Haftpflichtversicherung zahlt nicht für Schlüsselverlust. Was tun?
Hallo zusammen,
vor einiger Zeit habe ich einen Schlüssel zu meiner Mietwohnung verloren. Nach Rücksprache mit dem Vermieter/Hausverwaltung soll der Ersatzschlüssel ca. 610€ kosten, da er Bestandteil einer Schließanlage ist.
Den Schlüsselverlust habe ich daraufhin meiner Haftpflichtversicherung (VHV) gemeldet. Nach längerem Hin und Her ist die VHV nur bereit, 15,40€ (Kosten für einen Schlüssel) statt der veranschlagten 610 € zu zahlen. Begründet wird die Entscheidung damit, dass eine missbräuchliche Nutzung des Schlüssels ausgeschlossen werden kann (am verlorenen Schlüssel war kein Hinweis auf die Wohnung/das Haus) und dadurch der Vermieter keinen Anspruch auf Austausch bzw. Ergänzung der Schließanlage hat.
Mit diesem Schlüssel lassen sich nicht nur die Wohnungstür sonder auch die Haustür, der Briefkasten, der Zugang zur Tiefgarage, der Mieterkeller + Abteil sowie der Aufzug öffnen.
Habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht? Wie kann ich dagegen vorgehen? Der Vermieter war ebenfalls vom Statement der VHV erstaunt.
Vielen Dank im Voraus.
5 Antworten
Der Vermieter hat das Recht auf Austausch von Wohnungs-, Keller- und Briefkastenzylinder. Da sind 600€ schnell beisammen. Wenn die Versicherung das nicht einschließt, müssen diese so bezahlt werden, bzw. werden sowieso von der Kaution einbehalten. Deswegen sollte man immer prüfen, was in einer Versicherung enthalten ist.
Wenn Sie das Eigentum des Vermieters verlieren, müssen Sie Ersatz leisten. Wenn der Eigentümer den nächsten Mieter unvollständige Schlüssel übergibt, wird dieser dies auch bemängeln. Es geht hier nicht um Gemeinschaftszylinder, sondern um Wohnungsschlüssel.
Das bestreitet ja auch niemand und der Schlüssel wurde ja auch ersetzt.
Wenn mein Mieter einen Schlüssel von einer Schließanlage verliert, verlegt oder auch aufgestanden, müssen die Zylinder schon aus Vermietungsrechtlichen Gründen ersetzt werden...spätestens bei unvollständige Besitz bei Auszug.
Aha. Und was für "vermietungsrechtliche Gründe" sollen das sein und wo kann man das nachlesen? Auch, dass der Mieter das zahlen muss? Dann wären ja sämtliche Schadenfälle dieser Art, die ich selbst schon miterlebt habe und die entsprechende Rechtssprechung falsch. Sehr interessant.
Steht im besten Falle im Mietvertrag.
Eine solche Klausel wäre unwirksam.
Wenn Sie meinen
Dazu gibt es Zusatzversicherungen. Das ist in der normalen Haftpflicht nicht enthalten.
Offensichtlich ist der Schlüsselverlust ja mitversichert, sonst hätte die Versicherung ja gar nichts gemacht...
Begründet wird die Entscheidung damit, dass eine missbräuchliche Nutzung des Schlüssels ausgeschlossen werden kann (am verlorenen Schlüssel war kein Hinweis auf die Wohnung/das Haus) und dadurch der Vermieter keinen Anspruch auf Austausch bzw. Ergänzung der Schließanlage hat.
Das ist so auch korrekt.
Wie kann ich dagegen vorgehen?
Du überhaupt nicht. Warum auch? Dir ist ja dadurch kein Nachteil entstanden. Wenn der Vermieter meint ihm stünde mehr zu, dann muss er dich eben verklagen. Um die Verteidigung kümmert sich dann wieder deine Haftpflicht.
Du musst dem Vermieter NICHT die Differenz zahlen! Er hat schlichtweg keinen Anspruch auf diese Kosten.
Das Verhalten der Versicherung ist korrekt und üblich.
Wenn der Schlüssel verloren geht, ohne dass er zuzuordnen ist, dann darf der Vermieter auch nicht auf deine Kosten die ganze Schließanlage wechseln.
Lies mal hier:
Was sagt denn dein Makler dazu? Der kümmert sich doch darum?
Ich, als dein Makler, hätte mit dem Sachbearbeiter "Deutsch" gesprochen. Nur Not auch mit dem Vorstand......
Ein gescheiter Makler hätte seinem Kunden auf "Deutsch" erklärt, dass der Schadenbearbeiter alles korrekt gemacht hat...
Nein, eben nicht. Wie von der Versicherung völlig korrekt begründet.