Wer haftet bei Schlüsselverlust?

8 Antworten

Du solltest diese Forderung trotzdem deiner privaten Haftpflichtversicherung anzeigen. Wenn dein Sohn noch in der Ausbildung ist, ist er mit versichert.

Hier würde die PH einen unberechtigten Anspruch (auch vor Gericht) zurück weisen.

Zunaechst erscheinen mir 500 Euro als ein ausserordentlich geringer Preis fuer den Austausch einer kompletten Schliessanlage. Oder ist der tatsaechlich sehr viel hoeher und die 500 Euro sind nur der Teil, den der Arbeitgeber als Schadensersatz verlangt?

Bei der sog. "Arbeitnehmerhaftung" unterscheidet man grob gesagt zwischen einfacher, mittlerer und grober Fahrlaessigkeit. Bei einfacher fahrlaessigkeit kann der Arbeitnehmer i.d.R. nicht in die Haftung genommen werden. Bei mittlerer Fahrlaessigkeit wird er i.d.R. zumindest einen Teil des entstandenen Schadens bezahlen muessen (darum die Frage oben) und bei grober Fahrlaessigkeit u.U. sogar den kompletten (bei Vorsatz natuerlich erst recht).

Es richtet sich also immer nach den Umstaenden des Einzelfalls. Auch die Hoehe des Schadens in Relation zum Gehalt spielt eine Rolle, ebenso u.U. die Dauer der Betriebszugehoerigkeit und zahlreiche weitere Faktoren.  

kajochp 
Beitragsersteller
 02.06.2017, 10:54

Danke erstmal für die sehr ausführliche Antwort. Mein Sohn hat zum 01.06. sein duales Studium bei seinem Arbeitgeber beendet, weil es halt doch nicht so sein Ding ist. Im Zuge dessen musste er natürlich seine Sachen dort abgeben und natürlich auch den Schlüssel. Aber seit ca. 1 Woche findet er den nicht mehr. Hat schon überall gesucht, aber noch ist er nicht aufgetaucht. Jetzt sagt der ehem. Arbeitgeber er hätte Zeit bis 09.06., danach müsst er den Austausch der Schließanlage bezahlen. Sein mtl. Gehalt belief sich auf ca. 450,00 €.

Wir haben eine Privathaftpflicht, aber die deckt nur Schlüsselverlust bei privaten Schlüsseln ab.

Das ist schlecht. Dienstschlüssel sollten immer mit drin sein, wenn einem Arbeitnehmer diese anvertraut werden.

Bei der Arbeitnehmerhaftung kommt es grundsätzlich auf den Grad der Fahrlässigkeit an. Einfache ist Arbeitgebersache. Mittlere läuft auf eine Beteiligung raus und grobe Fahrlässigkeit, sowie Vorsatz gehen zu Lasten des Arbeitnehmers.

Beweislastig ist der Arbeitgeber als Anspruchssteller.

Nimmt der Arbeitnehmer die Schlüssel in Empfang, trägt der die Verantwortung dafür.

DerHans  02.06.2017, 12:51

Zu klären wäre auch noch, ob vom Schlüssel auf die Firma zurück geschlossen werden kann.

Derjenige, dem der Schlüssel anvertraut wurde, haftet bei Verlust. In manchen Haftpflichtversicherungsverträgen sind Schlüssel mit eingeschlossen. Schließlich kann der Verlust bei einer Schließanlage in die Tausende gehen.

maja0403  02.06.2017, 10:25

Das stimmt so nicht. In einer Haftpflichtversicherung sind Schlüssel nur rudimentär eingeschlossen. wenn du z.B. in einem Pflegedienst arbeitest und 20 Schlüssel mit dir rumschleppen mußt, ist das sicher nicht mehr versichert. das muß man dann separat absichern.

Schuhu  02.06.2017, 10:26
@maja0403

Das kommt auf den Vertrag an, den man mit seiner Versicherung hat. Für meinen stimmt es.

seltsame frage, immer der, der ihn verloren hat. so was fördert die aufmerksamkeit für sensible sachen.