arbeitsunfall in der schlecht Wetter Zeit
hallo hatte einen Arbeitsunfall in der Schlechtwetterzeit arbeite auf dem Bau bekomme ich jetzt Schlechtwettergeld für die Zeit wo ich krankgeschrieben bin oder hundert Prozent Lohnfortzahlung wegen Unfalles war ein Autounfall auf dem Weg zur Baustelle also ein Wegeunfall. kennt sich jemand aus oder hat Erfahrung damit. Danke
5 Antworten
Hallo,
da es die Folge eines Unfalls ist, denke ich, daß du eine Lohnfortzahlung bekommst.
Nicht ganz klar ist in deiner Darstellung, ob es sich um einen Arbeitsunfall oder um einen Autounfall handelt. Oder war es so, daß du auf der Baustelle einen Arbeitsunfall hattest und deswegen "Schlechtwettergeld" bekommen hast ? Wurde die Berufsgenossenschaft eingeschaltet ?
Ein Autounfall ist nicht zu verwechseln mit einem Arbeitsunfall !
Emmy
Ein Autounfall ist nicht zu verwechseln mit einem Arbeitsunfall !
http://www.juraforum.de/lexikon/arbeitsunfall-wegeunfall
Hier ist nachzulesen, dass unter den gegebenen Umständen der Wegeunfall dem Arbeitsunfall gleichzusetzen ist.
Eins geht nur. Du bekommst Lohnfortzahlung.
so Schlechtwetterzeit zählt auf'm Bau von November bis Ende März wenn ich nicht arbeiten kann wird schlecht Wetter geschrieben das bedeutet 67 Prozent Lohnfortzahlung wenn ich in diesem Zeitraum normal krankgeschrieben bin bekomme ich auch 67 Prozent bezahlt. aber wie verhält es sich bei einem Arbeitsunfall. auf dem Weg zur Baustelle einen Unfall Wegeunfall gleich Arbeitsunfall?
hm, die Frage ist zwar schon alt und die Sache an sich längst erledigt... Ich stelle nur gerade fest, daß die Antworten in diesen Foren mit ziemlicher Vorsicht zu genießen sind.
Offensichtlich hat keine der antwortenden Personen nur die Spur einer Ahnung von Bau-Lohn... Nun ist Bau-Lohn auch eine komplizierte Angelegenheit. Aber wenn man sich damit nicht auskennt, gibt man doch bitte keine Ratschläge - auch keine "gut gemeinten"... damit ist dem Fragesteller alles andere als geholfen...
Und: bei dem sog. Schlechtwettergeld handelt es sich NICHT um eine Zulage für ungünstige Arbeitsbedingungen...
Du bekommst Lohnfortzahlung. Zusatzleistungen bekommst du nur, wenn du die Arbeit auch tatsächlich geleistet hast. Da dein Unfall aber auf dem Weg zur Arbeit passiert ist und du die Arbeit bei schlechtem Wetter nicht durchgeführt hast, hast du auch keinen Anspruch auf die Zusatzzahlung.
Diese dient ja als eine Art "Entschädigung" für Arbeit, die unter ungünstigen Umständen (Wetter, Zeit- wie Feiertage, Nacht- und Sonntagsdienste usw.) geleistet werden muss.