Kann mein Arbeitgeber mich zwingen auf Leiter zu gehen?
Guten Morgen, ich arbeite in einem Supermarkt u. mein Arbeitgeber zwingt mich nun auf die Leiter zu gehen, obwohl ich hiervor extreme Angst habe. Kann er dies? Habe ihm gesagt das ich Angst habe u. was wäre wenn ich runterfalle da meinte er nur lapidar "dann wäre es ein Arbeitsunfall".....
14 Antworten
"...da meinte er nur lapidar "dann wäre es ein Arbeitsunfall"....." <-- Na, das würde ihm dann spätestens vergehen, wenn es wirklich zu einem Arbeitsunfall mit Folgen käme und die Berufsgenossenschaft (bei der der Supermarkt ja hoffentlich versichert ist) genauer nachhakt, wie es dazu kommen konnte. Immerhin sie die es dann, die zahlen und die können sehr lästig werden wenn es um ihr Geld geht. ;-)
Vor allem wenn es deinem Vorgesetzten bekannt war (du hast es ihm ja gesagt - das muss reichen) dass du da Probleme hast. Wenn er dich trotzdem dazu zwingt, dann steckt er seinen Hals sehr tief in die Schlinge die dann aber auch ganz schnell zu ziehen kann.
Anscheinend hatte er noch nie einen Arbeitsunfall in seiner Abteilung. Dann wüsste er nämlich sehr gut dass das keine so lapidare Sache ist.
Er kann Dich nicht zwingen - Es kann ihn aber auch niemand zwingen, Dich weiter zu beschäftigen.
es gibt keine bessere Antwort.
Finde einen Weg, Deine Angst zu überwinden.
gehört zum täglichen Arbeitsumfeld im Supermarkt daß man um die Regale zu füllen oder eben mal Inventur zu machen die sichere Stehleiter benutzen muß.Man sollte daß zwar sagen mit der panischen Angst daß man hat, aber man kann auch bei sowas für sich was dagegen tun um diese Angst in den Griff zu kriegen und sich therapieren lassen.
Als wie stark würdest du deine Angst bezeichnen, hast du eine richtige Phobie (Höhenangst) was sich auch woanders bemerkbar macht?
Wenn du richtige Höhenangst hast, kannst du dir das beim Arzt bestätigen lassen und dein Arbeitgeber muss das berücksichtigen. Wenndas Benutzen von Leitern allerdings ein fester Bestandteil deines Berufes ist, musst du es tun oder er kann dich entlassen.