Schmerzensgeld nach Arbeitsunfall?
Habe mir auf Arbeit heute den Finger schwer eingeklemmt, die Arbeit bereitet mir schon länger Stress und Hektik.
Wurde 1 Woche Krankgeschrieben. Bekam den Finger in die Leiter bei zusammen klappen.
Habe ich das Recht auf Ausbezahung von Geld für den Schaden den ich an der Hand erlitten habe?
12 Antworten
Bei Arbeitsunfällen besteht regelmäßig kein Anspruch auf Schmerzensgeld.
Dafür hast Du gegen die BG einen Anspruch auf die Übernahme der Arztkosten etc. und gegen Deinem Arbeitgeber auf Lohnfortzahlung für die ersten 8 Wochen der Krankschreibung. Danach zahlt die BG Verletztengeld.
Solltest Du aufgrund einer zu kurzen Beschäftigungsdauer keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben, so hast Du direkt einen Anspruch auf Verletztengeld.
Wofür möchtest du denn Schmerzensgeld ?
"Habe mir auf Arbeit heute den Finger schwer eingeklemmt" "Bekam den Finger in die Leiter bei zusammen klappen."
So kennt man dich ja . . . . . . . . Diesesmal muss also eine Leiter . . . für deine Fehlleistung herhalten.
"Habe ich das Recht auf Ausbezahung von Geld für den Schaden den ich an der Hand erlitten habe?"
Warum ? Die Leiter ist geprüft und du hast die Verpflichtung die BetriebsAnweisung zu lesen.
Außerdem ist jeder MA für sich selbst verantwortlich und wer sich seine kleinen Fingerchen beim Gebrauch einer einfachen Leiter einzwickt, sollte besser daheim bleiben. ;-)
Die Sache ist das ich durch Hektik welche vom Chef und Kollegen ausgeht diesen Schaden erlitten habe. 😟
Von wem willst du denn Schmerzensgeld ? Dein AG kann doch nichts dafür wenn du nicht in der Lage bist eine Leiter richtig einzuklappen. Er ist ja scheinbar immer noch so nett dich trotz Allem was du so bisher in den letzten Wochen angestellt hast, weiter zu beschäftigen.
Welchen Schaden hast du bitte?
Du bist zu ungeschickt eine Leiter zusammen zu klappen und hast dich dabei verletzt, selbst schuld!
@Deckel
Ich sag/schreib es jetzt direkt:
Die letzten 3 Silben vom dritten Wort deines wirren Textes stimmen WIRKLICH !
Von welchem wirren Text sprichst du?
🙁 Das ich Arbeitsunfähig nun bin und auch Schaden habe zählt nicht.
Ja wegen der Hektik auf der Arbeit leider.
Dann läuft bei euch ja Einiges schief.
Bekam den Finger in die Leiter bei zusammen klappen.
Du hast die Leiter zusammengeklappt? Wer soll dann dir gegenüber schmerzensgeldpflichtig sein?
Die BG kümmert sich bei Meldung um die medizinische Versorgung. Damit Renten durch die Berufsgenossenschaften gezahlt werden, muss eine andauernde Minderung der Erwerbsfähigkeit vorliegen, deren Mindesthöhe bei 20 Prozent liegt.
Mit einen gequetschten Finger schaffst du das ganz sicher nicht. Sei froh das der sich wieder vollständig erholen wird! Mit nur einer Woche AU ist das eine Bagatelle - Verletzung.
Naja es geht darum ob ich Anspruch auf Entschädigung habe.
Ja bin ich auch froh es wird aber dauern.
Nein, dein Arbeitgeber hat mit aller Wahrscheinlichkeit nicht mit Vorsatz gehandelt.
Du könntest höchstens Schmerzensgeld verlangen wenn an der Leiter ein Defekt vorhanden wäre, der dafür gesorgt hat dass du dir den finger gequetscht hast und drin arbeitgeber diesen einfach so hingenommen hätte. Ich habe schon in nem Betrieb gearbeitet wo jemand beide Hände verloren hat. Derjenige war komplett selbst schuld daran weil er durch eine Presse gegriffen hat und sie dabei aktiviert hat. Meinst du, der bekam schmerzensgeld? Hättest ja besser aufpassen können, damit das nicht passiert. Bei dem was du hier eh ständig erzählst mit Schäden die du auf der Arbeit verursacht wundert es mich eh dass du den Job mich hast
Das ist ja heftig der bekam echt nichts? ☹
Nein, der bekam nix, das war sein eigenes verschulden.
🙁 Das ich Arbeitsunfähig nun bin und auch Schaden habe zählt nicht.