angehörigen) IMMER ein Offizialdelikt!

Der Staatsanwalt muss also Anklage erheben oder kann es bleiben lassen wegen Geringfügigkeit. Das entscheidet aber er allein und nicht du oder das Bauhaus!

Ist das nun endlich verstanden worden?

Wenn du dich bei Stehlen auch so intelligent angestellt hast, dann wundert es mich nicht, dass man dich erwischt hat!

Du wirst vor Gericht gestellt und bekommst dort eine Strafe!

Also jammer nicht rum, hat dich keiner gezwungen!


qwupe9 
Beitragsersteller
 12.08.2016, 11:09
@Laestigter

Naja, die Detektivin meinte, ich hätte das sogar relativ clever gemacht, nicht, dass ich das gut heiße, ich werde das nie wieder machen... aber um sinnvoll zu reagieren, ich habe nicht rumgejammert, sondern nur normal nachgefragt.

Laestigter  12.08.2016, 13:28
@qwupe9

"Normal nachgefragt?" - Wenn einer panisch noch nicht mal erkennt, dass er einerseits mit dem Anwalt des Bauhauses zu tun hat und andererseits mit der Staatsanwaltschaft und das sogar nach mehreren Hinweisen noch nicht versteht? Und sogar noch den Anwalt des Bauhauses kontaktieren will, damit der Ihm erklären muss, dass das nicht von ihm kommt?

Aber die Aussage der Detektivin könnte eine Erklärung dafür sein, warum der Staatsanwalt dich da vor Gericht haben will - Müsste ja aus dem Schreiben ersichtlich sein : könnte § 243 StGB sein, schwerer Diebstahl, also 3 Monate aufwärts..

Dann mach dich mal locker für die Verhandlung, die sicherlich öffentlich sein wird, also die Zuschauer die da im Gericht sitzen , dann das verbreiten werden, was du da angestellt hast.

Zumindest glaube Ich zu erkennem, dass du nun verstanden, hast was abläuft und den Blödsinn mit dem "Bauhausanwalt" nicht mehr weiter glaubst..

Mal sehen, da das im Bundeszentralregister landet, kannst du dir schon mal Gedanken machen ,was du nach dem Studium machen willst, Beim Staat sind die Chancen damit nicht mehr so hoch...