Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §7 LuftSiG
vor 2 Jahren hatte ich ein kleines Problem mit der Polizei, worauf eine Anzeige geschrieben wurde. Kurze Zeit später kam ein Brief vom Anwalt, dass das Verfahren gemäß §60 Absatz 1 Nr. 7 des Bundeszentralregisters eingestellt wurde. D.h es wurde eingestellt und nur in das Erziehungsregister eingetragen. Nun brauche ich eine Zuverlässigkeitsüberprüfung für meinen Job. Könnte die Sache von damals Probleme bereiten ? Kennt sich jemand damit aus ?
Mit freundlichen Grüßen
1 Antwort
Es kommt darauf an, ob dein "Problem" mit der Polizei ein Verkehrsdelikt oder so war, oder ein Delikt, dass mit der Luftsicherheit in Verbindung steht.
Ein komplett unabhängiges Delikt wird dir keinen Ärger bereiten. Allerdings wurdest du nie rechtskräftig verurteilt, daher wird nicht viel passieren.