Schmerzensgeld, Arbeitsunfall, Amputation, 1 Fingerglied, nicht selber Schuld
Hallo,
mein Vater hatte einen Arbeitsunfall, wobei ein Arbeitkollege Schuld war.
Er hat dadurch, das Oberste Glied (Fingerkuppe) des Fingers Amputiert bekommen. Rechte Hand, Ringfinger.
Nun war er ca. 2,5 Monate krankgeschrieben und ist freiwillig wieder arbeiten gegangen, da nach 6 Wochen, er ja Krankengeld bekommt und das Geld nicht ausreicht.
Nun ist er teilweise im Minus (Bankkonto).
Es kann ja nicht sein, dass man veletzt und noch dazu, einem das Geld fehlt.
Meine Frage:
Bei wem kann man Schadensersatz /Schmerzensgeld vordern? Berufsgenossenschaft?
Wie soll man vorgehen? Direkt einen Antrag stellen ohne vorher nachzufragen ob einem was zusteht?
Oder beim Schuldigen? Macht das seine Versicherung?
Wollen alles richtig machen und bräuchten etwas Hilfe.
Ich bedanke mich jetzt schon mal für eure Hilfe und wenn ihr etwas genauer wissen möchtet, werde ich mich schnellstmöglich dazu äußern.
Vielen Dank,
Sergej
3 Antworten
An sich kann man schon gegen den Verursacher vorgehen. Es ist halt fraglich ob dieser die Verletzungshandlung zumindest fahrlässig begangen hat.
Auch ein Schadensersatz durch den Arbeitgeber ist uU möglich wenn der Verursacher in Ausführung von dessen Verrichtung gehandelt hat und keine Exkulpation erfolgt. Auch kann die Berufsgenossenschaft eine Art Einmalrente zahlen.
Hol dir am besten einen Anwalt!
Hi, werden es in Erwägung ziehen einen Anwalt einzuschalten, da mein Vater sowieso eine Rechtsschutzversicherung hat. Danke für den Tipp :)
Da ist soviel falsch - warum eine Antwort, wenn man keine Ahnung hat?
Hoi.
Bei einem Arbeitsunfall bekommt man Verletztengeld von der Berufsgenossenschaft - allerdings ausgezahlt durch die Krankenkasse. Es kann sogar eine kleine Rente bei dieser Art der Verletzung geben - also dran bleiben.
Bist du sicher, dass das der Berufsgenossenschaft überhaupt schon vom Arbeitgeber gemeldet wurde? Einfach dort mal anrufen!
Schadensersatz wird es nur dann geben, wenn der Arbeitskollege vorsätzlich gehandelt hat:
§ 105 SGB VII Beschränkung der Haftung anderer im Betrieb tätiger Personen(1) Personen, die durch eine betriebliche Tätigkeit einen Versicherungsfall von Versicherten desselben Betriebs verursachen, sind diesen sowie deren Angehörigen und Hinterbliebenen nach anderen gesetzlichen Vorschriften zum Ersatz des Personenschadens nur verpflichtet, wenn sie den Versicherungsfall
vorsätzlichoder auf einem nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 versicherten Weg herbeigeführt haben.
Ciao Loki
Hi, kann ich leider so nicht sagen ob die BG informiert ist. Da müsste ich meinen Vater fragen. Von der Krankenkasse hat er ja nach den 6 Woche Krankengeld erhalten. Werde mich mal bei meine Vater erkundigen :)
Wenn es ein Arbeitsunfall war sollte Dein Vater mal bei der BG des Unternehmens nachfragen. Auch die Krankenkasse prüft recht schnell ob ein Arbeitsunfall vorliegt. Der Arzt hat es doch sicher als Arbeitsunfall aufgenommen. Dass Geld fehlt, ist kaum nachvollziehbar, da das Verletztengeld 80% des Regelentgeltes beträgt und steuerfreie Zahlungen wie Nachtschichtzuschläge und Ähnliches berücksichtigt werden. Ansonsten, wie Lokicorax geschrieben hat, den Verursacher heranzuziehen wird schwierig sein.