Darf meine Vermietung die Kaution wegen einer Delle in der Dunstabzugshaube einbehalten?

8 Antworten

Hallo
Also rechtlich relativ einfach. Steht es im Übergabeprotokoll sein Problem wenn nicht dein Problem. Es hat nichts mit technisch gebrauchbar zu tun. Es ist richtig das der Zeitwert zählt. Dafür gibt es Tabellen. Eine Badewanne ist z. B. Nach 25 Jahren abgewohnt. So hätten es gerne die Versicherer. Das geht aber nicht bei allem. Zumal Ausbau und einbaukosten immer zu 100% getragen werden müssen. Soll heißen für die Haube kann der Zeitwert geltend gemacht werden. Du kannst aber nicht von deinem Vermieter verlangen das selbst ein und auszubauen. Dadurch das es ein technisches Produkt ist muss er dir auch nicht die Möglichkeit geben das selbst zu tun. Stichwort Fachmann. Bis zur Klärung darf er natürlich die Kaution einbehalten. Für solche Streitigkeiten ist die ja. Die neue Haube muss natürlich im gleichen Preissegment liegen wie die alte.
Und es gibt auch solche hauben für 2000€ kauft ja nicht jeder bei Roller.
Übrigens deine Haftpflicht übernimmt das nur wenn du eine Mieterhaftpflicht hast.

Nein, das darf sie nicht. In der Regel werden solche Fälle über die Haftpflicht des Mieters abgewickelt. Der Versicherung solltest du den Fall melden, die kümmern sich dann um alles weitere - und werden nicht mehr als eine angemessene Entschädigung zahlen.

Wenn bei Einzug in die Wohnung der Mangel nicht schriftlich festgehalten wurde und du ihn auch später nicht gemeldet hast, dann hast du schlechte Karten, um zu beweisen, dass die Delle schon vorher da war.

Vermutlich hat es hier eine Störung nach Ablauf der Mietzeit gegeben.

Wurdest du aufgefordert durch den Vermieter (nicht Vermietung) den Mangel an der Abzugshaube unter Fristsetzung zu beseitigen?

Wenn du danach die Haube nicht repariert hast, kann der Vermieter in Form einer Ersatzvornahme den Mangel beseitigen und gegen die Kaution aufrechnen. 600€ ist wohl überzogen. Der Rest der Kation ist dir zurück zu geben.

In der Beweispflicht bist du, denn der Vermieter geht davon aus, dass der Schaden bei der Herausgabe der Mietsache an dich nicht vorhanden war.

Hast du den Schaden deiner Haftpflichtversicherung gemeldet, dann regelt die den Schaden. 

Darf meine Vermietung die Kaution wegen einer kleinen Delle in der Dunstabzugshaube einbehalten, bei der weder die Funktion einschränkt wird, noch sicher ist, ob sie nicht schon vorher da war?

Die ganze Kaution einbehalten? Lächerlich.

Sicherlich kommt es auch darauf an, wie groß ein Schaden ist, wie alt die Sache ist und was sie gekostet hat.

Wenn man was zahlen muss, dann lediglich den Zeitwert

 Gilt es als "angemessen", dass sie die Abzughaube deswegen komplett austauschen möchte? 

Die Vermieterin kann austauschen, aber sie bekommt nur den Zeitwert ersetzt.

Hast Du eine Haftpflichtversicherung?

Kannst du mal die Marke und den Modelltyp hier schreiben? Dann kann man mal schauen was sie kostet.

Der Einbehält darf den Wert nicht übersteigen. Nach 10 Jahren Nutzung ist der Zeitwert in etwa bei 0.

Katinka900 
Beitragsersteller
 19.02.2017, 11:06

Ich selbst wohne in der Wohnung erst seit 1,5 Jahren und dachte auch, dass die Delle schon da war. Die Abzugshaube war definitv nicht neu und jetzt möchte die Vermietung ~600 Euro einbehalten.

MKausK  19.02.2017, 15:14
@Katinka900

Das ist zu viel, ist ja nur die Abdeckhaube, das ist eine Zierleiste, kann nicht mehr als 100,00 kosten und jetzt ist sie gebraucht, höchstens50,00 Euro wert.